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   BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06   

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https://dejure.org/2006,3230
BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06 (https://dejure.org/2006,3230)
BVerfG, Entscheidung vom 22.03.2006 - 1 BvR 97/06 (https://dejure.org/2006,3230)
BVerfG, Entscheidung vom 22. März 2006 - 1 BvR 97/06 (https://dejure.org/2006,3230)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Eintragung von Rechtsanwälten mit dem der Berufsbezeichnung "Rechtsanwälte" angefügten Zusatz "... und Steuerberatung" in das Partnerschaftsregister; Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Begriff der grundsätzlichen ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Bezeichnung "Rechtsanwälte und Steuerberatung" einer Partnerschaft von Rechtsanwälten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BORA § 7; HGB § 18 Abs. 2
    Bezeichnung "Rechtsanwälte und Steuerberatung" einer Partnerschaft von Rechtsanwälten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit des Zusatzes "Steuerberatung" im Partnerschaftsregister für Rechtsanwälte

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit des Zusatzes "Steuerberatung" im Partnerschaftsregister für Rechtsanwälte

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ?Rechtsanwälte und Steuerberatung?: Unzulässige Firmierung für Rechtsanwaltssozietät ? Verbot verfassungsgemäß ? Keine Verletzung der Berufsfreiheit oder des Gleichheitssatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Bezeichnung "Rechtsanwälte und Steuerberatung" einer Partnerschaft von Rechtsanwälten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 32 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BORA § 7; HGB § 18 Abs. 2
    Bezeichnung "Rechtsanwälte und Steuerberatung" einer Partnerschaft von Rechtsanwälten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 7, 448
  • NJW 2006, 1499
  • DB 2006, 2118
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur beruflichen Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 ).

    Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 18 ; 101, 331 ).

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn Rechtsanwälten im Interesse des rechtsuchenden Bürgers insbesondere eine solche Außendarstellung untersagt wird, mit der die Gefahr einer Irreführung des Rechtsuchenden verbunden ist (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 2656).

  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn Rechtsanwälten im Interesse des rechtsuchenden Bürgers insbesondere eine solche Außendarstellung untersagt wird, mit der die Gefahr einer Irreführung des Rechtsuchenden verbunden ist (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 2656).

    Für Rechtsanwälte, die ihren Beruf in einer Sozietät ausüben, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausdrücklich entschieden, dass eine Werbung, die Gefahr läuft, den Rechtsuchenden in die Irre zu führen, verboten werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, NJW 2004, S. 2656).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Sämtliche Maßnahmen, die sie dabei beschränken, sind Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung (vgl. BVerfGE 85, 248 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheiten führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ).
  • BVerfG, 22.01.1997 - 2 BvR 1915/91

    Warnhinweise für Tabakerzeugnisse

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Die Freiheit der Berufsausübung kann eingeschränkt werden, wenn der Eingriff durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt ist und wenn er dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (vgl. BVerfGE 95, 173 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur beruflichen Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Sie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage, die ihrerseits den Anforderungen der Verfassung an grundrechtsbeschränkende Gesetze genügen muss (vgl. BVerfGE 82, 18 ; 101, 331 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung von Grundrechten der Beschwerdeführer angezeigt (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 .
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BVerfG, 22.03.2006 - 1 BvR 97/06
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur beruflichen Außendarstellung der Grundrechtsberechtigten hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 ).
  • OLG Rostock, 29.11.2005 - 6 W 12/05

    Eintragung einer Rechtsanwaltspartnerschaft als "Rechtsanwälte und

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 05.11.2010 - 2 AGH 30/09

    Bezeichnung der Tätigkeitsbereiche als Steuerberatung und Rechtsberatung bei

    Die Beklagte nahm hierzu Bezug auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 22.03.2006 - 1 BvR 97/06 und vertrat die Auffassung, der Rechtsverkehr gehe grundsätzlich davon aus, dass bei einer blickfangmäßigen Verwendung des Begriffs "Steuerberatung" eine gemischte Sozietät oder sonstige Berufsausübungsgemeinschaft i. S. v. § 9 BORA unter Beteiligung von Steuerberatern gegeben sei; gerade und nur aus diesem Grunde beauftrage der Geschäftsverkehr eine solche Sozietät mit seinen steuerlichen Angelegenheiten.

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ergibt sich aus dem Beschluß des BVerfG vom 22.03.2006 -1 BvR 97/06 - keine gegenteilige Beurteilung.

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