Rechtsprechung
BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der Gesetzgeber selbst treffen
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 5 Abs 3 S 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 100 Abs 1 GG, § 80 BVerfGG, Art 165 Abs 4 AEUV
Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) verlangt gesetzliche Regelung wesentlicher Entscheidungen zur Akkreditierung von Hochschulstudiengängen - §§ 72 Abs 2 S 6, 7 Abs 1 S 1, S 2 HSchulG NW idF vom 31.10.2006 sowie §§ 73 Abs 4, 7 Abs 1 S 1, S 2 HSchulG NW idF vom ... - Wolters Kluwer
Normenkontrollverfahren betreffend die landesrechtlichen Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen; Begutachtung von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen; Entscheidungen zur Akkreditierung als ...
- rewis.io
Wissenschaftsfreiheit (Art 5 Abs 3 S 1 GG) verlangt gesetzliche Regelung wesentlicher Entscheidungen zur Akkreditierung von Hochschulstudiengängen - §§ 72 Abs 2 S 6, 7 Abs 1 S 1, S 2 HSchulG NW idF vom 31.10.2006 sowie §§ 73 Abs 4, 7 Abs 1 S 1, S 2 HSchulG NW idF vom ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Normenkontrollverfahren betreffend die landesrechtlichen Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen; Begutachtung von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen; Entscheidungen zur Akkreditierung als ...
- rechtsportal.de
Normenkontrollverfahren betreffend die landesrechtlichen Regelungen über die Akkreditierung von Studiengängen; Begutachtung von Studienangeboten in Bachelor- und Masterstudiengängen staatlicher oder staatlich anerkannter Hochschulen; Entscheidungen zur Akkreditierung als ...
- datenbank.nwb.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Lehrpläne, Rahmenpläne - Akkreditierung von Studiengängen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der Gesetzgeber selbst treffen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Akkreditierung von Studiengängen
- lto.de (Kurzinformation)
Akkreditierung privater Hochschulen: Verfahren in NRW verfassungswidrig
- Jurion (Kurzinformation)
Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der Gesetzgeber selbst treffen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Wie geht man gegen private Hochschulen vor?
Besprechungen u.ä. (2)
- verlag-rolf-schmidt.de (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)
Grundrechte: Akkreditierung von Studiengängen (wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der Gesetzgeber selbst treffen)
- ordnungderwissenschaft.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Bundesverfassungsgericht zur Akkreditierung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 27.07.2009 - 12 K 2689/08
- VG Arnsberg, 16.04.2010 - 12 K 2689/08
- BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Papierfundstellen
- BVerfGE 141, 143
- NVwZ 2016, 675
- DVBl 2016, 641
- DÖV 2017, 302
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (63)
- BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 911/00
Brandenburgisches Hochschulgesetz
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
a) Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt Hochschullehrende, Fakultäten und Fachbereiche sowie Hochschulen (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 61, 82 ; 75, 192 ; 93, 85 ; 111, 333 ), also Universitäten und Fachhochschulen (vgl. BVerfGE 126, 1 ), und die privatrechtlich organisierte Wissenschaft (…dazu etwa Bethge, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 5 Rn. 213;… Fehling, in: BK Art. 5 Abs. 3 Rn. 132, Bearb. März 2004).Das Grundrecht garantiert einen Freiraum, der wissenschaftlich Tätige vor jeder staatlichen Einwirkung auf Prozesse der Gewinnung und der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse schützt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 111, 333 ).
An diese Kontrolle ist nach § 72 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 6 HG NRW a.F. die Anerkennung als Hochschule, nach § 75 Abs. 1 HG NRW a.F. der Auftritt als solche und nach § 81 HG NRW a.F. auch die Verteilung öffentlicher Finanzmittel geknüpft, was ihr erhebliche Bedeutung verleiht (vgl. BVerfGE 111, 333 ).
