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   BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17   

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BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17 (https://dejure.org/2018,7840)
BVerfG, Entscheidung vom 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17 (https://dejure.org/2018,7840)
BVerfG, Entscheidung vom 19. März 2018 - 1 BvR 2313/17 (https://dejure.org/2018,7840)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 129 Abs 1 ZPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung eines fristgerecht eingegangenen Schriftsatzes mangels Angabe des aktuellen Aktenzeichens - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung eines fristgerecht eingegangenen Schriftsatzes mangels Angabe des aktuellen Aktenzeichens - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung eines fristgerecht eingegangenen Schriftsatzes mangels Angabe des aktuellen Aktenzeichens - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung eines

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17
    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, juris, Rn. 12).

    Sie gelten auch dann, wenn das Amtsgericht sein Verfahren gemäß § 495a Satz 1 ZPO nach billigem Ermessen bestimmt hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, a.a.O., Rn. 15).

    Wie das vorliegende Verfahren zeigt, bietet die Anhörungsrüge die Möglichkeit, durch Zuordnungsschwierigkeiten entstehende Probleme zu bewältigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, a.a.O., Rn. 15).

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 70, 215 ).

    Auf ein Verschulden des Gerichts kommt es dabei nicht an (vgl. BVerfGE 70, 215 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 -, juris, Rn. 12).

  • AG Köln, 18.01.2017 - 209 C 457/16

    Rückgabe einer als Mietsicherheit geleisteten Barkaution als Anspruch eines

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17
    Das Urteil des Amtsgerichts Köln vom 18. Januar 2017 - 209 C 457/16 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem grundrechtsgleichen Recht auf rechtliches Gehör aus Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes.

    Der Beschwerdeführer begründete seinen Anspruch unter diesem Aktenzeichen, woraufhin das Verfahren innerhalb des Amtsgerichts an die für Wohnungsmietsachen zuständige Abteilung des Amtsgerichts abgegeben wurde, wo es das neue Aktenzeichen 209 C 457/16 erhielt.

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 11, 218 ; 70, 215 ).
  • BGH, 15.04.1982 - IVb ZB 60/82

    Berufungsbegründungsschrift - Falsches Aktenzeichen - Rechtzeitiger Eingang -

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17
    Für den Eingang und für die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch das Gericht ist - entgegen der im amtsgerichtlichen Beschluss über die Anhörungsrüge zum Ausdruck kommenden Auffassung - nach den anwendbaren zivilprozessualen Vorschriften, in der Auslegung, die diese in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfahren haben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418 ; Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 -, VersR 1982, S. 673; jeweils m.w.N.), allein entscheidend, dass der Schriftsatz vor Ablauf der Frist an das zur Entscheidung berufene Gericht gelangt.
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Amtsgericht nach einer etwa durchzuführenden Beweisaufnahme zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gelangt wäre (vgl. dazu BVerfGE 7, 95 ; 112, 185 ).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17
    Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass das Amtsgericht nach einer etwa durchzuführenden Beweisaufnahme zu einer anderen, dem Beschwerdeführer günstigeren Entscheidung gelangt wäre (vgl. dazu BVerfGE 7, 95 ; 112, 185 ).
  • BGH, 10.06.2003 - VIII ZB 126/02

    Wirksamkeit eines Fristverlängerungsantrags bei Angabe eines falschen

    Auszug aus BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17
    Für den Eingang und für die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch das Gericht ist - entgegen der im amtsgerichtlichen Beschluss über die Anhörungsrüge zum Ausdruck kommenden Auffassung - nach den anwendbaren zivilprozessualen Vorschriften, in der Auslegung, die diese in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfahren haben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418 ; Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 -, VersR 1982, S. 673; jeweils m.w.N.), allein entscheidend, dass der Schriftsatz vor Ablauf der Frist an das zur Entscheidung berufene Gericht gelangt.
  • BSG, 27.03.2020 - B 10 ÜG 4/19 R

    Anspruch auf Entschädigung für ein überlanges sozialgerichtliches Verfahren;

    Sie soll die Weiterleitung eines Schreibens oder Schriftsatzes innerhalb des Gerichts erleichtern und dort für eine rasche verfahrensbezogene Zuordnung und Bearbeitung sorgen (vgl BVerfG Beschluss vom 19.3.2018 - 1 BvR 2313/17 - juris RdNr 12; BVerfG Beschluss vom 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10 - juris RdNr 14; BGH Beschluss vom 10.6.2003 - VIII ZB 126/02 - juris RdNr 16; OLG Karlsruhe Beschluss vom 14.3.2017 - 2 Ws 59/17 - juris RdNr 6) .
  • BGH, 08.11.2023 - VIII ZB 59/23

    Rechtzeitig eingegangene Berufungsbegründungsschrift ist zu berücksichtigen!

