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   BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02   

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https://dejure.org/2002,6840
BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02 (https://dejure.org/2002,6840)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02 (https://dejure.org/2002,6840)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 2002 - 1 BvR 1681/02 (https://dejure.org/2002,6840)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtsbeschwerde gem § 574 ZPO zur Wahrung von Verfahrensgrundrechten als Teil des gem § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG zu erschöpfenden Rechtswegs - Statthaftigkeit einer Vorabentscheidung (§ 90 Abs 2 S 2 BVerfGG) nur, wenn Rechtsweg noch beschritten werden kann

  • Wolters Kluwer

    Erschöpfung des Rechtsweges bei der Verletzung von Verfahrensgrundrechten zur Wahrung des Vertrauens in die Rechtsprechung; Beseitigung eines Grundrechtsverstosses der Vorinstanz durch den Bundesgerichtshof

  • Judicialis

    ZPO § 238 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 2
    Vorrang zivilrechtlicher Rechtsmittel vor der Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1176
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02
    Diese Ausnahmevorschrift ermächtigt das Bundesverfassungsgericht nicht, von dem Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs schlechthin abzusehen; sie greift vielmehr grundsätzlich nur ein, wenn der Rechtsweg bereits beschritten ist oder noch beschritten werden kann, jedoch aus den im zweiten Halbsatz genannten Gründen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor Erschöpfung des Rechtswegs in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 22, 349 ; 56, 54 ).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde zur Fortbildung des Rechts und zur Sicherung

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02
    Dazu werden vor allem Fälle gezählt, in denen Verfahrensgrundrechte verletzt sind (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Juli 2002 - V ZB 16/02 -, abgedruckt in: NJW 2002, S. 3029 ; BTDrucks 14/4722, S. 104, 116; Lipp, NJW 2002, S. 1700 ; Baumbach/Lauterbach/Albers, Zivilprozessordnung, 60. Aufl., 2002, § 543 Rn. 8; Zöller/Vollkommer, Zivilprozessordnung, 23. Aufl., 2002, Einl. Rn. 103).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02
    Im Rahmen dieses Rechtsbeschwerdeverfahrens hätte er die behauptete Verletzung seiner Verfahrensgrundrechte, insbesondere seines aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip resultierenden Rechts auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 85, 337 ), geltend machen können.
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02
    Nach dem Sinn des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist die Erschöpfung des Rechtswegs objektiv nicht geboten und einem Beschwerdeführer subjektiv nicht zuzumuten, wenn er im Hinblick auf eine gefestigte, jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung auch im konkreten Einzelfall kein von dieser Rechtsprechung abweichendes Ergebnis erwarten kann (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 18, 224 ).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02
    Diese Ausnahmevorschrift ermächtigt das Bundesverfassungsgericht nicht, von dem Erfordernis der Erschöpfung des Rechtswegs schlechthin abzusehen; sie greift vielmehr grundsätzlich nur ein, wenn der Rechtsweg bereits beschritten ist oder noch beschritten werden kann, jedoch aus den im zweiten Halbsatz genannten Gründen eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vor Erschöpfung des Rechtswegs in Betracht kommt (vgl. BVerfGE 22, 349 ; 56, 54 ).
  • BVerfG, 11.11.1964 - 1 BvR 488/62

    Steuerrechtliche Beurteilung der Rückstellung für Pensionszusagen an

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02
    Nach dem Sinn des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG ist die Erschöpfung des Rechtswegs objektiv nicht geboten und einem Beschwerdeführer subjektiv nicht zuzumuten, wenn er im Hinblick auf eine gefestigte, jüngere und einheitliche höchstrichterliche Rechtsprechung auch im konkreten Einzelfall kein von dieser Rechtsprechung abweichendes Ergebnis erwarten kann (vgl. BVerfGE 9, 3 ; 18, 224 ).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 41/51

    Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02
    Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn er nicht beschritten wurde oder mangels rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels die Entscheidung Rechtskraft erlangt hat (vgl. BVerfGE 1, 12 ; 34, 204 ).
  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvR 335/72

    Rechtswegerschöpfung im Schiedsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.11.2002 - 1 BvR 1681/02
    Der Rechtsweg ist nicht erschöpft, wenn er nicht beschritten wurde oder mangels rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels die Entscheidung Rechtskraft erlangt hat (vgl. BVerfGE 1, 12 ; 34, 204 ).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 79/23

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Friedhofsordnung für die Kriegsgräberstätten

    Sie betrifft nur den Fall, dass das Beschreiten des Rechtswegs im Zeitpunkt der Entscheidung grundsätzlich noch möglich, aber eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs gleichwohl bereits vor der Rechtswegerschöpfung aus bestimmten Gründen gerechtfertigt ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 31. Mai 2022 - VerfGH 28/22.VB-2, juris, Rn. 7, und vom 29. August 2023 - VerfGH 50/23.VB-1, juris, Rn. 21; siehe zum wortgleichen § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 1981 - 1 BvR 612/72, BVerfGE 56, 54 = juris, Rn. 44, m. w. N., und vom 25. November 2002 - 1 BvR 1681/02, NJW 2003, 1176 = juris, Rn. 4).
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