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   BGH, 14.08.2002 - 1 StR 272/02   

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https://dejure.org/2002,4691
BGH, 14.08.2002 - 1 StR 272/02 (https://dejure.org/2002,4691)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2002 - 1 StR 272/02 (https://dejure.org/2002,4691)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02 (https://dejure.org/2002,4691)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 46 Abs. 3 StGB; § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 176 StGB; § 177 StGB
    Doppelverwertungsverbot bei sexueller Nötigung, Missbrauch von Schutzbefohlenen und Kindesmissbrauch (Degradierung zum Objekt; Vertrauensmissbrauch); moralisierende Strafzumessungsgründe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Objekt - Sexueller Missbrauch eines Kindes - Schutzbefohlener - Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Moral - Strafzumessung - Strafschärfend - Strafzumessungserwägung - Doppelverwertungsverbot - Doppelverwertung - Verbot

  • Judicialis

    StGB § 177; ; StGB § 46 Abs. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 646
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.08.2000 - 1 StR 343/00

    Strafschärfung (Herabwürdigung zum Sexualobjekt); Strafzumessung; Sexueller

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 1 StR 272/02
    Die hierbei berücksichtigten Umstände, daß der Angeklagte "das ihm von seiner Ehefrau entgegengebrachte Vertrauen grob mißbraucht" und daß er seine Stieftochter "als bloßes Objekt seiner sexuellen Bedürfnisse betrachtet (habe), das ihm zu Willen sein hatte, wann immer er dies verlangte", sind keine Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes der hier verwirklichten § 174 Abs. 1 Nr. 1, § 176 und § 177 StGB (vgl. auch BGH NStZ 2001, 28).
  • BGH, 26.09.2001 - 1 StR 394/01

    Sexueller Mißbrauch von Kindern (Körperkontakt nach der alten Fassung);

    Auszug aus BGH, 14.08.2002 - 1 StR 272/02
    Sie können gegenüber dem Angeklagten die Gefahr einer gefühlsmäßigen, auf unklaren Erwägungen beruhenden Strafzumessung begründen (vgl. BGH, Beschluß vom 26. September 2001 - 1 StR 394/01).
  • BGH, 21.11.2018 - 1 StR 401/18

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung fehlender Unrechtseinsicht bei

    c) Schließlich geben die Formulierungen des Landgerichts im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne (UA S. 59 - 61) und die Erörterungen zur nicht gewährten Strafaussetzung zur Bewährung (UA S. 64 - 69), hier insbesondere zu § 56 Abs. 3 StGB, dem Senat Anlass darauf hinzuweisen, dass moralisierende Strafzumessungserwägungen im Urteil zu unterbleiben haben, da sie die Annahme nahe legen können, das Tatgericht habe sich bei der Bemessung der Strafe von sachfernen Gründen leiten lassen (BGH, Beschlüsse vom 26. September 2001 - 1 StR 394/01, juris Rn. 6; vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646 und vom 6. Februar 2018 - 2 StR 173/17, juris).
  • BGH, 15.10.2003 - 2 StR 332/03

    Doppelverwertungsverbot (Begehung der Tat an sich als Element der

    Diese Wendungen begründen in ihrer Gesamtheit die Besorgnis, daß der Tatrichter eine gefühlsmäßige, auf unklaren Erwägungen beruhende Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH StraFo 2003, 215; NStZ 2002, 646; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 2), und daß er dabei von einer ablehnenden Haltung gegenüber dem Angeklagten beeinflußt worden sein könnte.
  • BGH, 05.05.2020 - 4 StR 84/20

    Grundsätze der Strafzumessung (gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen

    b) Soweit die Strafkammer dem Angeklagten an anderer Stelle vorgeworfen hat, sich als "Richter und Henker in einer Person' gebärdet zu haben und "der Rechtsordnung keinen Respekt' entgegen zu bringen, lassen ihre Ausführungen besorgen, dass sie eine gefühlsmäßige, nicht mehr an den gesetzlichen Strafzwecken orientierte Strafzumessung vorgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2006 - 2 StR 135/06, NStZ-RR 2007, 195; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 303/05, NStZ 2006, 96; Beschluss vom 15. Oktober 2003 - 2 StR 332/03; Beschluss vom 14. August 2002 - 1 StR 272/02, NStZ 2002, 646; Beschluss vom 29. April 1987 ? 2 StR 500/86, NStZ 1987, 405).
  • BGH, 15.10.2003 - 5 StR 394/03

    Strafzumessung bei Vergewaltigung (Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot nach

    "Jedoch begründen die strafschärfenden Erwägungen der Jugendschutzkammer, wonach der Angeklagte 'seine körperliche Überlegenheit schamlos zur Befriedigung seiner eigenen Wünsche und Bedürfnisse' ausnutzte, der Hinweis auf' die hohe Intensität, (die durch die Feststellungen nicht belegt ist, da die vom Angeklagten angewendete Gewalt trotz der Fesselung nicht ungewöhnlich erheblich war,) 'mit welcher der Angeklagte aus eigensüchtigen Motiven zur Verwirklichung seiner eigenen sexuellen Interessen vorgegangen ist' und der ebenfalls bestimmende Umstand, er habe' sich egoistisch aus eigensüchtigen Motiven zur Befriedigung seiner sexuellen Interessen über die körperliche Integrität der Geschädigten hinweggesetzt' (UA S. 26), zumindest in der Gesamtschau einen Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Sexualdelikte 4; BGH NStZ 2001, 28, 29; BGH, Beschl. vom 30. Juli 2002 - 4 StR 148/02 - und vom 16. April 2002 - 3 StR 59/02; s. a. BGH NStZ 2002, 646).".
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