    Für den rechtzeitigen Eingang einer Berufungsbegründungsschrift ist allein entscheidend, dass diese vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist an das zur Entscheidung berufene Gericht gelangt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2; vom 17. März 2009 - VIII ZB 66/08, juris Rn. 5; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 19. März 2018 - 1 BvR 2313/17, juris Rn. 12 mwN [zum rechtzeitigen Eingang einer Duplik im Klageverfahren]; zum Eingang elektronischer Dokumente - wie hier - vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. August 2020 - VI ZB 79/19, NJW-RR 2020, 1519 Rn. 7; vom 11. Mai 2021 - VIII ZB 9/20, NJW 2021, 2201 Rn. 18 mwN; vom 30. November 2022 - IV ZB 17/22, NJW-RR 2023, 351 Rn. 8; zum Prüfvermerk siehe BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 2022 - XII ZB 304/21, juris Rn. 7; vom 30. November 2022 - IV ZB 10/22, juris Rn. 9; jurisPK-ERV/H. Müller, 2. Aufl., § 130a ZPO Rn. 329; Musielak/Voit/Stadler, ZPO, 20. Aufl., § 130a Rn. 11).
  • BGH, 03.07.2018 - VIII ZR 229/17

    Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union: Stellung des Antrags auf

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör als grundrechtsgleiches Recht (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschlüsse vom 19. März 2018 - 1 BvR 2313/17, juris Rn. 16; vom 11. April 2018 - 2 BvR 328/18, juris Rn. 11) soll sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben.

    Es kann - die vom Berufungsgericht angenommene Beweisbedürftigkeit der Beweistatsache unterstellt - nicht ausgeschlossen werden, dass das Berufungsgericht aufgrund dieses Sachverständigengutachtens zu einer anderen, dem Kläger günstigeren Entscheidung gelangt wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 2018 - 1 BvR 2313/17, aaO Rn. 14 mwN).

  • BGH, 08.09.2021 - VIII ZR 258/20

    Rückabwicklungsklage nach Gebrauchtwagenkauf: Gehörsverletzung bei unterlassener

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör als grundrechtsgleiches Recht (vgl. hierzu nur BVerfG, Beschlüsse vom 19. März 2018 - 1 BvR 2313/17, juris Rn. 16; vom 11. April 2018 - 2 BvR 328/18, juris Rn. 11; Senatsbeschluss vom 3. Juli 2018 - VIII ZR 229/17, WM 2019, 278 Rn. 68, insoweit in BGHZ 219, 161 nicht abgedruckt) soll sicherstellen, dass die Entscheidung des Gerichts frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben.
  • OLG Stuttgart, 07.06.2018 - 2 U 156/17

    Null-Gebühren-Girokonto - Werbung einer Bank für ein "Null-Gebühren"-Girokonto

    Artikel 103 Absatz 1 GG verpflichtet das Gericht, Parteivortrag zur Kenntnis zu nehmen, wobei dieses Recht nicht eingeschränkt ist, wenn ein Schriftsatz wegen der gerichtsinternen Organisation nicht rechtzeitig zu den Akten gelangt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. März 2018 - 1 BvR 2313/17, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 29.03.2023 - 3 CN 14.22

    Umstellen des Antrags auf Feststellung der Ungültigkeit der außer Kraft

    Die Angabe eines unzutreffenden Aktenzeichens - die u. U. zur falschen Zuordnung eines Schriftsatzes führen kann - schließt damit einen Gehörsverstoß nicht aus, auch wenn bei demselben Gericht in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Verfahren zwischen denselben Prozessbeteiligten anhängig sind (vgl. für das zivilgerichtliche Verfahren BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 12. Dezember 2012 - 2 BvR 1294/10 - NJW 2013, 925 und vom 19. März 2018 - 1 BvR 2313/17 - juris Rn. 12).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.01.2017 - 1 BvR 2313/17   

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BVerfG, Entscheidung vom 18.01.2017 - 1 BvR 2313/17 (https://dejure.org/2017,65733)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 1 BvR 2313/17 (https://dejure.org/2017,65733)
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