Rechtsprechung
BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Verbotsverfügung für eine Kundgebung von Rechtsextremisten in Bielefeld wieder herzustellen
- Wolters Kluwer
Schutzgehalt von Art. 8 Grundgesetz (GG) - Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch eine Versammlung - Beleg der Unzuverlässigkeit als Veranstalter - Grundsatz vertrauensvoller Kooperation als Rechtspflicht zur Kooperation ausgestaltet
- Judicialis
BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 d Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 3; ; GG Art. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 8 Abs. 1
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen ein Versammlungsverbot - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2002 - 5 B 388/02
- BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
- VG Minden, 16.04.2003 - 11 K 671/02
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2004 - 5 A 2764/03
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2006 - 5 A 2764/03
- BVerwG, 04.05.2006 - 6 B 25.06
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Papierfundstellen
- NVwZ 2002, 982
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
Der im Brokdorf-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts entwickelte Grundsatz vertrauensvoller Kooperation ist nicht als Rechtspflicht zur Kooperation ausgestaltet (vgl. BVerfGE 69, 315 ).Auf eine Gefahr für die öffentliche Ordnung kann das Versammlungsverbot nicht gestützt werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ;… BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 558; S. 1134).
- BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01
Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag
Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
Auf eine Gefahr für die öffentliche Ordnung kann das Versammlungsverbot nicht gestützt werden (vgl. BVerfGE 69, 315 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, DVBl 2001, S. 558; S. 1134). - BVerfG, 26.03.2001 - 1 BvQ 15/01
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA gegen Beschränkungen des …
Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
Dem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ist stattzugeben, da offensichtlich ist, dass die von der Behörde und den Gerichten angestellte Tatsachenwürdigung unter Berücksichtigung des Schutzgehalts von Art. 8 GG nicht tragfähig ist (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 1411; S. 2069).
- BVerfG, 08.12.2001 - 1 BvQ 49/01
Beeinträchtigung der Grundrechte aus GG Art 5 Abs 1 S 1 und Art 8 Abs 1 durch …
Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
Die früheren strafrechtlichen Verurteilungen des Antragstellers aus den 80er Jahren und dem Jahre 1994, auf die sich die Behörde und die Gerichte zur Begründung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit berufen, liegen zu lange zurück, als dass sie als hinreichende Grundlage für die Prognose genommen werden könnten, der Antragsteller würde seinerseits Straftaten begehen oder deren Begehung dulden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 - und Beschluss vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01). - BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 20/01
Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine …
Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
Die früheren strafrechtlichen Verurteilungen des Antragstellers aus den 80er Jahren und dem Jahre 1994, auf die sich die Behörde und die Gerichte zur Begründung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit berufen, liegen zu lange zurück, als dass sie als hinreichende Grundlage für die Prognose genommen werden könnten, der Antragsteller würde seinerseits Straftaten begehen oder deren Begehung dulden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 12. April 2001 - 1 BvQ 20/01 - und Beschluss vom 8. Dezember 2001 - 1 BvQ 49/01). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2002 - 5 B 388/02
Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2002 - 5 B 388/02 - und des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. Februar 2002 - 11 L 185/02 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Bielefeld vom 18. Februar 2002 - VL 12.5-231-W-02/01 - wieder herzustellen,. - VG Minden, 27.02.2002 - 11 L 185/02
NPD-Demonstration in Bielefeld am 02.03.2002 bleibt verboten
Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02
unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 1. März 2002 - 5 B 388/02 - und des Verwaltungsgerichts Minden vom 27. Februar 2002 - 11 L 185/02 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Verbotsverfügung des Polizeipräsidiums Bielefeld vom 18. Februar 2002 - VL 12.5-231-W-02/01 - wieder herzustellen,.
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
Mit Beschluss vom 1. März 2002 stellte die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Wege der einstweiligen Anordnung die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Beschwerdeführers gegen die Verbotsverfügung wieder her (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. März 2002 - 1 BvQ 5/02 -, NVwZ 2002, S. 982). - VGH Baden-Württemberg, 27.01.2015 - 1 S 257/13
Fortsetzungsfeststellungsklage - zum Feststellungsinteresse bei im Vorfeld einer …
Zwar besteht keine Rechtspflicht zur Kooperation und ist es der Versammlungsbehörde daher verwehrt, allein aus der Weigerung eines Veranstalters zur Teilnahme an einem vorbereitenden Kooperationsgespräch negative Schlüsse zu ziehen (BVerfG [Kammer], Beschl. v. 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02 - NVwZ 2002, 982). - OVG Niedersachsen, 24.01.2006 - 11 ME 20/06
Verbot einer rechtsextremistischen Versammlung am Holocaust-Gedenktag; …
Die Ablehnung einer Tonbandaufnahme durch die Versammlungsbehörde ist aber, wie das Bundesverfassungsgericht im Beschl. v. 1. März 2002, NVwZ 2002, 982, festgestellt hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden.
