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   BGH, 24.10.2007 - 1 StR 464/07   

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BGH, 24.10.2007 - 1 StR 464/07 (https://dejure.org/2007,8575)
BGH, Entscheidung vom 24.10.2007 - 1 StR 464/07 (https://dejure.org/2007,8575)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07 (https://dejure.org/2007,8575)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.1988 - 3 StR 556/87

    Anforderungen an die Revisionsbegründung

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - 1 StR 464/07
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6).
  • BGH, 30.01.1991 - 4 StR 485/90

    Zulässigkeit eines ohne Angabe einer nicht oder nicht richtig angewandten zum

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - 1 StR 464/07
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6).
  • BGH, 21.06.1995 - 3 StR 281/95

    Rechtsmittel - Rechtsmittelantrag - Nebenkläger - Beschränktes Anfechtungsrecht -

    Auszug aus BGH, 24.10.2007 - 1 StR 464/07
    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6).
  • BGH, 15.02.2008 - 2 StR 589/07

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Rechtsmittelziel)

    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel neben einem Revisionsantrag einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr., BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6; BGH, Beschl. vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07).
  • BGH, 19.12.2007 - 2 StR 586/07

    Unzulässige Revision der Nebenklage

    Deshalb bedarf es bei Revisionen der Nebenkläger in der Regel eines Revisionsantrages oder einer Revisionsbegründung, wodurch deutlich gemacht wird, dass der Beschwerdeführer ein zulässiges Ziel verfolgt (st. Rspr., BGHR StPO § 400 Abs. 1 Zulässigkeit 2, 5, 6; BGH Beschluss vom 24. Oktober 2007 - 1 StR 464/07).
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   BGH, 18.12.2007 - 1 StR 464/07 (1)   

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BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 1 StR 464/07 (1) (https://dejure.org/2007,15434)
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