Wissenschaft ist zwar ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung, da eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft die ihr zukommenden Aufgaben am besten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
Kriterien der Bewertung wissenschaftlicher Qualität, an die der Gesetzgeber Folgen knüpft, müssen vielmehr Raum für wissenschaftseigene Orientierungen lassen (vgl. BVerfGE 111, 333 ).
Er muss insofern auch für die Qualitätssicherung ein Gesamtgefüge schaffen, in dem Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so ausgestaltet sind, dass Gefahren für die Freiheit der Lehre vermieden werden (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
Dabei ist sicherzustellen, dass berücksichtigt wird, dass die Kriterien in den verschiedenen Disziplinen unterschiedlich sein können und gegebenenfalls auch sein müssen (vgl. BVerfGE 111, 333 ).
Dies galt im Jahr 2004 für die Definition von Kriterien der Evaluation auch der Lehre, die damals "noch" dem inneruniversitären Prozess überlassen werden konnten, die der Gesetzgeber aber bereits beobachten und erforderlichenfalls nachbessern musste (vgl. BVerfGE 111, 333 ).
Er konnte im Rahmen seines Einschätzungs- und Prognosespielraums damals zunächst ein Modell etablieren, in dem er Bewertungskriterien nicht selbst festlegte, dies aber auch nicht Externen , sondern dem inneruniversitären Prozess überließ, an dem die Wissenschaft selbst allerdings angemessen beteiligt sein musste (vgl. BVerfGE 111, 333 , unter Verweis auf BVerfGE 95, 267 ).
Aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG lässt sich nicht ableiten, dass einer Hochschule, einer Fakultät oder einem Fachbereich ein verfassungsrechtlich geschütztes autonomes Recht zukommt, ausschließlich selbst über Umfang und Inhalt des Lehrangebotes zu bestimmen (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ).
- BVerfG, 20.07.2010 - 1 BvR 748/06
Hamburgisches Hochschulgesetz
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Geschützt ist insbesondere die Selbstbestimmung über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz der Lehrveranstaltung (vgl. BVerfGE 127, 87 ; auch BVerfGE 55, 37 m.w.N.) sowie das Recht auf die Äußerung von wissenschaftlichen Lehrmeinungen (vgl. BVerfGE 35, 79 ) und das Recht, sich im Rahmen des Studiums am wissenschaftlichen Gespräch aktiv zu beteiligen (vgl. BVerfGE 55, 37 ).b) Dieser Zwang zur Akkreditierung der Studiengänge beschränkt die Freiheit der Hochschule, über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz des Studiengangs und der Lehrveranstaltungen zu bestimmen (vgl. BVerfGE 127, 87 ).
Wissenschaft ist zwar ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung, da eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft die ihr zukommenden Aufgaben am besten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
Das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit steht insofern Vorgaben, die einen ordnungsgemäßen Lehrbetrieb (vgl. BVerfGE 127, 87 ) mit einem transparenten Prüfungssystem (vgl. BVerfGE 93, 85 ) sicherstellen, nicht entgegen.
Daher ist die Wissenschaftsfreiheit durch den Gesetzgeber in Systemen der Qualitätskontrolle jedenfalls prozedural und organisatorisch zu sichern; neben dem Abwehrrecht gegen punktuelle und personenbezogene Eingriffe steht auch hier eine Garantie hinreichender Teilhabe der Wissenschaft selbst (vgl. BVerfGE 35, 79 ; stRspr), die vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen sowohl innerhalb der Hochschulen wie auch durch Dritte, im Wissenschaftssystem mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Akteure schützt (vgl. BVerfGE 127, 87 ; 130, 263 ; 136, 338 ).
Er muss insofern auch für die Qualitätssicherung ein Gesamtgefüge schaffen, in dem Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so ausgestaltet sind, dass Gefahren für die Freiheit der Lehre vermieden werden (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
Aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG lässt sich nicht ableiten, dass einer Hochschule, einer Fakultät oder einem Fachbereich ein verfassungsrechtlich geschütztes autonomes Recht zukommt, ausschließlich selbst über Umfang und Inhalt des Lehrangebotes zu bestimmen (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ).
- BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71
Hochschul-Urteil
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
b) Die forschungsbasierte Lehre ist als Prozess der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse vom Schutz des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 126, 1 ).Das Grundrecht garantiert einen Freiraum, der wissenschaftlich Tätige vor jeder staatlichen Einwirkung auf Prozesse der Gewinnung und der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse schützt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 111, 333 ).
Geschützt ist insbesondere die Selbstbestimmung über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz der Lehrveranstaltung (vgl. BVerfGE 127, 87 ; auch BVerfGE 55, 37 m.w.N.) sowie das Recht auf die Äußerung von wissenschaftlichen Lehrmeinungen (vgl. BVerfGE 35, 79 ) und das Recht, sich im Rahmen des Studiums am wissenschaftlichen Gespräch aktiv zu beteiligen (vgl. BVerfGE 55, 37 ).
In der wissenschaftlichen Lehre ist daher der Aufgabe der Berufsausbildung und den damit verbundenen Grundrechtspositionen der Studierenden Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 136, 338 ; stRspr).
Daher ist die Wissenschaftsfreiheit durch den Gesetzgeber in Systemen der Qualitätskontrolle jedenfalls prozedural und organisatorisch zu sichern; neben dem Abwehrrecht gegen punktuelle und personenbezogene Eingriffe steht auch hier eine Garantie hinreichender Teilhabe der Wissenschaft selbst (vgl. BVerfGE 35, 79 ; stRspr), die vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen sowohl innerhalb der Hochschulen wie auch durch Dritte, im Wissenschaftssystem mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Akteure schützt (vgl. BVerfGE 127, 87 ; 130, 263 ; 136, 338 ).
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
a) Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG schützt Hochschullehrende, Fakultäten und Fachbereiche sowie Hochschulen (vgl. BVerfGE 15, 256 ; 61, 82 ; 75, 192 ; 93, 85 ; 111, 333 ), also Universitäten und Fachhochschulen (vgl. BVerfGE 126, 1 ), und die privatrechtlich organisierte Wissenschaft (…dazu etwa Bethge, in: Sachs, GG, 7. Aufl. 2014, Art. 5 Rn. 213;… Fehling, in: BK Art. 5 Abs. 3 Rn. 132, Bearb. März 2004).b) Die forschungsbasierte Lehre ist als Prozess der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse vom Schutz des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG umfasst (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 126, 1 ).
b) Eingriffe in die vorbehaltlos gewährleistete Wissenschaftsfreiheit können zur Verfolgung eines Zieles mit Verfassungsrang gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 122, 89 ; 126, 1 ; stRspr).
c) Die mit der Qualitätssicherung verbundenen Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit bedürfen nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 122, 89 ; 126, 1 ).
- BVerfG, 24.06.2014 - 1 BvR 3217/07
Verfassungsbeschwerde gegen die organisatorische Ausgestaltung der Medizinischen …
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Wissenschaft ist zwar ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung, da eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft die ihr zukommenden Aufgaben am besten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).In der wissenschaftlichen Lehre ist daher der Aufgabe der Berufsausbildung und den damit verbundenen Grundrechtspositionen der Studierenden Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 136, 338 ; stRspr).
Daher ist die Wissenschaftsfreiheit durch den Gesetzgeber in Systemen der Qualitätskontrolle jedenfalls prozedural und organisatorisch zu sichern; neben dem Abwehrrecht gegen punktuelle und personenbezogene Eingriffe steht auch hier eine Garantie hinreichender Teilhabe der Wissenschaft selbst (vgl. BVerfGE 35, 79 ; stRspr), die vor wissenschaftsinadäquaten Entscheidungen sowohl innerhalb der Hochschulen wie auch durch Dritte, im Wissenschaftssystem mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattete Akteure schützt (vgl. BVerfGE 127, 87 ; 130, 263 ; 136, 338 ).
