Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 116/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bei Überstunden; Bestimmung des Gegenstandswerts bei einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit
- Judicialis
BetrVG § 80 Abs. 2; ; BetrVG § ... 87 Abs. 1 Nr. 3; ; RVG § 23; ; RVG § 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 S. 2; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 1; ; RVG § 33 Abs. 9 S. 2; ; GKG § 2 Abs. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 66 Abs. 8; ; GKG § 68 Abs. 3; ; ArbGG § 2a; ; ArbGG §§ 80 ff.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gegenstandswert für Beschlussverfahren um Mitbestimmung bei Überstunden und Auskunftsanspruch
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 29.03.2007 - 1 BVGa 2/07
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 116/07
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.04.2007 - 1 Ta 50/07
Gegenstandswert - Eingruppierung mehrerer Mitarbeiter
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 116/07
Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).Von einem solchen ist dann auszugehen, wenn der im Verfahren erhobene Anspruch auf keiner vermögensrechtlichen Beziehung beruht bzw. nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet ist (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07
Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 116/07
Auch die in § 23 Abs. 3 S.1 RVG genannten Gebührentatbestände der Kostenordnung finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07).Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
Dies gilt auch im Beschlussverfahren (vgl. ausführlich LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07 jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2006 - 2 Ta 79/06
Gegenstandswert im Beschlussverfahren wegen Klärung des Betriebsbegriffes
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 14.06.2007 - 1 Ta 116/07
Nach ständiger Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.04.2007 - 1 Ta 50/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.05.2006 - 2 Ta 79/06; vgl. auch Arbeitsrechtslexikon/Schwab: Streitwertgegenstandswert II 3) stellt der Wert von 4.000,00 Euro dabei keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
- LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2008 - 1 Ta 26/08
Gegenstandswert - Zuständigkeit von Gesamtbetriebsrat oder örtlichem Betriebsrat
So habe auch das LAG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 116/07 - den Hilfswert angesichts der betroffenen höheren Anzahl von Mitarbeitern erhöht.Darin liegt entgegen der Auffassung der Beschwerdeführer auch kein Widerspruch zum Beschluss der Kammer vom 14.06.2007 (1 Ta 116/07).
- LAG Rheinland-Pfalz, 19.07.2007 - 1 Ta 162/07
Gegenstandswert - Mitbestimmung bei Überstunden
Dieses beruht auf keiner vermögensrechtlichen Beziehung und ist auch nicht auf Geld oder Geldeswert gerichtet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 116/07). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.08.2007 - 1 Ta 188/07
Gegenstandswert - Mitbestimmung bei Einstellungen
Bei dem hier gestellten Unterlassungsantrag zur Wahrung des Mitbestimmungsrechts aus § 99 BetrVG handelt es sich um einen nichtvermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. im Zusammenhang mit der Zustimmungsersetzung nach § 99 Abs. 4 BetrVG nur LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 17.07.2007 - 1 Ta 173/07 sowie zum Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.06.2007 - 1 Ta 116/07; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 19.07.2007 - 1 Ta 162/07).