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   BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99   

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BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99 (https://dejure.org/1999,4001)
BGH, Entscheidung vom 07.07.1999 - 1 StR 262/99 (https://dejure.org/1999,4001)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 1999 - 1 StR 262/99 (https://dejure.org/1999,4001)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 266 Abs. 1 StPO; § 52 StGB;
    Nachtragsanklage; Tat im prozessualen Sinne; Tateinheit;

  • Wolters Kluwer

    Hehlerei - Raub - Freispruch - Revision - Einbeziehung der Nachtragsanklage - Dieselbe Tat im prozessualen Sinne - Teilfreispruch

  • Judicialis

    StPO § 266 Abs. 1; ; StPO § 264 Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 264 Abs. 1, § 266 Abs. 1
    Prozessuale Tat bei Diebstahl oder Raub und Hehlerei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 523
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

    Prozessuale Tat und Strafklageverbrauch

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99
    dem Angeklagten dort zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört zu ihm das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (ständige Rechtsprechung - BGHSt 35, 60, 62 m.w.N.).
  • BGH, 13.01.1976 - 1 StR 624/75

    Bedingter Vorsatz in Bezug auf das Merkmal "zur Täuschung im Rechtsverkehr" -

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99
    Er hat seine Einschränkung jedoch insoweit mit Rücksicht auf eine Entscheidung des 1. Strafsenats (Urteil vom 13.01.1976 - 1 StR 624/75) präzisiert, als er jedenfalls dann ebenfalls Tatidentität gegeben ansieht, wenn sich in einem Verfahren in der Hauptverhandlung die Frage stellt, ob der Angeklagte die Gegenstände wenn nicht als Dieb (Räuber), so doch als Hehler an sich gebracht hat; denn in einem solchen Fall hatte der Tatrichter die vorangehenden (strafbegründenden) Straftaten am Hehlgut zu erörtern und sie nach Ort, Zeit und anderen Umständen einzugrenzen (BGHSt 35, 65; 35, 174).
  • BGH, 03.08.1998 - 5 StR 311/98

    Einbeziehung einer Nachtragsanklage in Verfahren der Jugendkammer ohne Zustimmung

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99
    Die unter dem 04.02.1999 erhobene Nachtragsanklage geht - unabhängig von der Frage ihrer rechtlichen Wirksamkeit - ins Leere (vgl. BGH, Beschluß vom 03.08.1998 - 5 StR 311/98).
  • BGH, 09.11.1989 - 4 StR 520/89

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung der Buchführungspflicht und wegen

    Auszug aus BGH, 07.07.1999 - 1 StR 262/99
    Es kann dabei dahinstehen, ob aufgrund des Verfahrensgangs und der Einlassung des Angeklagten auf die in der Hauptverhandlung verlesene Nachtragsanklage ausnahmsweise von einer schlüssigen Einbeziehung in das Verfahren ausgegangen werden kann (vgl. BGH NJW 1990, 1055), da jedenfalls die zur Aburteilung gelangte Tat bereits aufgrund der mit dem Eröffnungsbeschluß vom 23.12.1998 (Bd. III Bl. 1141 d.A.) zugelassenen Anklage vom 10.12.1998 Gegenstand des Verfahrens geworden ist (§ 264 Abs. 1 StPO).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Eine zeitliche und räumliche Trennung der Vorgänge hindert nicht, die mehreren Sachverhalte als eine prozessuale Tat aufzufassen (BGHSt 35, 60, 61 f.; BGH, Beschluß vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99; OLG Hamm NStZ-RR 1997, 79).
  • BGH, 13.02.2019 - 4 StR 555/18

    Gegenstand des Urteils (prozessualer Tatbegriff; Änderung im Verlauf des

    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, 524; Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 62).

    Anders als in der Fallkonstellation einer sich an den Raub anschließenden Hehlerei, in denen der Tatbestand der Hehlerei als ein mit dem vorangegangenen Raub einheitliches geschichtliches Vorkommnis bildender Vorgang angesehen worden ist, wenn und soweit sich der Angeklagte "als Glied in der sich an diese Tat anschließenden ?Verwertungskette' für das Raubgut hehlerisch betätigte' (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, 524; siehe aber auch BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80, 82), fehlt es in der vorliegenden Fallkonstellation schon aufgrund der unterschiedlichen Angriffsrichtung an einem in diesem Sinne engen Zusammenhang mit der Vortat.

  • BGH, 11.09.2007 - 5 StR 213/07

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Erbschaftssteuer; ungerechtfertigter

    Denn in einem solchen Fall hat der Tatrichter im Hinblick auf denselben Gegenstand die vorangegangene Tat zu erörtern und sie nach Ort, Zeit und anderen Umständen einzugrenzen (vgl. BGHSt 35, 172, 174; BGH NStZ 1999, 523, 524).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 443/20

