Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 SsRs 34/09 |
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Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör wegen Nichtberücksichtigung eines Antrags auf Entbindung von der Erscheinenspflicht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Zweibrücken, 22.10.2009 - 1 Ws 181/09
Aufhebung eines Urteils wegen Versagung des rechtlichen Gehörs
1 Ws 181/09 1 SsRs 34/09 In dem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit. - OLG Karlsruhe, 12.08.2010 - 1 (8) SsRs 366/09
Erforderlichkeit der persönlichen Anwesenheit des Betroffenen in der …
Insoweit ist zunächst zu sehen, dass vorliegend die Rechtsbeschwerde aufgrund der formgerecht erhobenen Verfahrensrüge w gen Verletzung rechtlichen Gehörs deshalb zur Aufhebung des Urteils und zur Zurückverweisung desselben zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Amtsgericht Karlsruhe geführt hätte, weil dieses den Einspruch de Verurteilten nach § 74 Abs. 2 OWiG verworfen hat, ohne sich in den Gründe des Urteils mit den Antrag des Betroffenen auf Entbindung von der Erscheinenspflicht und dessen gerichtlicher Behandlung auseinanderzusetzen (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.10.2009, 1 SsRs 34/09, abgedruckt bei juris; OLG Bamberg zfs 2008, 413 ff.; vgl. auch OLG Celle VRS 116, 451 ff.). - OLG Jena, 16.05.2011 - 1 SsRs 72/11
Kein Verwerfungsurteil gegen den entpflichteten Betroffenen bei Säumnis seines …
Der Erlass eines Verwerfungsurteils unter Missachtung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 2 OWiG stellt zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, da dem Betroffenen durch den unzulässigen Erlass eines solchen Prozessurteils eine Sachverhandlung in Gänze verwehrt wird (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.10.2009, 1 Ss Rs 34/09, 1 Ws 181/09, bei juris m.w.N.; Senatsbeschluss vom 13.12.2010, 1 Ss Rs 112/10). - OLG Jena, 16.05.2011 - 1 Rs 72/11
Verwerfungsurteil, Ausbleiben des Verteidigers, Bußgeldverfahren
Der Erlass eines Verwerfungsurteils unter Missachtung der gesetzlichen Voraussetzungen des § 74 Abs. 2 OWiG stellt zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, da dem Betroffenen durch den unzulässigen Erlass eines solchen Prozessurteils eine Sachverhandlung in Gänze verwehrt wird (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 22.10.2009, 1 Ss Rs 34/09, 1 Ws 181/09, bei juris m.w.N.; Senatsbeschluss vom 13.12.2010, 1 Ss Rs 112/10).
