Rechtsprechung
OLG Hamm, 14.04.2016 - III-1 RVs 14/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Burhoff online
Bagatelldelikt, Diebstahl geringwertiger Sachen, Übermaßverbot
- Burhoff online
Bagatelldelikt, Diebstahl geringwertiger Sachen, Übermaßverbot, schuldangemessene Strafe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Bagatelldelikt, Diebstahl geringwertiger Sachen, Übermaßverbot, schuldangemessene Strafe
- beck-blog (Kurzinformation und Volltext)
Diebstahl eines Schokoriegels - Freiheitsstrafe ist unverhältnismäßig!
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Bagatellkriminalität
- RA Kotz
Haftstrafe bei dem Diebstahl eines Schokoladenriegels für 0,95 Euro?
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 46, § 242; StGB § 46, § 248a
Bagatelldelikt; Diebstahl geringwertiger Sachen; Übermaßverbot; schuldangemessene Strafe - rechtsportal.de
StGB § 47 Abs. 1
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Bagatellkriminalität - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Drei Monate für das "Klauen" eines Schokoriegels im Wert von 0,95 ist zu viel
Verfahrensgang
- LG Dortmund - 38 Ns 80/15
- OLG Hamm, 14.04.2016 - III-1 RVs 14/16
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88
Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Insoweit deckt sich der Grundsatz des schuldangemessenen Strafens in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 45, 187; BVerfG, NJW 1992, 2947; NJW 2002, 1779). - OLG Hamm, 06.03.2014 - 1 RVs 10/14
Verstoß gegen das Übermaßverbot bei Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2014 - 1 RVs 10/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 2 St OLG Ss 150/05 -, juris). - OLG Nürnberg, 25.10.2005 - 2 St OLG Ss 150/05
Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch; Beurteilungsspielraum …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2014 - 1 RVs 10/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 2 St OLG Ss 150/05 -, juris).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Insoweit deckt sich der Grundsatz des schuldangemessenen Strafens in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 45, 187; BVerfG, NJW 1992, 2947; NJW 2002, 1779). - BGH, 10.04.1987 - GSSt 1/86
Fehlen von Strafmilderungsgründen
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, ein gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGH, NJW 2000, 3010, 3013; BGHSt 34, 345). - BVerfG, 20.03.2002 - 2 BvR 794/95
Vermögensstrafe
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Insoweit deckt sich der Grundsatz des schuldangemessenen Strafens in seinen die Strafe begrenzenden Auswirkungen mit dem Übermaßverbot (vgl. BVerfGE 45, 187; BVerfG, NJW 1992, 2947; NJW 2002, 1779). - BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94
Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2014 - 1 RVs 10/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 2 St OLG Ss 150/05 -, juris). - BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Ein Eingriff des Revisionsgerichts ist nur möglich, wenn die Strafzumessungserwägungen in sich fehlerhaft sind, das Tatgericht gegen rechtlich anerkannte Strafzwecke verstößt oder sich die verhängte Strafe nach oben oder unten von ihrer Bestimmung löst, ein gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. BGH, NJW 2000, 3010, 3013; BGHSt 34, 345). - BayObLG, 22.07.2003 - 5St RR 167/03
Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei Straftaten mit geringer Schadenshöhe
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Dementsprechend steht außer Zweifel, dass auch in Fällen der Bagatellkriminalität die Festsetzung einer Freiheitsstrafe nicht ohne Weiteres gegen das Übermaßverbot verstößt (vgl. Senatsbeschluss vom 06.03.2014 - 1 RVs 10/14 - unter Hinweis auf BVerfG, Kammerbeschluss vom 09. Juni 1994 - 2 BvR 710/94 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 22. Juli 2003 - 5St RR 167/03 - juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 25. Oktober 2005 - 2 St OLG Ss 150/05 -, juris). - BGH, 29.07.1982 - 4 StR 75/82
Revisionsrechtliche Überprüfung des Strafausspruchs - Bildung einer Gesamtstrafe …
Auszug aus OLG Hamm, 14.04.2016 - 1 RVs 14/16
Denn kann eine Strafe, weil sie bereits vollstreckt ist, nicht mehr in eine Gesamtstrafe einbezogen werden, so kann die darin liegende Härte erforderlichenfalls dadurch ausgeglichen werden, dass bei der Gesamtstrafenbildung die vorgenannte Untergrenze unterschritten wird (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.1982 - 4 StR 75/82, juris, betreffend § 54 Abs. 1 S. 1 StGB in der bis zum 30.04.1986 gültigen Fassung, die § 54 Abs. 1 S. 2 StGB in der aktuellen Fassung entspricht).