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   OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15   

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OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15 (https://dejure.org/2016,35895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2016 - 1 U 292/15 (https://dejure.org/2016,35895)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2016 - 1 U 292/15 (https://dejure.org/2016,35895)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 143 Abs 1 S 1 InsO, § 143 Abs 1 S 2 InsO, § 187 Abs 1 BGB, § 288 Abs 1 S 2 BGB, § 291 Abs 1 Halbs 2 BGB
    Insolvenzanfechtung: Beginn der Verzinsung des Rückgewähranspruchs

  • ra.de
  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Verzinsung des Rückgewähranspruchs bei Insolvenzanfechtung erst ab dem Tag nach der Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Insolvenzrechtliche Rückgewähransprüche - und der Zinsbeginn

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zahlung auf Steuerverbindlichkeiten - und die Insolvenzanfechtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2016, 2080
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.10.2013 - IX ZR 104/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerbenachteiligungsvorsatz bei Überweisung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
    Jedenfalls dann, wenn der Zahlungsempfänger sich der Kenntnis nicht verschließen kann, dass die an ihn mit Benachteiligungsvorsatz bewirkten Zahlungen auf einer die Gläubigergesamtheit benachteiligenden Rechtshandlung des Schuldners beruhten, ist eine Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO auch dann möglich, wenn zum Zeitpunkt der Vornahme der Rechtshandlung keine positive Kenntnis von einer Rechtshandlung des Schuldners beim Zahlungsempfänger vorlag (BGH, Urteil vom 24.10.2013, IX ZR 104/13, juris, Rn. 15).

    Allein der Umstand, dass Sachverhaltsvarianten denkbar sind, nach der die Zahlungen nicht auf Rechtshandlungen des Schuldners beruhen, steht einer Kenntnis der Rechtshandlung und der durch sie bewirkten Gläubigerbenachteiligung nicht entgegen (BGH, Urteil vom 24.10.2013, IX ZR 104/13, juris, Rn. 17).

    Eine fehlende Kenntnis kann nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen anerkannt werden, in denen der Anfechtungsgegner über den maßgeblichen Geschehensablauf im Ansatz unterrichtet ist, aber auf der Grundlage des für ihn nicht vollständig erkennbaren Sachverhalts - etwa im berechtigten Vertrauen auf einen ihm mitgeteilten Zahlungsweg - bei unvoreingenommener Betrachtung eine Rechtshandlung des Schuldners zuverlässig ausschließen darf (BGH, Urteil vom 24.10.2013, IX ZR 104/13, juris, Rn. 19).".

  • BGH, 16.01.2014 - IX ZR 31/12

    Insolvenzanfechtung: Anfechtbares Unterlassen der Einrichtung eines neuen, freien

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
    Das anfechtungsrechtlich zu missbilligende Verhalten des Schuldners liegt in der Bevorzugung einzelner Gläubiger unter Inkaufnahme der Benachteiligung anderer Gläubiger (BGH, Urteil vom 16. Januar 2014, IX ZR 31/12, WM 2014, 272 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 16).

    Aus dem von der Beklagten angeführten Urteil des BGH vom 16. Januar 2014 (IX ZR 31/12, a.a.O.) folgt nichts Anderes.

    Es heißt dort nur, dass der Schuldner außerhalb des "kritischen" Dreimonatszeitraums vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, in dem der insolvenzrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz das die Einzelvollstreckung beherrschende Prioritätsprinzip verdrängt, anfechtungsrechtlich nicht dazu verpflichtet sei, Maßnahmen zum Schutz einer gleichen Befriedigungsmöglichkeit aller Gläubiger einzuleiten, so dass ein Unterlassen solcher Maßnahmen mangels einer Garantenpflicht nicht gemäß § 129 Abs. 2 InsO einer Rechtshandlung gleichsteht (BGH, Urteil vom 16. Januar 2014, IX ZR 31/12, a.a.O., Rdn. 17).

  • BGH, 06.02.2014 - IX ZR 148/13

    Insolvenzanfechtung: Gläubigerkenntnis vom Benachteiligungsvorsatz des Schuldners

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 6. Februar 2014, IX ZR 148/13, ZInsO 2014, 495 f.), welcher der Senat folgt, muss die Kenntnis des Anfechtungsgegners von dem Benachteiligungsvorsatz des Schuldners zwar zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung vorliegen.

    Aus dem Beschluss des BGH vom 6. Februar 2014 (IX ZR 148/13, ZInsO 2014, 495 f.) und dem Urteil des 11. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 4. Juni 2013 (11 U 58/12) ergibt sich nichts Anderes.

  • OLG Frankfurt, 14.10.2016 - 1 U 136/14

    Ein Leistungsverweigerungsrecht begründet keine dauernde Einrede im Sinne des §

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
    Auf den in der Sache 1 U 136/14 ergangenen Beschluss des Senats gemäß § 522 Abs. 2 ZPO vom 31. Oktober 2014 und den zugrundeliegenden Hinweisbeschluss vom 8. Oktober 2014 wird beispielsweise verwiesen.