- BVerfG, 22.12.2006 - 1 BvQ 41/06
Verfassungsmäßigkeit eines Versammlungsverbotes am Heiligen Abend
Die Weigerung des Veranstalters zur Teilnahme an einem vorbereitenden Kooperationsgespräch ist für sich allein keine hinreichende Grundlage einer seine Person betreffenden belastenden rechtlichen Wertung (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 1. März 2002 - 1 BvQ 5/02 -, NVwZ 2002, S. 982). - VGH Bayern, 03.11.2006 - 24 CS 06.2930
Verbot rechtsextremer Versammlung auf dem Münchner Marienplatz am 9. November …
Dabei verkennt der Senat nicht, dass der Grundsatz vertrauensvoller Kooperation im Versammlungsrecht nicht als Rechtspflicht zur Kooperation ausgestaltet ist (vgl. z.B. BVerfG vom 1.3.2002 NVwZ 2002, 982). - OVG Thüringen, 12.04.2002 - 3 EO 261/02
Versammlungsrecht; Versammlungsrecht; Versammlung; Demonstration; …
Freilich rechtfertigt allein die Verweigerung einer solchen Kooperation mit der Behörde den Erlass eines Versammlungsverbots nicht, denn eine veranstalterseitige Rechtspflicht zur Kooperation besteht nicht (…vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 1. Mai 2001 - 1 BvQ 21/01 -, a. a. O., und vom 1. März 2002 - 1 BvQ 5/02 -, S. 3 des Beschlussumdrucks). - VG Stuttgart, 09.11.2004 - 5 K 4608/03
Rechtmäßigkeit der Versagung einer Versammlung in einer Fußgängerzone
v. 14.07.2000 - 1 BvR 1245/00 -, NJW 2000, 3051, v. 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01 -, NJW 2001, 1407, v. 01.05.2001 - 1 BvQ 21/01 -, NJW 2001, 2078, v. 01.03.2002 - 1 BvQ 5/02 -, NVwZ 2002, 982; BVerwG, Beschl. v. 05.01.1996 - 1 B 151.95 -, Buchholz 11 Art. 8 GG Nr. 7; Dietel/Gintzel/Kniesel, a. a. O., § 14 VersG RdNr. 54; Hoffmann-Riem, in: AK-GG, 3. Aufl., Art. 8 RdNr. 50; Leist, BayVBl. 2004, 489; Roth, VBlBW 2003, 41, 46; a. A. - Kooperationspflicht -: OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.05.1996 - 13 M 2716/96 -, NuR 1997, 202). - VG Minden, 16.04.2003 - 11 K 671/02
Abhängigkeit einer Versammlung oder eines Aufzugs von bestimmten Auflagen
Nachdem der Beklagte die Versammlung mit für sofort vollziehbar erklärter Verfügung vom 18.2.2002 zunächst verboten hatte, bestätigt durch Beschlüsse der Kammer vom 27.2.2002 - 11 L 185/02 - und des OVG NRW vom 1.3.2002 - 5 B 388/02 -, das Bundesverfassungsgericht aber mit Beschluss vom 1.3.2002 - 1 BvQ 5/02 - (NVwZ 2002, 982) die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Klägers gegen die Verbotsverfügung unter Hinweis auf zu befolgende mögliche Auflagen der Versammlungsbehörde wiederhergestellt hatte, verfügte der Beklagte am 1.3.2002 unter Anordnung der sofortigen Vollziehung 19 "beschränkende Auflagen" für die Versammlung, u.a. zum Verlauf (Nr. 1), zur vorherigen Durchsuchung der Versammlungsteilnehmer (Nr. 4), zum Verbot von Redebeiträgen des Herrn G. C1. - OVG Thüringen, 16.08.2008 - 3 EO 515/08
Versammlungsverbot
Freilich rechtfertigt allein die Verweigerung einer solchen Kooperation mit der Behörde den Erlass eines Versammlungsverbots nicht, denn eine veranstalterseitige Rechtspflicht zur Kooperation besteht nicht (…vgl. nur BVerfG, Beschlüsse vom 1. Mai 2001 â?¢ 1 BvQ 21/01 â?¢, a. a. O., und vom 1. März 2002 â?¢ 1 BvQ 5/02 â?¢, S. 3 des Beschlussumdrucks). - VG Stuttgart, 10.07.2003 - 1 K 2780/03
Anforderungen an Versammlungsverbot
Die frühere strafrechtliche Verurteilung des Antragstellers aus dem Jahre 1998 wegen eines nicht näher bekannten, bereits am 16.08.1997 begangenen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz liegt schließlich zu lange zurück, als dass sie noch als hinreichende Grundlage für eine Prognose genommen werden könnte, der Antragsteller werde am 12.07.2003 wiederum einen solchen Verstoß begehen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 01.03.2002, NVwZ 2002, 982). - VG Würzburg, 21.07.2006 - W 5 S 06.694