Er muss insofern auch für die Qualitätssicherung ein Gesamtgefüge schaffen, in dem Entscheidungsbefugnisse und Mitwirkungsrechte, Einflussnahme, Information und Kontrolle so ausgestaltet sind, dass Gefahren für die Freiheit der Lehre vermieden werden (vgl. BVerfGE 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75
Hessisches Universitätsgesetz
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Das Grundrecht garantiert einen Freiraum, der wissenschaftlich Tätige vor jeder staatlichen Einwirkung auf Prozesse der Gewinnung und der Vermittlung wissenschaftlicher Erkenntnisse schützt (vgl. BVerfGE 35, 79 ; 47, 327 ; 111, 333 ).b) Eingriffe in die vorbehaltlos gewährleistete Wissenschaftsfreiheit können zur Verfolgung eines Zieles mit Verfassungsrang gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 122, 89 ; 126, 1 ; stRspr).
Wissenschaft ist zwar ein grundsätzlich von Fremdbestimmung freier Bereich autonomer Verantwortung, da eine von gesellschaftlichen Nützlichkeits- und politischen Zweckmäßigkeitsvorstellungen freie Wissenschaft die ihr zukommenden Aufgaben am besten erfüllen kann (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 111, 333 ; 127, 87 ; 136, 338 ).
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
So wie das Grundrecht nicht die Existenz einer wissenschaftlichen Einrichtung garantiert (vgl. BVerfGE 85, 360 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. Mai 2015 - 1 BvR 1501/13 -, Rn. 63 m.w.N.), garantiert es keinen bestimmten Studiengang.Rechtsstaatsprinzip und Demokratiegebot verpflichten den Gesetzgeber dazu, die insoweit für die Grundrechtsverwirklichung maßgeblichen Regelungen selbst zu treffen (vgl. BVerfGE 134, 141 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 12. Mai 2015 - 1 BvR 1501/13 -, Rn. 51 m.w.N.).
- BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70
numerus clausus I
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Das Hochschulstudium steht jedoch auch in engem Zusammenhang mit dem Recht der freien Berufswahl aus Art. 12 Abs. 1 GG, da die Ausbildung in der Regel die Vorstufe einer Berufsaufnahme ist (vgl. BVerfGE 33, 303 , unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 ; 85, 36 ; 134, 1 ).Dies kann zugleich mit der Anordnung einer befristeten Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelung verbunden werden, wenn die sofortige Ungültigkeit der zu beanstandenden Norm dem Schutz überragender Güter des Gemeinwohls die Grundlage entziehen würde (vgl. BVerfGE 132, 134 ) oder ein rechtliches Vakuum zu befürchten wäre (vgl. BVerfGE 128, 326 ), und eine Abwägung mit den betroffenen Grundrechten ergibt, dass der Eingriff für eine Übergangszeit hinzunehmen ist (vgl. BVerfGE 33, 1 ; 33, 303 ; 40, 276 ; 41, 251 ; 51, 268 ; 109, 190 ).
- BVerfG, 28.10.2008 - 1 BvR 462/06
Wissenschaftsfreiheit in der Theologie
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
b) Eingriffe in die vorbehaltlos gewährleistete Wissenschaftsfreiheit können zur Verfolgung eines Zieles mit Verfassungsrang gerechtfertigt sein (vgl. BVerfGE 47, 327 ; 122, 89 ; 126, 1 ; stRspr).c) Die mit der Qualitätssicherung verbundenen Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit bedürfen nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 122, 89 ; 126, 1 ).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvR 1289/78
Bremer Modell
Auszug aus BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10
Geschützt ist insbesondere die Selbstbestimmung über Inhalt, Ablauf und methodischen Ansatz der Lehrveranstaltung (vgl. BVerfGE 127, 87 ; auch BVerfGE 55, 37 m.w.N.) sowie das Recht auf die Äußerung von wissenschaftlichen Lehrmeinungen (vgl. BVerfGE 35, 79 ) und das Recht, sich im Rahmen des Studiums am wissenschaftlichen Gespräch aktiv zu beteiligen (vgl. BVerfGE 55, 37 ).Soweit Studierenden das Grundrecht der Ausbildungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie daneben auch das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 GG zusteht (vgl. BVerfGE 55, 37 ), können sie beteiligt werden.
- BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95
Arzneimittelfestbeträge
- BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02
Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche …
- BVerfG, 08.05.2013 - 1 BvL 1/08
"Landeskinderregelung" im früheren Bremischen Studienkontengesetz ist …
- BVerfG, 31.05.1995 - 1 BvR 1379/94
Universitätsgesetz NRW
- BVerfG, 04.12.2012 - 1 BvL 4/12
Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Elterngeld für Inhaber einer …
- OVG Bremen, 24.02.2011 - 2 B 327/10
Antrag auf vorläufige Zulassung im Studiengang Management im Handel B. A. im …
- BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG
- BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im …
- BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den …
- BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84
Sparkassen
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 88/78
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
- BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60
Universitäre Selbstverwaltung
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09
Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
- BVerfG, 14.02.2012 - 2 BvL 4/10
"W-Besoldung der Professoren"
- BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09
Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung
- BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73
Speyer-Kolleg
- BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91
Akademie-Auflösung
- BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10
Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen …
- BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
- BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97
Rechtschreibreform
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10
"Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"
- BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80
Sasbach
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01
Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77
Kalkar I
- BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvR 699/77
Vorläufiger Rechtsschutz bei Auflösung einer Grundschule
- BVerfG, 02.05.2006 - 1 BvR 698/06
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der Kultusministerkonferenz …
- BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71
Strafgefangene
- BVerfG, 24.09.2003 - 2 BvR 1436/02
Kopftuch Ludin
- BVerfG, 21.11.2001 - 1 BvL 19/93
Dienstbeschädigtenrente
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvL 26/84
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11
Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2009 - 15 E 1153/09
Aufhebung eines Akkreditierungsbescheids zu einem Studiengang wegen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2011 - 5 S 27.10
Hochschulzugang; Hochschulzulassung; konsekutiver Masterstudiengang; …
- BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85
Zulassung zum Studium
- BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
- BVerfG, 20.10.1982 - 1 BvR 1467/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des Gesetzes über die wissenschaftlichen …
- BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
- BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
- BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70
Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO
- BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private …
- VG Arnsberg, 16.04.2010 - 12 K 2689/08
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht in hochschulrechtlichem Verfahren
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08
Anforderungen an Begründung einer Richtervorlage, die mangelnde Klarheit und …
- BVerfG, 04.10.2011 - 1 BvL 3/08
Zur Zulässigkeit der konkreten Normenkontrolle betreffend ein Gesetz, das Recht …
- BVerfG, 11.12.1984 - 1 BvL 12/78
Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels eigenständiger Auslegung des …
- BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvL 19/97
Entscheidungserheblichkeit
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
- VG Arnsberg, 19.11.2008 - 12 L 576/08
Prüfung der Anspruchsvoraussetzung für die Reakkreditierung durch Hinzuziehung …
- BVerfG, 20.02.2002 - 2 BvL 5/99
Wehrpflicht I
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18
Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich
Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich des Bürgers wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (BVerfGE 56, 1 ;vgl. BVerfGE 141, 143 ; 147, 253 ; 150, 1 m.w.N.). - BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14
Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach …
Dieser verpflichtet den parlamentarischen Gesetzgeber, wesentliche, für die Grundrechtsverwirklichung maßgebliche Regelungen selbst zu treffen und nicht anderen Normgebern oder der Exekutive zu überlassen (vgl. zum sog. Wesentlichkeitsgrundsatz BVerfGE 34, 165 ; 40, 237 ; 41, 251 ; 45, 400 ; 47, 46 ; 61, 260 ; 83, 130 ; 98, 218 ; 105, 279 ; 108, 282 ; 116, 24 ; 128, 282 ; 134, 141 ; 141, 143 ). - BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Wie weit der Gesetzgeber die für den jeweils geschützten Lebensbereich wesentlichen Leitlinien selbst bestimmen muss, lässt sich dabei nur mit Blick auf den Sachbereich und die Eigenart des Regelungsgegenstandes beurteilen (vgl. BVerfGE 49, 89 ; 98, 218 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10 -, juris, Rn. 59).
