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BGH, 11.11.2004 - 1 StR 424/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 6 EMRK; § 406g StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 238 Abs. 2 StPO; § 240 StPO
Faires Verfahren; Gestattung von Fragen des Verletztenbeistandes im Rahmen der Sachleitungsbefugnis (Zwischenentscheidung des Gerichts; Darlegungsvoraussetzungen einer erfolgreichen Rüge) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Stellung von Fragen durch den nebenklagenden Verletzten; Fragerecht des Verletztenbeistandes
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 406g § 240
Fragerecht des Beistandes des Verletzten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Fragerecht des Nebenklagevertreters
Papierfundstellen
- NJW 2005, 377
- NStZ 2005, 222
- NStZ 2005, 396 (Ls.)
- StV 2005, 429
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14
Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen …
Umfassende Akteneinsicht des Verletzten erweist sich in der hier vorliegenden Beweiskonstellation ausnahmsweise als strukturelles Aufklärungsdefizit (vgl. etwa - zu den mit der Sachaufklärungspflicht korrespondieren Maßgaben des § 58 Abs. 1 StPO - BGH…, Beschluss vom 7. November 2000 - 5 StR 150/00, NStZ 2001, 163, ferner KK-StPO/Senge, 7. Aufl., § 58 Rn. 11 und - zum Fragerecht des Verletztenbeistands (§ 240 StPO) - BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 1 StR 424/04, NStZ 2005, 222). - BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23
Einziehung eines Kraftfahrzeugs
Der rechtskundige Verteidiger wird - wie hier - die entsprechende Sachleitungsverfügung des Vorsitzenden kritisch am Gesetzeswortlaut überprüfen und sie gegebenenfalls beanstanden (§ 238 Abs. 2 StPO; vgl. Basdorf, StV 1997, 489, 490; Ventzke, NStZ 2005, 396). - BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12
Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit
b) Eine Verletzung des § 241a StPO kann der Angeklagte mit der Revision nicht geltend machen, weil er gegen die Zurückweisung der Frage durch den Vorsitzenden nach § 241a Abs. 3, § 241 Abs. 2 StPO nicht auf Entscheidung der Kammer nach § 238 Abs. 2 StPO angetragen hat (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 1 StR 424/04, BGHR StPO § 240 Abs. 2 Gelegenheit 2;… Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 241a Rn. 7, § 241 Rn. 23).