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   LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08   

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LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08 (https://dejure.org/2008,5803)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.07.2008 - 1 Ta 116/08 (https://dejure.org/2008,5803)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 (https://dejure.org/2008,5803)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung einer vom Arbeitsgericht begehrten Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zu einer Eingruppierung oder Umgruppierung als nicht vermögensrechtlicher Streitgegenstand; Maßgeblichkeit des Werts des dreijährigen Unterschiedsbetrages zur begehrten Vergütung bei ...

  • Judicialis

    RVG § 23; ; RVG § ... 23 Abs. 1; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 1; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 2; ; RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz; ; RVG § 33 Abs. 3; ; RVG § 33 Abs. 9; ; BetrVG § 40; ; BetrVG § 99 Abs. 4; ; GKG § 2 Abs. 2; ; GKG § 3 Abs. 2; ; GKG § 42; ; GKG § 42 Abs. 3; ; GKG § 42 Abs. 4 Satz 2; ; ArbGG § 2 a; ; ArbGG §§ 80 ff.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung zur Eingruppierung nach Einführung von ERA

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.03.2008 - 1 Ta 35/08

    Gegenstandswert - Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Eingruppierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08
    Bei dem vorliegend gestellten Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG handelt es sich um einen nicht vermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2008 - 1 Ta 35/08; Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

    Auch ist der objektive Arbeitaufwand des Rechtsanwalts im Einzelfall nicht ganz außer Acht zu lassen (zu alledem LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2008 - 1 Ta 35/08).

    Wird die Ersetzung der Zustimmung zu einer Ein- oder Umgruppierung begehrt, kann insoweit auf die Regelung des § 42 Abs. 4 Satz 2 GKG zurückgegriffen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2008 - 1 Ta 35/08; LAG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - 13 Ta 549/06).

    Hierin liegt auch kein Widerspruch zu den Entscheidungen der erkennenden Kammer vom 15.10.2007 (1 Ta 232/07) und vom 26.03.2008 (1 Ta 35/08), in denen das Beschwerdegericht den dreijährigen Differenzbetrag auf jeweils eineinhalb Monatsgehälter gedeckelt hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2007 - 1 Ta 232/07

    Zum Gegenstandswert bei beantragter Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08
    Bei dem vorliegend gestellten Antrag nach § 99 Abs. 4 BetrVG handelt es sich um einen nicht vermögensrechtlichen Streitgegenstand (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2008 - 1 Ta 35/08; Beschluss vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07).

    Dabei stellt der Wert von 4.000,00 EUR allerdings nach ständiger Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (vgl. die Beschlüsse vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07 - und vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07) keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.

    Hierin liegt auch kein Widerspruch zu den Entscheidungen der erkennenden Kammer vom 15.10.2007 (1 Ta 232/07) und vom 26.03.2008 (1 Ta 35/08), in denen das Beschwerdegericht den dreijährigen Differenzbetrag auf jeweils eineinhalb Monatsgehälter gedeckelt hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2007 - 1 Ta 256/07

    Zum Gegenstandswert beim Streit um das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08
    Dies gilt auch im Beschlussverfahren (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07).

    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).

  • LAG Hamm, 16.07.2007 - 13 Ta 236/07

    Gegenstandswert; Beschlussverfahren; Eingruppierung; Umgruppierung;

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08
    2. Der so errechnete Betrag ist jedoch mit einem Abschlag zu versehen (ebenso, wenngleich mit unterschiedlicher Begründung, LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2008 - 10 Ta 43/08; LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - 17 Ta 445/04).

    Obgleich andere Landesarbeitsgerichte einen solchen Abschlag mit 20 % (LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2008 - 10 Ta 43/08), mit 25 % (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - 17 Ta 445/04) oder mit 40 % (LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05) bemessen, erscheint dem Beschwerdegericht angesichts der aufgezeigten Unterschiede zwischen Individualklagen von Arbeitnehmern und der gesetzlichen Befugnisse des Betriebsrats bei der Beurteilung der tarifgerechten Eingruppierung die von den genannten Gerichten vorgenommenen Abschläge zu gering zu sein.

  • LAG Köln, 19.03.2008 - 10 Ta 43/08

    Streitwert; Zustimmungsersetzungsverfahren; Eingruppierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08
    2. Der so errechnete Betrag ist jedoch mit einem Abschlag zu versehen (ebenso, wenngleich mit unterschiedlicher Begründung, LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2008 - 10 Ta 43/08; LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - 17 Ta 445/04).

