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   BGH, 11.11.2004 - 1 StR 424/04   

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https://dejure.org/2004,3386
BGH, 11.11.2004 - 1 StR 424/04 (https://dejure.org/2004,3386)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2004 - 1 StR 424/04 (https://dejure.org/2004,3386)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2004 - 1 StR 424/04 (https://dejure.org/2004,3386)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 EMRK; § 406g StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 238 Abs. 2 StPO; § 240 StPO
    Faires Verfahren; Gestattung von Fragen des Verletztenbeistandes im Rahmen der Sachleitungsbefugnis (Zwischenentscheidung des Gerichts; Darlegungsvoraussetzungen einer erfolgreichen Rüge)

  • lexetius.com

    StPO § 240, § 406g

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 377
  • NStZ 2005, 222
  • NStZ 2005, 396 (Ls.)
  • StV 2005, 429
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamburg, 24.10.2014 - 1 Ws 110/14

    Strafverfahren: Versagung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten wegen

    Umfassende Akteneinsicht des Verletzten erweist sich in der hier vorliegenden Beweiskonstellation ausnahmsweise als strukturelles Aufklärungsdefizit (vgl. etwa - zu den mit der Sachaufklärungspflicht korrespondieren Maßgaben des § 58 Abs. 1 StPO - BGH, Beschluss vom 7. November 2000 - 5 StR 150/00, NStZ 2001, 163, ferner KK-StPO/Senge, 7. Aufl., § 58 Rn. 11 und - zum Fragerecht des Verletztenbeistands (§ 240 StPO) - BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 1 StR 424/04, NStZ 2005, 222).
  • BGH, 10.01.2024 - 6 StR 276/23

    Einziehung eines Kraftfahrzeugs

    Der rechtskundige Verteidiger wird - wie hier - die entsprechende Sachleitungsverfügung des Vorsitzenden kritisch am Gesetzeswortlaut überprüfen und sie gegebenenfalls beanstanden (§ 238 Abs. 2 StPO; vgl. Basdorf, StV 1997, 489, 490; Ventzke, NStZ 2005, 396).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

    b) Eine Verletzung des § 241a StPO kann der Angeklagte mit der Revision nicht geltend machen, weil er gegen die Zurückweisung der Frage durch den Vorsitzenden nach § 241a Abs. 3, § 241 Abs. 2 StPO nicht auf Entscheidung der Kammer nach § 238 Abs. 2 StPO angetragen hat (BGH, Beschluss vom 11. November 2004 - 1 StR 424/04, BGHR StPO § 240 Abs. 2 Gelegenheit 2; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 241a Rn. 7, § 241 Rn. 23).
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