    Für das Vorliegen eines derartigen Ausnahmefalls hat in der Sache 1 U 136/14 nichts gesprochen und spricht auch hier nichts.

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 134/10

    Insolvenzanfechtung: Zahlungseinstellung des Schuldners

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
    Auch dann, wenn der Schuldner lediglich seine drohende Zahlungsunfähigkeit kennt, ist ein Benachteiligungsvorsatz zu vermuten, wie sich mittelbar aus § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO ergibt (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011, IX ZR 134/10, WM 2011, 1429 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 8 m.w.N.).

    Eine solche Zahlungseinstellung liegt im allgemeinen vor, wenn zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung fällige Verbindlichkeiten bestanden, die bis zur Verfahrenseröffnung nicht mehr beglichen worden sind (BGH, Urteil vom 30. Juni 2011, IX ZR 134/10, a.a.O., Rdn. 12).

  • BGH, 20.12.2007 - IX ZR 93/06

    Prüfung der Zahlungsunfähigkeit - Keine Berücksichtigung der von einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
    Wie das Landgericht entgegen der von der Beklagten geübten Kritik (S. 9 f. der Berufungsbegründung, Bl. 275 f. d.A.) richtig angenommen hat (S. 8 des angefochtenen Urteils, Bl. 233 d.A.), kommt auch bei einer - wie hier - kongruenten Deckung eine Vorsatzanfechtung in Betracht (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007, IX ZR 93/06, WM 2008, 452 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 18 f.).

    Der Benachteiligungsvorsatz ist aber gleichwohl zu vermuten, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der Zahlung zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2007, IX ZR 93/06, a.a.O.).

  • BGH, 01.02.2007 - IX ZR 96/04

    Verzinsung der Rückgewährforderung bei anfechtbarem Erwerb von Geld; Anspruch des

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
    Der Kläger hat seine Zinsforderung auf das Urteil des BGH vom 1. Februar 2007 (IX ZR 96/04, NZI 2007, 230 f.) gestützt (S. 7 der Klagschrift, Bl. 36 d.A.; S. 2 f. der Anschlussberufungsschrift, Bl. 259 f. d.A.).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
    Bei Rechtshängigkeit (und Verzug) gilt § 187 Abs. 1 BGB für den Zinsbeginn entsprechend (BGH, Urteil vom 24. Januar 1990, VIII ZR 296/88, NJW-RR 1990, 518 f., hier zitiert nach juris, Rdn. 25; weitere Nachweise bei Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl. 2016, § 187 Rdn. 1).
  • BAG, 03.07.2014 - 6 AZR 296/13

    Insolvenzanfechtung - Rückforderung unter dem Druck von

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
    Daraus ergibt sich, dass die Verzinsung mit dem auf die Eröffnung des Insolvenzverfahrens folgenden Tag beginnt (so auch BAG, Urteil vom 3. Juli 2014, 6 AZR 296/13, ZInsO 2014, 2040 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 20), also hier ab dem 14. März 2012.
  • BGH, 13.08.2009 - IX ZR 159/06

    Zur Anfechtung wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2016 - 1 U 292/15
    Eine Vorsatzanfechtung ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung noch gar keine Gläubiger hatte (BGH, Urteil vom 13. August 2009, IX ZR 159/06, WM 2009, 1643 ff., hier zitiert nach juris, Rdn. 5 m.w.N.).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

  • BGH, 24.03.2011 - IX ZB 36/09

    Insolvenzrecht: Rechtsweg für insolvenzrechtliche Anfechtungsklagen gegen

  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 12/14

    Insolvenzanfechtung: Tilgung der Verbindlichkeit einer verbundenen Gesellschaft

  • BGH, 10.07.2014 - IX ZR 287/13

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Insolvenzrechtliche Unerheblichkeit der

  • OVG Hamburg, 20.10.2021 - 3 Bf 28/19

    Gebühren für die Gewährung einer Akteneinsicht; Vertretung; Gebührenschuldner

    Der Zinsanspruch besteht, wie sich aus dem entsprechend anwendbaren § 187 Abs. 1 BGB (OLG Hamburg, Urt. v. 7.10.2016, 1 U 292/15, ZIP 2016, 2080, juris Rn. 29) ergibt, ab dem Folgetag der Rechtshängigkeit, die im Verwaltungsprozess gemäß § 90 Abs. 1 VwGO mit Erhebung der Klage beginnt.
  • OVG Hamburg, 26.09.2017 - 4 Bf 146/16

    Erstattungsanspruch eines Jugendhilfeträgers bei Jugendhilfeleistungen im Ausland

    Der Zinsanspruch besteht, wie sich aus dem entsprechend anwendbaren § 187 Abs. 1 BGB (OLG Hamburg, Urt. v. 7.10.2016, ZIP 2016, 2080, juris Rn. 29) ergibt, ab dem Folgetag der Rechtshängigkeit, die im Verwaltungsprozess gemäß § 90 Abs. 1 VwGO mit Erhebung der Klage beginnt.
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