    Obgleich andere Landesarbeitsgerichte einen solchen Abschlag mit 20 % (LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2008 - 10 Ta 43/08), mit 25 % (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - 17 Ta 445/04) oder mit 40 % (LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05) bemessen, erscheint dem Beschwerdegericht angesichts der aufgezeigten Unterschiede zwischen Individualklagen von Arbeitnehmern und der gesetzlichen Befugnisse des Betriebsrats bei der Beurteilung der tarifgerechten Eingruppierung die von den genannten Gerichten vorgenommenen Abschläge zu gering zu sein.

  • LAG Hamm, 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren Zustimmungsersetzung zur Umgruppierung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08
    2. Der so errechnete Betrag ist jedoch mit einem Abschlag zu versehen (ebenso, wenngleich mit unterschiedlicher Begründung, LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2008 - 10 Ta 43/08; LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - 17 Ta 445/04).

    Obgleich andere Landesarbeitsgerichte einen solchen Abschlag mit 20 % (LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2008 - 10 Ta 43/08), mit 25 % (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - 17 Ta 445/04) oder mit 40 % (LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05) bemessen, erscheint dem Beschwerdegericht angesichts der aufgezeigten Unterschiede zwischen Individualklagen von Arbeitnehmern und der gesetzlichen Befugnisse des Betriebsrats bei der Beurteilung der tarifgerechten Eingruppierung die von den genannten Gerichten vorgenommenen Abschläge zu gering zu sein.

  • LAG Düsseldorf, 14.09.2004 - 17 Ta 445/04

    Beschwerde wegen fehlerhafter Streitwertfestsetzung; Zustimmungsersetzung für

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08
    2. Der so errechnete Betrag ist jedoch mit einem Abschlag zu versehen (ebenso, wenngleich mit unterschiedlicher Begründung, LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2008 - 10 Ta 43/08; LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; LAG Hamm, Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - 17 Ta 445/04).

    Obgleich andere Landesarbeitsgerichte einen solchen Abschlag mit 20 % (LAG Köln, Beschluss vom 19.03.2008 - 10 Ta 43/08), mit 25 % (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 14.09.2004 - 17 Ta 445/04) oder mit 40 % (LAG Hamm, Beschluss vom 16.07.2007 - 13 Ta 236/07; Beschluss vom 22.08.2005 - 10 TaBV 94/05) bemessen, erscheint dem Beschwerdegericht angesichts der aufgezeigten Unterschiede zwischen Individualklagen von Arbeitnehmern und der gesetzlichen Befugnisse des Betriebsrats bei der Beurteilung der tarifgerechten Eingruppierung die von den genannten Gerichten vorgenommenen Abschläge zu gering zu sein.

  • LAG Hamm, 19.03.2007 - 10 Ta 97/07

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08
    Die in § 2 Abs. 2 GKG bestimmte Kostenfreiheit der Gerichtsgebühren des Beschlussverfahrens erfasst nicht das sich anschließende Beschwerdeverfahren wegen des festgesetzten Gegenstandswertes (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.11.2007 - 1 Ta 256/07; LAG Hamm, Beschluss vom 19.03.2007, NZA-RR 2007, 491; a. A. LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 16.11.2000, NZA 2001, 1160).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.04.2007 - 1 Ta 46/07

    Gegenstandswert - Aufhebung der vorläufigen Einstellung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08
    Dabei stellt der Wert von 4.000,00 EUR allerdings nach ständiger Rechtsprechung des LAG Rheinland-Pfalz (vgl. die Beschlüsse vom 15.10.2007 - 1 Ta 232/07 - und vom 04.04.2007 - 1 Ta 46/07) keinen Regelwert dar, von dem nur unter bestimmten Umständen abgewichen werden kann, sondern einen Hilfswert, auf den nur dann zurückzugreifen ist, wenn alle Möglichkeiten für eine individuelle Bewertung ausgeschöpft sind.
  • LAG Hamm, 19.10.2006 - 13 Ta 549/06

    Gegenstandswert im Beschlussverfahren; Zustimmungsersetzung zur Einstellung von

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2008 - 1 Ta 116/08
    Wird die Ersetzung der Zustimmung zu einer Ein- oder Umgruppierung begehrt, kann insoweit auf die Regelung des § 42 Abs. 4 Satz 2 GKG zurückgegriffen werden (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.03.2008 - 1 Ta 35/08; LAG Hamm, Beschluss vom 19.10.2006 - 13 Ta 549/06).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 16.11.2000 - 1 Ta 67/00

    Streitwert bei Untersagungsverfügung gegen den Arbeitgeber wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 1 Ta 179/07

    Gegenstandswert - Änderungskündigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 1 Ta 173/07

    Gegenstandswert - vorläufige Einstellung und Zustimmungsersetzung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.09.2009 - 1 Ta 202/09

    Gegenstandswertfestsetzung im Beschlussverfahren

    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08).

