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   BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00   

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https://dejure.org/2000,4417
BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00 (https://dejure.org/2000,4417)
BGH, Entscheidung vom 06.09.2000 - 1 StR 364/00 (https://dejure.org/2000,4417)
BGH, Entscheidung vom 06. September 2000 - 1 StR 364/00 (https://dejure.org/2000,4417)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zeugenvernehmung - Vereidigung - Richterliche Vernehmung - Verlesung der Niederschrift - Rücktritt - Beendeter Versuch

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 251 Abs. 4 Satz 4; ; StPO § 238 Abs. 2; ; StPO §§ 59 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 251 Abs. 4 S. 4
    Entscheidung über Vereidigung nach Verlesung einer richterlichen Vernehmungsniederschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 654
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.11.1994 - 2 StR 449/94

    Beendeter Versuch bei mangelnden Vorstellungen über die Handlungsfolgen (letzte

    Auszug aus BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00
    Der Senat weist ergänzend darauf hin, daß für die Frage eines beendeten Versuchs gegebenenfalls genauere Feststellungen zum Rücktrittshorizont (vgl. BGHSt 40, 304; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8) zu treffen sein werden.
  • BGH, 17.08.1993 - 1 StR 273/92

    Möglichkeiten eines Rücktritts vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00
    Der Senat weist ergänzend darauf hin, daß für die Frage eines beendeten Versuchs gegebenenfalls genauere Feststellungen zum Rücktrittshorizont (vgl. BGHSt 40, 304; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Versuch, beendeter 8) zu treffen sein werden.
  • BGH, 26.06.1951 - 1 StR 238/51
    Auszug aus BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00
    Nach der Verlesung der Niederschrift über eine richterliche Vernehmung ist von Amts wegen über die Vereidigung des Zeugen nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 59 ff. StPO zu entscheiden (§ 251 Abs. 4 StPO; vgl. BGHSt 1, 269, 272 f.; BGH NStZ 1984, 179, 180).
  • BGH, 09.12.1983 - 3 StR 323/83

    Ausländische Zeugen - Hindernis - Beseitigung - Verteidigung - Nachholung -

    Auszug aus BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00
    Nach der Verlesung der Niederschrift über eine richterliche Vernehmung ist von Amts wegen über die Vereidigung des Zeugen nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 59 ff. StPO zu entscheiden (§ 251 Abs. 4 StPO; vgl. BGHSt 1, 269, 272 f.; BGH NStZ 1984, 179, 180).
  • BGH, 28.01.1992 - 5 StR 3/92

    Unterlassene Zeugenvereidigung - Ausdrückliche Entscheidung über Vereidigung -

    Auszug aus BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00
    Diesen Verfahrensverstoß kann der Angeklagte rügen, auch wenn er keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat (BGH NStZ 1981, 71; BGH StV 1992, 146).
  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80

    Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer

    Auszug aus BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00
    Diesen Verfahrensverstoß kann der Angeklagte rügen, auch wenn er keine Entscheidung des Gerichts nach § 238 Abs. 2 StPO herbeigeführt hat (BGH NStZ 1981, 71; BGH StV 1992, 146).
  • BGH, 22.06.1988 - 3 StR 222/88

    Anforderungen an die Erklärung der Nichtnachholbarkeit einer Zeugenvereidigung

    Auszug aus BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00
    Aber selbst wenn die Verfahrensbeteiligten schlüssig auf die Vereidigung verzichtet haben sollten (vgl. BGHR StPO § 251 Abs. 4 Vereidigung 1 m.w.N.), so fehlt es jedenfalls an einer eindeutigen Entscheidung des Vorsitzenden darüber, ob und aus welchen Gründen von der Vereidigung der Zeuginnen abgesehen werden sollte.
  • BGH, 23.08.1989 - 5 StR 306/89

    Aufhebung eines Urteils in der Revision wegen fehlerhafter Nichtvereidigung eines

    Auszug aus BGH, 06.09.2000 - 1 StR 364/00
    Es ist nicht auszuschließen, daß die Zeuginnen unter Eid andere Angaben gemacht hätten und der Schuldspruch daher auf dem Verfahrensfehler beruht (BGH StV 1990, 6; BGHR aaO).
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