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   LG Dessau-Roßlau, 15.08.2012 - 1 T 221/12, 1 T 222/12   

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https://dejure.org/2012,27887
LG Dessau-Roßlau, 15.08.2012 - 1 T 221/12, 1 T 222/12 (https://dejure.org/2012,27887)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 15.08.2012 - 1 T 221/12, 1 T 222/12 (https://dejure.org/2012,27887)
LG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 15. August 2012 - 1 T 221/12, 1 T 222/12 (https://dejure.org/2012,27887)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 4 InsO, § 221 ZPO, § 329 Abs 2 S 2 ZPO, § 329 Abs 3 ZPO
    Insolvenzverfahren: Fristbemessung zur Übertragung von Anderkonten durch den ehemaligen vorläufigen Sachwalter; Bestimmtheit einer Zwangsgeldandrohung

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Angemessenheit einer 24-Stunden-Frist unter Androhung von Zwangsgeld für die Übertragung von Anderkonten des früheren vorläufigen Sachwalters auf den Insolvenzverwalter

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO § 58 Abs. 2, § 270a
    Angemessenheit einer 24-Stunden-Frist unter Androhung von Zwangsgeld für die Übertragung von Anderkonten des früheren vorläufigen Sachwalters auf den Insolvenzverwalter

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2012, 2519
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.10.1989 - IX ZR 184/88

    Rechte an auf ein Anderkonto des Vergleichsverwalters geleisteten Zahlungen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 15.08.2012 - 1 T 221/12
    Aus dem angeführten Urteil des BGH vom 12.10.1989 - IX ZR 184/88 - lässt sich keine Rechtswidrigkeit des angefochtenen Beschlusses herleiten.
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZB 76/04

    Erzwingung der Erstellung einer Teilschlussrechnung des entlassenen

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 15.08.2012 - 1 T 221/12
    Die Zwangsgeldhöhe muss in einem vernünftigen Verhältnis zur Schwere des Pflichtverstoßes stehen (BGH, ZIP 2005, 865), wobei das vorhergehende Verhalten zu berücksichtigen ist.
  • AG Hamburg, 23.09.2005 - 67g IN 358/05

    Zustimmungsbedürfnis von Verwertungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren;

    Auszug aus LG Dessau-Roßlau, 15.08.2012 - 1 T 221/12
    Die Einrichtung eines Treuhandkontos dergestalt, dass der vorläufige Sachwalter nicht in seiner Amtseigenschaft, sondern als natürliche Person Treuhänder wird, bedarf nach einhelliger Auffassung der - hier nicht erfolgten - Mitwirkung des Insolvenzgerichts, sei es einer Zustimmung des Insolvenzgerichts zur Einrichtung des Treuhandkontos analog § 181 BGB (AG Hamburg, ZInsO 2005, 1056), sei es einer gerichtlichen Zustimmung nach § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, 2. Alt. InsO (Marotzke, ZInsO 2004, 721; vgl. zum Ganzen: HambKomm/Schröder, 4. Aufl., § 22 InsO, Rn. 99 f.).
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