    Ein etwaiger Beschluss entfaltet für diesen keine Bindungswirkung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08).

    Hierin liegt wegen unterschiedlicher Fallgestaltungen auch kein Widerspruch zu der Entscheidung der erkennenden Kammer vom 21.07.2008 (1 Ta 116/08), in der das Beschwerdegericht von dem dreijährigen Differenzbetrag des § 42 Abs. 4 S. 2 GKG lediglich einen hälftigen Abschlag gemacht hat.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 201/11

    Wertfestsetzung - Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Versetzung

    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08).

    Für die Zustimmungsersetzung im Rahmen des § 99 Abs. 4 BetrVG existieren auch keine speziellen Wertvorschriften und bei einer Versetzung - anders als bei der Ersetzung der Zustimmung zu einer Umgruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.09.2009 - 1 Ta 202/09), Eingruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland - Pfalz, Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08) oder der Kündigung eines Betriebsrats nach § 103 Abs. 2 BetrVG (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 Ta 189/10)- kann auch nicht sachbezogen auf spezielle Wertbestimmungen des GKG zurückgegriffen werden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.11.2011 - 1 Ta 208/11

    Wertfestsetzung - Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Versetzung

    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08).

    Für die Zustimmungsersetzung im Rahmen des § 99 Abs. 4 BetrVG existieren auch keine speziellen Wertvorschriften und bei einer Versetzung - anders als bei der Ersetzung der Zustimmung zu einer Umgruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.09.2009 - 1 Ta 202/09), Eingruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland - Pfalz, Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08) oder der Kündigung eines Betriebsrats nach § 103 Abs. 2 BetrVG (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 Ta 189/10)- kann auch nicht sachbezogen auf spezielle Wertbestimmungen des GKG zurückgegriffen werden.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.11.2011 - 1 Ta 193/11

    Wertfestsetzung - Mitbestimmung des Betriebsrats bei einer Versetzung

    Auch die in § 23 Abs. 3 Satz 1 RVG genannten Gebührentatbestände finden im Beschlussverfahren keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.07.2007 - 1 Ta 173/07; Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08).

    Für die Zustimmungsersetzung im Rahmen des § 99 Abs. 4 BetrVG existieren auch keine speziellen Wertvorschriften und bei einer Versetzung - anders als bei der Ersetzung der Zustimmung zu einer Umgruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 09.09.2009 - 1 Ta 202/09), Eingruppierung (vgl. hierzu LAG Rheinland - Pfalz, Beschl. v. 21.07.2008 - 1 Ta 116/08) oder der Kündigung eines Betriebsrats nach § 103 Abs. 2 BetrVG (vgl. hierzu LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 Ta 189/10)- kann auch nicht sachbezogen auf spezielle Wertbestimmungen des GKG zurückgegriffen werden.

  • LAG Saarland, 31.03.2011 - 2 Ta 11/11

    Festsetzung des Gegenstandswertes - Zustimmungsersetzung des Betriebsrats zur

    Nach inzwischen wohl überwiegend vertretener Auffassung ist dazu insbesondere auf die sich aus § 42 Absatz 3 Satz 2 GKG ergebende gesetzgeberische Wertung zurückzugreifen (so etwa: LAG Hamburg, Beschluss vom 22. September 2010, 2 Ta 14/10, und LAG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2009, 7 Ta 197/09, sowie LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008, 1 Ta 116/08, alle abrufbar bei juris und jeweils mit weiteren Nachweisen; so auch Germelmann, in: Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, Arbeitsgerichtsgesetz, 7. Auflage München 2009, Randnummern 143 ff zu § 12 ArbGG, und Vollstädt, in: Schwab/Weth, Kommentar zum Arbeitsgerichtsgesetz, 3. Auflage Köln 2011, Randnummern 248 und 249 zu § 12 GKG; anderer Ansicht etwa: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2009, 17 Ta (Kost) 6073/09, abrufbar bei juris).