    Prozessuale Tat als Gegenstand der Urteilsfindung (einheitlicher geschichtlicher

    Die Tat als Prozessgegenstand ist dabei nicht nur der in der Anklage umschriebene und dem Angeklagten darin zur Last gelegte Geschehensablauf; vielmehr gehört dazu das gesamte Verhalten des Angeklagten, soweit es mit dem durch die Anklage bezeichneten geschichtlichen Vorgang nach der Auffassung des Lebens ein einheitliches Vorkommnis bildet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 30. September 2020 - 5 StR 99/20, NStZ-RR 2020, 377, 378; vom 17. Oktober 2019 - 3 StR 170/19, NStZ 2021, 120, 121; Beschlüsse vom 13. Februar 2019 - 4 StR 555/18, NStZ 2020, 46; vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, 524; Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 62).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2016 - 3 Ws 784/16

    Nebenklage im verbundenen Verfahren

    Eine Tat im prozessualen Sinne liegt u.a. dann vor, wenn neben dem zeitlichen und örtlichen Zusammenhang eine deliktsimmanente Verbindung gegeben ist (BGH NStZ 1999, 523, OLG Brandenburg NStZ 2010, 654).
  • BGH, 26.01.2012 - 5 StR 461/11

    Tatidentität (prozessuale Tat; Betrug; Geldwäsche; Postpendenzfeststellung);

    Die zu diesem Fragenkreis ergangene Rechtsprechung ist uneinheitlich (vgl. einerseits: BGH, Beschluss vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80, 81 f.; andererseits: BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174 mwN; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. September 2007 - 5 StR 213/07, BGHR StPO § 264 Abs. 1 Tatidentität 43; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60).
  • BGH, 26.01.2017 - 3 StR 482/16

    Einheitliche prozessuale Tat zwischen Anschlussdelikt und Vortat (enger

    Ob von diesem Grundsatz - bei Zugrundelegung einer natürlichen Betrachtungsweise - eine Ausnahme zu machen ist, wenn ein längerer zeitlicher Abstand zwischen den jeweiligen Handlungen gegeben ist (vgl. einerseits (weiter) BGH, Urteil vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174; Beschluss vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523 f.; andererseits (enger) BGH, Urteil vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 64; Beschlüsse vom 16. Oktober 1987 - 2 StR 258/87, BGHSt 35, 80; vom 25. Juni 2008 - 2 StR 226/08, bei Cierniak/Zimmermann, NStZ-RR 2011, 229; ferner KK/Kuckein, StPO, 7. Aufl., § 264 Rn. 7a mwN), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 05.10.2001 - 2 StR 261/01

    Begriff der Tat im prozessualen Sinne (Abtrennung von Verfahrensteilen; Pflicht

    Eine zeitliche und räumliche Trennung der Vorgänge steht ihrer Beurteilung als einheitliche Tat unter diesen Voraussetzungen nicht entgegen (BGHSt 35, 60, 62; 45, 211, 213; BGH NStZ 1999, 523).
  • BGH, 21.11.2013 - 4 StR 242/13

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zu Leben und

    b) Auch eine (eindeutige) Verurteilung wegen Hehlerei oder - auf alternativer Tatsachengrundlage - eine (wahlweise) Verurteilung wegen der in der schweren räuberischen Erpressung enthaltenen (einfachen) Erpressung gemäß § 253 StGB und der Hehlerei nach § 259 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 15. April 1984 - 1 StR 103/86, bei Holtz, MDR 1986, 793: Wahlfeststellung zwischen dem im Raub enthaltenen Diebstahl und Hehlerei; Urteil vom 20. Februar 1974 - 3 StR 1/74, NJW 1974, 804: Betrug oder Hehlerei) wäre hier zulässig, da es sich unter den hier gegebenen Umständen um dieselbe prozessuale Tat handelt (vgl. BGH, Urteile vom 29. September 1987 - 4 StR 376/87, BGHSt 35, 60, 65 f., und vom 22. Dezember 1987 - 1 StR 423/87, BGHSt 35, 172, 174 f.; Beschlüsse vom 7. Juli 1999 - 1 StR 262/99, NStZ 1999, 523, und vom 22. Dezember 2011 - 4 StR 606/11, wistra 2012, 148, 149).
  • OLG Karlsruhe, 04.08.2016 - 2 (4) Ss 356/16

    Strafverfahren: Gegenstand der Strafanklage bei prozessual selbstständigen Taten;

    Bei dem zur Anklage gebrachten Sachverhalt einerseits und dem zur Verurteilung gelangten Sachverhalt andererseits handelt es sich danach um zeitlich und räumlich deutlich getrennte und auch im Tatbild verschiedene Vorfälle und damit um selbständige Taten im prozessualen Sinne (vgl. BGH, NStZ 1998, 635 f.; NStZ 1999, 523 f.; OLG Köln, Beschluss vom 30.10.2015, 1 RVs 204/15; OLG Celle, NJW 1998, 1225 f.).
  • BGH, 22.12.2011 - 4 StR 606/11

    Hehlerei (Bereichungsabsicht und Kauf zum Marktpreis); Tat im prozessualen Sinne

  • OLG Hamm, 18.05.2021 - 5 RVs 24/21

    Aburteilung eines einheitlichen Lebenssachverhalts; Prozessualer Inhalt einer

  • OLG Köln, 30.10.2015 - 1 RVs 204/15

    Unzulässigkeit der Wahlfeststellung bei nicht der Anklage unterfallender Tat

  • OLG Brandenburg, 19.04.2010 - 1 Ws 54/10

    Nebenklage: Zulassung trotz fehlenden hinreichenden Tatverdachts hinsichtlich des

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