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   OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01   

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https://dejure.org/2001,6901
OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01 (https://dejure.org/2001,6901)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 (https://dejure.org/2001,6901)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 1 W 31/01 (https://dejure.org/2001,6901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 12 Abs. 1, 15 GKG 3 ff ZPO
    Zum Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert ; Selbständiges Beweisverfahren; Beweisverfahren; Mängelbeseitigungskosten; Streitwertfestsetzung

  • Judicialis

    GKG § 12 Abs. 1; ; GKG § 15; ; ZPO § 3 ff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 12 Abs. 1 § 15; ZPO §§ 3 ff
    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens - Mängelbeseitigungskosten - Sachverständigengutachten - Kostenschätzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.12.1996 - 16 W 79/96

    Wert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01
    Geht es um behauptete Baumängel, sind hierfür die tatsächlichen Mängelbehauptungen in der Antragsschrift als Ausgangspunkt heranzuziehen und zu ermitteln, welcher objektiv gerechtfertigte Streitwert -nämlich welche geschätzten Mangelbeseitigungskosten- sich daraus ergibt (OLG Köln, OLG-Report 1997, S. 135, 136).
  • OLG Köln, 09.11.1992 - 9 W 69/92

    Streitwert; Selbständiges Beweisverfahren; Hauptsachewert; Anhängigkeit der

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01
    Maßgeblich ist das Interesse des Antragstellers zur Zeit der Einreichung seines Antrages, §§ 15 GKG, 4 ZPO (OLG Koblenz, JurBüro 1993, S. 552; OLG Köln, JurBüro 1993, S. 552, 553; Thüringer OLG Jena, B. v. 04.04.1995, 5 W 109/95).
  • OLG Köln, 17.07.1995 - 26 WF 43/95

    VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERÖRTERUNGSGEBÜHR

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01
    Dabei kann auch auf Angaben eines Privatsachverständigen zurückgegriffen werden, wenn der Antragsteller seine Einschätzung der Mangelbeseitigungskosten hierauf gestützt hat (Anders/Gehle, aaO, Rn. 3), da diese Angaben ein brauchbarer Maßstab für die gerichtliche Wertfestsetzung sein können (Thüringer OLG, OLG-Report 1996, S. 12).
  • OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - 9 W 55/19

    Bemessung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren

    Die Kostenschätzung des Sachverständigen - vorliegend 43.058,05 EUR - ist für die Wertfestsetzung sowohl maßgeblich, wenn der Sachverständige die Mängel bestätigt, als auch dann, wenn der Sachverständige Sanierungskosten beziffert, für welche die Antragsgegnerin nicht verantwortlich ist (vgl. BGH, a. a. O.; OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 364, OLG Jena, OLGR 2001, 132).
  • OLG Naumburg, 24.04.2015 - 12 W 85/14

    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens: Festsetzung auf Grundlage der

    Dies kann bedeuten, dass dann, wenn im selbständigen Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel festgestellt werden, für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten überschlägig zu schätzen sind, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (vgl. BGH MDR 2005, 162; OLG Düsseldorf NZBau 2010, 705; OLG Celle NJW-RR 2004, 234; OLG Celle AGS 2014, 560; OLG Köln JurBüro 2013, 423; OLG Jena OLG-Report 2001, 132; Herget in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rdn. 16 zu § 3 ZPO "Selbständiges Beweisverfahren").
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