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   BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05   

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https://dejure.org/2007,5196
BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05 (https://dejure.org/2007,5196)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2007 - 1 BvR 384/05 (https://dejure.org/2007,5196)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 384/05 (https://dejure.org/2007,5196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der Berufung aufgrund überspannter Anforderungen an die Zulassungsbegründung - keine Verletzung der aus Art 2 Abs 2 S 1 folgenden staatlichen Schutzpflicht im Bereich nicht abschließend geklärter ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die baurechtliche Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage in der unmittelbaren Nachbarschaft; Anforderungen an die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Bereich nicht abschließend geklärter schädlicher Umwelteinwirkungen; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Mobilfunksendeanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Dies kann mit Rücksicht auf den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs lediglich einen vorherigen Hinweis hierauf erfordern (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, juris, Rn. 16 f.; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ).

    Es widerspricht jedoch sowohl dem Sinn und Zweck des dem Berufungsverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens, als auch der Systematik der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO geregelten Zulassungsgründe, wenn das Berufungsgericht beim Austausch der Gründe auf Erwägungen abstellt, die nicht ohne weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung deshalb über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens von ihm vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Dies kann mit Rücksicht auf den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs lediglich einen vorherigen Hinweis hierauf erfordern (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, juris, Rn. 16 f.; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ).

    Insbesondere verkürzt die Heranziehung von Erwägungen, die ihrerseits Grundsatzbedeutung haben, zur Ablehnung des Zulassungsgrundes ernstlicher Zweifel den vom Gesetzgeber für Fragen von grundsätzlicher Bedeutung vorgesehenen Rechtsschutz im Berufungsverfahren in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 2. März 2006, a.a.O.; OVG Berlin, NVwZ 1998, S. 1318 ).

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in ihrem Beschluss vom 28. Februar 2002 (1 BvR 1676/01 - NJW 2002, S. 1638) zu den in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerten unter Bezugnahme auf die einschlägige Senatsrechtsprechung ausgeführt, dass dem Verordnungsgeber bei der Erfüllung der staatlichen Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zukommt, der auch Raum lässt, konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen.

    Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O. sowie BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 -, NJW 1997, S. 2509).

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Berufungszulassung gegen die

    c) Ob das Gericht mit seinem Vorgehen weitere Grundrechte, vor allem die vom Beschwerdeführer nicht ausdrücklich als verletzt gerügte Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) verletzt hat (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 384/05 -), kann angesichts der bereits getroffenen Feststellungen offenbleiben.
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