Rechtsprechung
OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1998, 691 (Ls.)
- NStZ 1997, 495
- JR 1998, 79
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79
Öffentlicher Verkauf von Adolf Hitlers "Mein Kampf" nicht strafbar
Auszug aus OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96
Allerdings hat der BGH im Zusammenhang mit dem Feilbieten von Hitlers Buch "Mein Kampf" entschieden, daß diese Handlung nicht den Tatbestand des § 86 StGB erfülle, weil das Buch "Mein Kampf" eine "vorkonstitutionelle Schrift" sei, aus deren unverändertem Inhalt sich eine Zielrichtung gegen die in der Bundesrepublik Deutschland erst später verwirklichte freiheitliche demokratische Ordnung noch nicht ergeben könne (BGHSt 29, 73, 75). - BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74
Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften - …
Auszug aus OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96
Eine solche Straftat ist kein Presseinhaltsdelikt, weil die Strafbarkeit hier ihren Grund nicht im Inhalt der Schrift, sondern in der Art ihrer Verbreitung hat (BGHSt 26, 40). - BGH, 17.07.1974 - 3 StR 239/73
Strafbarkeit wegen des Verbreitens unzüchtiger Schriften - Voraussetzungen für …
Auszug aus OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96
Diese Verjährungsfrist beginnt mit dem ersten Verbreitungsakt (BGHSt 25, 347; Senatsurteil vom 04.04.1984, - Nds. Rpfl. 1984, 241 -). - RG, 28.09.1893 - 1957/93
Ist eine Verfolgung wegen Beleidigung zulässig, wenn der Thäter einen Artikel …
Auszug aus OLG Celle, 14.01.1997 - 1 Ss 271/96
Für derartige Vorbereitungsakte ist aber anerkannt, daß die kurze Presssverjährung auch sie ergreift, wenn es zur Verbreitung gekommen ist, und zwar auch dann, wenn die Vorbereitungsakte als selbständige Tatmodalitäten im Straftatbestand aufgeführt sind (RGSt 24, 269; 38; 71; 61, 19;… LK-Jähnke, a.a.O., 10. Aufl. Bd. 3, § 78 Rn. 16).
- BGH, 15.05.2001 - 4 StR 306/00
Ablehnung der Strafaussetzung zur Bewährung; Maßregelanordnung; Beschränkung der …
Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, daß sich die Bewilligung von Strafaussetzung zur Bewährung und die Anordnung von Maßregeln nach den §§ 69, 69 a StGB - auch wegen charakterlicher Ungeeignetheit - nicht gegenseitig ausschließen (vgl. BGHSt 15, 316, 318 f. ("scheinbarer Gegensatz"); s. auch BGH VRS 25, 426, 428; 28, 420, 423; 29, 14,15; OLG Celle MDR 1956, 693; OLG Düsseldorf NStZ 1997, 495; OLG Hamburg NJW 1963, 459, 460; OLG Hamm DAR 1955, 254, 255; OLG Köln NJW 1956, 113; OLG Stuttgart NJW 1956, 1119 f; aus der Literatur s. etwa Grethlein DAR 1957, 253, 256;… Hentschel, Trunkenheit Fahrerlaubnisentziehung - Fahrverbot, 8. Aufl., Rdn. 648;… Stree in Schönke/Schröder StGB 26. Aufl. § 56 Rdn. 12, § 69 Rdn. 21;… Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. § 56 Rdn. 2, § 69 Rdn. 5;… Lackner/Kühl aaO § 56 Rdn. 7, § 69 Rdn. 4).
Rechtsprechung
KG, 29.01.1997 - (4) 1 Ss 271/96 (86/96) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Brandenburg, 12.05.2021 - 1 AR 14/20
Unzulässigkeit einer Anhörungsrüge Auslieferung eines Verfolgten an die Russische …
Der Antrag auf Nachholung rechtlichen Gehörs ist jedoch nur zulässig, wenn der Antragsteller die Voraussetzungen des § 33a StPO darlegt und die Tatsachen und Beweisergebnisse benennt, zu denen er angeblich nicht gehört worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 18. April 2016, 2 ARs 410/14; OLG Köln, Beschluss vom 5. Dezember 2008, 51 Zs 606/06; KG Berlin, Beschluss vom 29. Januar 1997, (4) 1 Ss 271/96 (86/96), jew. zit. n. juris). - OLG Hamm, 17.10.2013 - 1 Ws 469/13
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Gehörsrüge
Der Beschwerdeführer kann hingegen nicht damit gehört werden, dass er die Entscheidung, gegen die sich sein Antrag gem. § 33 a StPO richtet, schlicht für falsch hält (zu vgl. KG, Beschluss vom 29.01.1997 - 1 Ss 271/96 -, zitiert nach juris;… KK, StPO, § 33 a Rdnr. 3). - LG Münster, 01.08.2018 - 12 Qs 12/18 Eine dem Antragsteller nachteilige Rechtsanwendung durch die Kammer rechtfertigt jedoch das Nachholungsverfahren nach § 33a StPO gerade nicht (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 29. Januar 1997 - (4) 1 Ss 271/96 (86/96), zitiert nach juris).
- KG, 24.02.1997 - 1 Ss 10/97
Betäubungsmittelstrafrecht: Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben, …
Denn diese macht die Verhängung kurzer Freiheitsstrafen nur dann unerläßlich, wenn eine Geldstrafe bei der Bevölkerung auf Unverständnis stoßen, das Vertrauen der Bürger in die Strafrechtspflege schwinden und ihre Rechtstreue ernsthaft beeinträchtigen würde (vgl. BGHSt 24, 40, 44 ff; KG, Beschluß vom 22. November 1996 - (3) 1 Ss 271/96 (99196) - LK-Gribbohm, StGB 11. Aufl., § 47 Rdnr. 32). - LG Aurich, 15.01.2010 - 12 Qs 161/09
§ 73 Abs. 2 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) als Ausprägung der …
Ein derartiger Antrag ist aber bereits unzulässig, wenn nur gerügt wird, dass eine Entscheidung falsch sei (so ausdrücklich KG Beschluss vom 29.01.1997 - 1 Ss 271/96;… Maul , a.a.O., § 33a Rz. 3).