- BVerfG, 09.04.2024 - 1 BvR 2017/21
Gesetzliche Regelungen über die Vaterschaftsanfechtung durch leibliche Väter sind …
Eine zugleich mit der Anordnung einer befristeten Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelung verbundene Unvereinbarkeitserklärung kann erfolgen, wenn die sofortige Ungültigkeit der zu beanstandenden Norm dem Schutz überragender Güter des Gemeinwohls die Grundlage entziehen würde oder ein rechtliches Vakuum zu befürchten wäre, und eine Abwägung mit den betroffenen Grundrechten ergibt, dass der Eingriff für eine Übergangszeit hinzunehmen ist (vgl. BVerfGE 141, 143 m.w.N.). - BVerfG, 14.01.2020 - 2 BvR 1333/17
Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß
Soweit der Verwaltungsgerichtshof annimmt, es sei zulässig, in § 27 Abs. 1 Satz 2 JAG eine Bezugnahme auch auf den zeitlich erst nach Erlass dieser Verweisungsnorm in das Gesetz eingefügten § 45 HBG zu sehen, entspricht die Begründung den Maßstäben, die das Bundesverfassungsgericht an die Zulässigkeit derartiger dynamischer Verweisungen anlegt (vgl. BVerfGE 26, 338 ; 47, 285 ; 141, 143 ;… siehe ferner statt vieler nur Dreier, in: Dreier, GG, Bd. 2, 3. Aufl. 2015, Art. 20 Rn. 118 m.w.N.). - BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15
Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig
Damit sind dynamische Verweisungen zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber nur in dem Rahmen zulässig, den die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Bundesstaatlichkeit ziehen; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 78, 32 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10 -, juris, Rn. 75).Bei fehlender Identität der Gesetzgeber bedeutet eine dynamische Verweisung mehr als eine bloße gesetzestechnische Vereinfachung; sie führt zur versteckten Verlagerung von Gesetzgebungsbefugnissen und ist daher nur in dem Rahmen zulässig, den die Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der Bundesstaatlichkeit setzen; grundrechtliche Gesetzesvorbehalte können diesen Rahmen zusätzlich einengen (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 78, 32 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 17. Februar 2016 - 1 BvL 8/10 -, juris, Rn. 75).