    Dies rechtfertigt es auch nach Auffassung der Kammer, bei der Bemessung des Gegenstandswertes eines solchen Verfahrens zunächst von dem dreijährigen Unterschiedsbetrag zwischen der Vergütung nach der von dem Arbeitgeber beanspruchten Eingruppierung und der Vergütung nach der von dem Betriebsrat für zutreffend gehaltenen Eingruppierung auszugehen und von dem sich danach ergebenden Betrag - wegen der oben beschriebenen zwar nicht vollständigen, aber doch sehr weitgehenden präjudiziellen Wirkungen des Beschlussverfahrens - einen Abschlag von (nur) 20 Prozent vorzunehmen (so auch LAG Hamburg, Beschluss vom 22. September 2010, 2 Ta 14/10, abrufbar bei juris, und LAG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2009, 7 Ta 197/09, abrufbar bei juris; anderer Ansicht: LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008, 1 Ta 116/08, abrufbar bei juris: Abschlag von 50 Prozent).

  • LAG Sachsen, 18.11.2014 - 4 Ta 168/14

    Gegenstandswert für Zustimmungsersetzungsverfahrens zur Eingruppierung eines

    Zwar wird - ist eine Ein- oder Umgruppierung Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG - der Wert des Verfahrens von einigen Landesarbeitsgerichten unter Berücksichtigung des § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG bestimmt und - mit verschieden hohen Abschlägen - der dreijährige Unterschiedsbetrag zur begehrten Vergütung für maßgebend gehalten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2008 - 10 Ta 43/08 - AE 2009, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2007 - 10 Ta 523/07 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 17 Ta 6073/09

    Ersetzungsverfahren nach § 99 Abs. 4 BetrVG 1972 - Verfahrenswert

    Ist eine Ein- oder Umgruppierung Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG, wird der Wert des Verfahrens von einigen Landesarbeitsgerichten unter Berücksichtigung des § 42 Abs. 4 Satz 2 GKG bestimmt und - mit verschieden hohen Abschlägen - der dreijährige Unterschiedsbetrag zur begehrten Vergütung für maßgebend gehalten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2008 - 10 Ta 43/08 - AE 2009, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2007 - 10 Ta 523/07 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2014 - 17 Ta 6050/14

    Eingruppierung - Wertfestsetzung

    Ist eine Ein- oder Umgruppierung Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG, wird der Wert des Verfahrens von einigen Landesarbeitsgerichten unter Berücksichtigung des § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG bestimmt und - mit verschieden hohen Abschlägen - der dreijährige Unterschiedsbetrag zur begehrten Vergütung für maßgebend gehalten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2008 - 10 Ta 43/08 - AE 2009, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2007 - 10 Ta 523/07 - juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 17 Ta 6014/15

    Eingruppierung - Verfahrenswert

    Ist eine Ein- oder Umgruppierung Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens nach § 99 Abs. 4 BetrVG, wird der Wert des Verfahrens von einigen Landesarbeitsgerichten unter Berücksichtigung des § 42 Abs. 2 Satz 2 GKG bestimmt und - mit verschieden hohen Abschlägen - der dreijährige Unterschiedsbetrag zur begehrten Vergütung für maßgebend gehalten (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 1 Ta 116/08 - juris; LAG Köln, Beschluss vom 19. März 2008 - 10 Ta 43/08 - AE 2009, 89; LAG Hamm, Beschluss vom 24. September 2007 - 10 Ta 523/07 - juris).
  • LAG Hamburg, 22.09.2010 - 2 Ta 14/10

    Gegenstandswert - Zustimmungsersetzung - Betriebsrat - Eingruppierung

    Dies tun auch - jedenfalls überwiegend - solche Landesarbeitsgerichte, die ansonsten eine Deckelung von anderthalb Bruttomonatsgehältern vornehmen ( s. LAG Rheinland-Pfalz vom 26. März 2008, 1 Ta 35/08; LAG Rheinland-Pfalz vom 21. Juli 2008, 1 Ta 116/08).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2012 - 1 Ta 1/12

    Wertfestsetzung - Hilfswert des § 23 Abs. 3 S. 2 Halbsatz 2 RVG

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2011 - 1 Ta 191/11

    Wertfestsetzung - Status eines Mitarbeiters i.S.d. § 5 BetrVG - Rückgriff auf

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2012 - 6 Ta 24/12

    Streitwert, Streitwertfestsetzung, Gegenstandswert, Eingruppierung,

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