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   BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17   

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https://dejure.org/2017,23353
BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17 (https://dejure.org/2017,23353)
BGH, Entscheidung vom 24.05.2017 - 1 StR 55/17 (https://dejure.org/2017,23353)
BGH, Entscheidung vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17 (https://dejure.org/2017,23353)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 20 StGB, § 21 StGB, § 63 StGB
    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit bei Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit; Urteilsfeststellungen zur Intelligenzminderung und deren Auswirkung auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten

  • IWW

    §§ 20, 21 StGB, § 21 StGB, § 20 StGB, § 63 StGB, § 358 Abs. 2 Satz 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit; Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit aufgrund intellektueller Minderbegabung

  • rewis.io

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Verminderte Schuldfähigkeit bei Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit; Urteilsfeststellungen zur Intelligenzminderung und deren Auswirkung auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 20; StGB § 21; StGB § 63
    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit; Erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit aufgrund intellektueller Minderbegabung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Intelligenzminderung bis zum Schwachsinn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 270
  • StV 2019, 258
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.11.2014 - 4 StR 497/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Anforderung an die Urteilsbegründung; in dubio pro

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17
    Zwar kann eine Intelligenzminderung ohne nachweisbaren Organbefund, wie das Landgericht sie für den Beschuldigten angenommen hat, dem Eingangsmerkmal des "Schwachsinns' unterfallen und damit eine besondere Erscheinungsform schwerer anderer seelischer Abartigkeiten darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, Rn. 15, NStZ-RR 2015, 71), die zu einer erheblich verminderten oder sogar aufgehobenen Schuldfähigkeit führen kann.
  • BGH, 22.04.2015 - 2 StR 393/14

    Verminderte Schuldfähigkeit (Begründung im Urteil); Anordnung der Unterbringung

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17
    Überhaupt fehlen neben einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209 mwN) Ausführungen dazu, welchen Einfluss die Intelligenzminderung auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 173/11

    Teilweise Einstellung des Verfahrens; Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17
    Überhaupt fehlen neben einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Beschuldigten (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2011 - 3 StR 173/11, NStZ 2012, 209 mwN) Ausführungen dazu, welchen Einfluss die Intelligenzminderung auf die Handlungsmöglichkeiten des Beschuldigten in der konkreten Tatsituation hatte (vgl. BGH, Urteil vom 22. April 2015 - 2 StR 393/14, NStZ-RR 2015, 306).
  • BGH, 20.07.2010 - 5 StR 240/10

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Einsichtsfähigkeit;

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17
    Schon im Hinblick auf die denkbare Schwankungsbreite dieser Behinderung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 20. Juli 2010 - 5 StR 240/10 für die Diagnose "Schwachsinn') sind die Urteilsausführungen wenig aussagekräftig und für die revisionsgerichtliche Überprüfung unzureichend, zumal nicht mitgeteilt wird, aufgrund welcher Untersuchungsverfahren und Kriterien der Sachverständige zu seiner Diagnose gelangt ist.
  • BGH, 31.08.1994 - 2 StR 366/94

    Voraussetzungen für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus -

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17
    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber nicht (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1994 - 2 StR 366/94, BGHR StGB § 63 Zustand 17; Beschlüsse vom 22. August 2012 - 4 StR 308/12, Rn. 9 und vom 10. September 2013 - 4 StR 287/13, Rn. 8).
  • BGH, 22.08.2012 - 4 StR 308/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Feststellung und Begründung

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17
    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber nicht (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1994 - 2 StR 366/94, BGHR StGB § 63 Zustand 17; Beschlüsse vom 22. August 2012 - 4 StR 308/12, Rn. 9 und vom 10. September 2013 - 4 StR 287/13, Rn. 8).
  • BGH, 10.09.2013 - 4 StR 287/13

    Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 24.05.2017 - 1 StR 55/17
    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber nicht (vgl. BGH, Urteil vom 31. August 1994 - 2 StR 366/94, BGHR StGB § 63 Zustand 17; Beschlüsse vom 22. August 2012 - 4 StR 308/12, Rn. 9 und vom 10. September 2013 - 4 StR 287/13, Rn. 8).
  • BGH, 05.09.2017 - 3 StR 362/17

    Teilweise Zerstörung eines Gebäudes durch Inbrandsetzen (für das ganze Objekt

    Im Ergebnis ohne Bedeutung ist dabei, dass die Kammer die hirnorganische Ursache der herabgesetzten Intelligenzleistung nicht näher bestimmt hat, so dass nicht abschließend beurteilt werden kann, ob das Eingangsmerkmal des "Schwachsinns' (als eine Erscheinungsform "seelischer Abartigkeiten') oder - auf der Grundlage eines nachweisbaren Organbefunds - dasjenige der "krankhaften seelischen Störung' einschlägig ist (s. hierzu BGH, Beschlüsse vom 19. November 2014 - 4 StR 497/14, juris Rn. 15; vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17, juris Rn. 8; S/S/Perron/Weißer, StGB, 29. Aufl., § 20 Rn. 18).
  • BGH, 23.01.2018 - 1 StR 523/17

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldunfähigkeit:

    Zwar kann - wie von der Strafkammer für den Angeklagten im Rahmen der Beweiswürdigung angenommen (UA S. 14 f.) - eine Intelligenzminderung ohne nachweisbaren Organbefund dem Eingangsmerkmal des 'Schwachsinns' unterfallen und damit eine besondere Erscheinungsform schwerer anderer seelischer Abartigkeiten darstellen, die zu einer erheblich verminderten oder sogar aufgehobenen Schuldfähigkeit führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17 -, m.w.N.).

    Die Urteilsausführungen hinsichtlich der Diagnose des Schwachsinns sind auch insoweit wenig aussagekräftig, als dass nicht mitgeteilt wird, aufgrund welcher Untersuchungsverfahren und Kriterien der Sachverständige zu seiner Diagnose gelangt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 -1 StR 55/17 -).

  • BGH, 25.09.2019 - 4 StR 408/19

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (Schwachsinn: Intelligenzminderung

    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber noch nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17, Rn. 8; Urteil vom 31. August 1994 - 2 StR 366/94, BGHR StGB § 63 Zustand 17).
  • BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische

    Im Hinblick auf die denkbare Schwankungsbreite dieses Störungsbildes (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17 Rn. 9 (für die Diagnose "Schwachsinn")) sind die Urteilsausführungen wenig aussagekräftig und für die revisionsgerichtliche Überprüfung unzureichend.
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 299/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Die bloße Minderung der geistigen Leistungsfähigkeit begründet eine solche Beeinträchtigung aber nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Mai 2017 - 1 StR 55/17 Rn. 8, NStZ-RR 2017, 270 mwN).
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