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   BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98   

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https://dejure.org/1998,3764
BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98 (https://dejure.org/1998,3764)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1998 - 1 StR 509/98 (https://dejure.org/1998,3764)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1998 - 1 StR 509/98 (https://dejure.org/1998,3764)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Hilfsbeweisantrag auf Erholung eines Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 59, § 337

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1999, 48
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.01.1998 - 4 StR 100/97

    Absehen vom Hören eines Sachverständigen zur Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98
    In einem Fall, in dem sich der Tatrichter eigene Sachkunde grundsätzlich nicht zutrauen darf - was bei Aussageerinnerung nach Hypnose der Fall sein mag - kann die Ablehnung eines Sachverständigengutachtens gleichwohl jedoch fehlerfrei im Hinblick auf eigene Sachkunde erfolgen, wenn andere Beweismittel (wie hier das Geständnis des Angeklagten) die Beurteilungsmöglichkeiten des Tatrichters grundsätzlich stützen (BGHSt 7, 82, 85; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4; BGH, Urt. vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97).
  • BGH, 14.12.1954 - 5 StR 416/54
    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98
    In einem Fall, in dem sich der Tatrichter eigene Sachkunde grundsätzlich nicht zutrauen darf - was bei Aussageerinnerung nach Hypnose der Fall sein mag - kann die Ablehnung eines Sachverständigengutachtens gleichwohl jedoch fehlerfrei im Hinblick auf eigene Sachkunde erfolgen, wenn andere Beweismittel (wie hier das Geständnis des Angeklagten) die Beurteilungsmöglichkeiten des Tatrichters grundsätzlich stützen (BGHSt 7, 82, 85; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4; BGH, Urt. vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97).
  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98
    Das Urteil beruhte nicht auf der Verletzung der Vorschriften über die Vereidigung, von der der Senat trotz der Protokollberichtigung auszugehen hat (vgl. BGHSt 34, 11, 12 m.w.Nachw.).
  • BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98
    Ob ein solcher Verfahrensverstoß zu einer Aufhebung des Urteils führt, ist eine Frage des Einzelfalles (BGH NStZ-RR 1997, 302).
  • BGH, 20.02.1990 - 1 StR 7/90

    Strafrechtliche Bewertung der Misshandlung von Schutzbefohlenen

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98
    In einem Fall, in dem sich der Tatrichter eigene Sachkunde grundsätzlich nicht zutrauen darf - was bei Aussageerinnerung nach Hypnose der Fall sein mag - kann die Ablehnung eines Sachverständigengutachtens gleichwohl jedoch fehlerfrei im Hinblick auf eigene Sachkunde erfolgen, wenn andere Beweismittel (wie hier das Geständnis des Angeklagten) die Beurteilungsmöglichkeiten des Tatrichters grundsätzlich stützen (BGHSt 7, 82, 85; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4; BGH, Urt. vom 22. Januar 1998 - 4 StR 100/97).
  • BGH, 05.01.1978 - 2 StR 425/77

    Beruhen eines Urteils auf einer fehlenden Vereidigung eines Zeugen - Ausreichen

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - 1 StR 509/98
    Dies folgt aus der Eindeutigkeit der übrigen Beweisergebnisse (vgl. BGH aaO, sowie Urt. vom 05.01.1978 2 StR 425/77; KK-Pelchen § 59 Rdn. 14), nämlich u.a. der glaubwürdigen Aussagen der beiden Tatopfer und der Einlassung des Angeklagten, der sexuelle Übergriffe bis zum Jahre 1984 eingestanden und lediglich noch bestritten hatte, es sei zu Geschlechtsverkehr und Vergewaltigungen gekommen.
  • OLG München, 19.01.2006 - 5St RR 266/05

    Nutzlose Beweiserhebung zur Darstellung einmaliger Vorgänge - Untersuchung der

    Sowohl diese wie auch die Alkoholisierung der zwar noch jungen, aber volljährigen Geschädigten sind allein nicht geeignet die eigene Sachkunde des Gerichts in Frage zu stellen, zumal die Aussage der Geschädigten durch das rechtsmedizinische Gutachten über die DNA-Spuren auf dem Penis des Angeklagten sowie die Tatsache des unmittelbar anschließenden Anrufs der Geschädigten bei ihrem Freund gestützt wird (vgl. Meyer-Goßner § 244 aaO; NStZ-RR 1999, 48; BGHR StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 4).
  • OLG Celle, 29.09.2005 - 22 Ss 65/05

    Ermessensausübung; Ermessensentscheidung; Gesetzesänderung; Neuregelung;

    Zwar hat die Rechtsprechung im Einzelfall Ausnahmen von der aufgezeigten Regel anerkannt (vgl. insbesondere BGH NStZ-RR 1997, 302 m. w. N.; auch BGH NStZ-RR 1999, 48 f.; NJW 1995, 1686; NJW 1986, 1999, 2000; OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 363 f.).
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