- BVerfG, 18.07.2019 - 1 BvL 1/18
Anträge gegen die Mietpreisbremse erfolglos
Dynamische Verweisungen sind zulässig, wenn der Gesetzgeber den Inhalt seiner Vorschriften trotz Verweisung selbst festlegt und nicht der Entscheidung Dritter unterwirft (vgl. BVerfGE 78, 35 ; 141, 143 ). - BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung …
Insoweit berührt sich das Bestimmtheitsgebot mit dem Verfassungsgrundsatz des Vorbehalts des Gesetzes, der fordert, dass der Gesetzgeber die entscheidenden Grundlagen des zu regelnden Rechtsbereichs, die den Freiheits- und Gleichheitsbereich wesentlich betreffen, selbst festlegt und dies nicht dem Handeln der Verwaltung überlässt (vgl. BVerfGE 56, 1 ; 141, 143 ; 147, 253 ; 150, 1 ). - BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12
Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der …
Der Gesetzgeber hat sich seiner Rechtsetzungsbefugnis hier auch nicht völlig entäußert, sondern regelt die grundrechtlich wesentlichen Fragen in § 5 IHKG in hinreichendem Maße selbst (zu den Anforderungen vgl. BVerfGE 141, 143 m.w.N.). - BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu …
Darüber hinaus kann eine zugleich mit der Anordnung einer befristeten Fortgeltung der verfassungswidrigen Regelung verbundene Unvereinbarkeitserklärung erfolgen, wenn die sofortige Ungültigkeit der zu beanstandenden Norm dem Schutz überragender Güter des Gemeinwohls die Grundlage entziehen würde oder ein rechtliches Vakuum zu befürchten wäre, und eine Abwägung mit den betroffenen Grundrechten ergibt, dass der Eingriff für eine Übergangszeit hinzunehmen ist (vgl. BVerfGE 141, 143 m.w.N.; stRspr). - VG Berlin, 18.02.2022 - 14 L 15.22
Corona-Impfung mit Johnson & Johnson: 1x reicht
- BVerfG, 26.04.2022 - 1 BvR 1619/17
Bayerisches Verfassungsschutzgesetz teilweise verfassungswidrig
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2019 - 9 S 838/18
Evaluationssatzung an Hochschule
- BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvR 166/16
Verfassungswidrigkeit der Vorschriften über die Vergütung von Gefangenenarbeit in …
- BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14
Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als …
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- VG Berlin, 16.02.2022 - 14 L 24.22
Corona: genesen für 6 Monate
- BVerfG, 18.12.2023 - 2 BvL 7/16
Unzulässige Richtervorlage zur rückwirkenden Anwendung von § 32a Abs. 1 Satz 2 …
- BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvL 9/16
Unzulässige Richtervorlage zu § 17a Abs. 3 Satz 1 LJG-NRW (a.F.) wegen fehlender …
- VG Düsseldorf, 07.08.2020 - 15 K 141/18
Bildungseinrichtung Anerkennung staatlich Hochschule Wissenschaftsrat …
- BVerfG, 09.07.2018 - 1 BvL 2/18
Die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge in der gesetzlichen Kranken- und …
- BSG, 23.06.2016 - B 3 KR 21/15 R
Krankenversicherung - volljähriger Versicherter - Versorgung mit Brillengläsern …
- BGH, 28.03.2023 - II ZB 11/22
"Tax Law Clinic" verstößt gegen § 5 StBerG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2020 - 5 A 3227/17
Abgrenzung zwischen Mini-Bullterrier und Standard Bullterrier nicht nur nach der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 1 A 1712/14
MBST Multi-Bio-Signal-Therapie; Kernspinresonanztherapie; Beihilfe; …
- BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvL 1/14
Unzulässige Normenkontrolle zu einer Personalüberleitungsbestimmung
- BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen gemäß der Dialysevereinbarung ist …
- BVerfG, 15.11.2018 - 1 BvR 1572/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Hochschulprofessors bezüglich der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2020 - 13 B 968/20
Pflicht zur häuslichen Quarantäne für Auslandsrückkehrer im Rahmen der …
- VG Freiburg, 25.01.2023 - 1 K 1495/20
Entscheidung über die Befristung der staatlichen Anerkennung einer Hochschule
- OVG Bremen, 10.03.2020 - 1 LC 171/16
Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft - Anfechtung der Vaterschaft; …
- VGH Baden-Württemberg, 25.10.2023 - 10 S 314/23
Informationsanspruch gegen eine Universität betreffend das Verfahren zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2020 - 5 A 1631/18
Abgrenzung zwischen Mini-Bullterrier und Standard Bullterrier nicht nur nach der …
- VG Freiburg, 10.05.2023 - 1 K 3368/20
Widerruf der staatlichen Anerkennung einer privaten Hochschule
- BFH, 27.05.2020 - II R 38/18
Einheitsbewertung von Grundstücken im Beitrittsgebiet
- BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 590/15
Nach einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ist regelmäßig die …
- OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 655/17
Anspruch innerkapazitärer; Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer …
- OVG Niedersachsen, 29.11.2023 - 14 KN 24/22
Absonderung; Ausland; Corona; Einreise; Quarantäne; Reiserückkehrer; Risikogebiet
- OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 164/16
Anteilsquoten; Ausbildungskapazität; außerkapazitärer Anspruch; …
- OVG Niedersachsen, 25.06.2019 - 2 LC 265/16
Anspruch außerkapazitärer; Anspruch innerkapazitärer; anteilsmäßige Kürzung; …
- OLG Hamm, 13.06.2016 - 15 VA 4/15
Automatisiertes Abrufverfahren; Zulassung; Zulassungsvoraussetzungen
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 65/19
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes mit dem Ziel …
- LSG Schleswig-Holstein, 26.08.2020 - L 5 KR 13/19
Krankenversicherung - Krankenhaus - Rechnungskorrektur nach Ablauf der …
- OVG Bremen, 04.10.2017 - 2 LA 75/14
Ruhen von Versorgungsbezügen - Erwerbseinkommen; Ruhen von Versorgungsbezügen; …
- BVerfG, 07.11.2022 - 1 BvR 655/17
Berechnung der Studienplatzkapazitäten nach dem "konkreten Stellenprinzip" im …
- OVG Sachsen, 18.05.2021 - 2 C 7/20
Evaluation; Qualitätssicherung; Lehrveranstaltung
- VG Bremen, 16.11.2016 - 6 V 2216/16
Numerus-clausus-Verfahren, Klinische Psychologie Master - NC-Verfahren; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2016 - 13 A 1087/16
Klage auf Erteilung einer Approbation als Zahnarzt; Gleichwertigkeit einer …
- OVG Hamburg, 25.01.2023 - 2 Bf 225/21
Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung eines Straßenabschnitts
- VG Bremen, 09.12.2016 - 6 V 2664/16
Numerus-clausus-Verfahren, Soziale Arbeit BA - Curricularnormwert; …
- BVerfG, 24.01.2023 - 1 BvL 11/20
Unzulässige sozialgerichtliche Vorlage betreffend Befugnis des DIMDI, bei …
- VG Köln, 14.03.2019 - 9 L 300/19
5G: Gericht lehnt Eilanträge gegen Frequenznutzungs- und …
- VG Bremen, 16.11.2016 - 6 V 2180/16
Numerus-clausus-Verfahren, Psychologie BA - NC-Verfahren; Psychologie
- VG Schleswig, 11.02.2022 - 1 B 6/22
Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status vollständig …
- StGH Hessen, 01.12.2023 - P.St. 2891
Normernkontrollantrag der SPD und der FDP gegen Landesrechtliche Bestimmungen …
- BVerfG, 31.03.2022 - 1 BvL 8/21
Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 1 Absatz 1 des Gesetzes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2021 - 13 B 93/21
Richtlinien zur Behandlung und Bewertung des Europäischen Abiturzeugnisses
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.02.2018 - 3 M 3/18
Zulassung zum Studium der Humanmedizin zum Wintersemester 2017/2018 an der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - 4 B 237/20
Staatliche Anerkennung reglementierter Beruf Soziale Arbeit Sozialpädagogin …
- OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 12 N 41.14
Zulassungsbegehren; Beigeladene; Informationszugang; Einsicht in …
- VG Minden, 14.12.2021 - 10 Nc 9/21
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2016 - NC 9 S 65/15
Zulassung zum Studium der Humanmedizin im 1. Fachsemester außerhalb der …
- VGH Hessen, 14.11.2022 - 8 B 806/21
Beschränkung der gewerblichen Entfernung von Tätowierungen und Permanent-Make-Up …
- VG Münster, 11.01.2018 - 4 L 1846/17