Rechtsprechung
OLG Jena, 27.10.2014 - 1 Ws 245/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
§ 33a StPO, § 356a StPO, § 120 StVollzG
Strafvollzug: Verfahren bei Anhörungsrüge gegen Rechtsbeschwerdeentscheidungen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 23.04.2014 - StVK 529/13
- OLG Jena, 29.09.2014 - 1 Ws 245/14
- OLG Jena, 27.10.2014 - 1 Ws 245/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 25.08.2008 - 3 Ws 31/08
Strafvollzug: Rechtsbeschwerdeverfahren bei Verletzung des rechtlichen Gehörs …
Auszug aus OLG Jena, 27.10.2014 - 1 Ws 245/14
Dies ergibt sich aus der sinngemäßen Anwendung der Vorschriften über die Revision, der die Rechtsbeschwerde nach dem Strafvollzugsgesetz nachgebildet ist (Anschluss an OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. August 2008, 3 Ws 31/08, NStZ-RR 2009, 30).Dies ergibt sich aus der sinngemäßen Anwendung (§ 120 Abs. 1 S. 2 StVollzG) der Vorschriften über die Revision, der die Rechtsbeschwerde nach dem Strafvollzugsgesetz nachgebildet ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 25.08.2008, 3 Ws 31/08, bei juris).
- BVerfG, 30.11.2011 - 2 BvR 2358/11
Zur Frage der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) in …
Auszug aus OLG Jena, 27.10.2014 - 1 Ws 245/14
Diese Rechtsauffassung begegnet auch unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Strafgefangenen - die in Strafvollzugssachen (anders als im Verfahren der strafrechtlichen Revision) häufig nicht anwaltlich vertreten sind und u. U. einer den Postlauf verzögernden Postkontrolle unterliegen - keinen durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken (offen gelassen im Beschluss des BVerfG v. 30.11.2011, 2 BvR 2358/11, bei juris), da bei unverschuldeter Fristversäumnis gemäß §§ 44ff StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein wird und insoweit - wie auch bei allen anderen von Strafgefangenen einzuhaltenden prozessualen Fristen - bei der Beurteilung der Verschuldensfrage den Besonderheiten des Strafvollzugs Rechnung getragen werden muss und dem Gefangenen ein Verschulden der Vollzugsbehörden nicht zum Nachteil gereichen darf. - BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14
Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche …
Auszug aus OLG Jena, 27.10.2014 - 1 Ws 245/14
Die Kostenentscheidung folgt aus einer entsprechenden Anwendung des § 465 Abs. 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss v. 05.05.2014, 1 StR 82/14, bei juris).
- KG, 18.12.2015 - 2 Ws 259/15
Anhörungsrüge nach dem StVollzG; Lichtbilder von Gefangenen
Im Falle der Behauptung, das Gericht habe bei der Entscheidung über eine Rechtsbeschwerde das rechtliche Gehör verletzt, richtet sich das Verfahren nicht nach § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG, § 33a StPO, sondern nach der spezielleren Vorschrift des § 356a StPO in Verbindung mit § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG (h.M., vgl. OLG Celle NStZ-RR 2009, 30; OLG Jena, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 1 Ws 245/14 -, juris; Senat, NStZ-RR 2015, 392;… Beschluss vom 16. Juni 2011 - 2 Ws 157/11 Vollz - Laubenthal in SBJL, StVollzG 6. Aufl., § 119 Rdn. 3;… Arloth, StVollzG 3. Aufl. § 119 Rdn. 1;… BeckOK Strafvollzug Bund/Euler StVollzG § 119 Rdn. 1; offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 30. November 2011 - 2 BvR 2358/11 -, juris).Den Besonderheiten des Strafvollzugs ist (ein weiteres Mal) bei der Beurteilung der Schuldfrage Rechnung zu tragen (darauf weist schon zu Recht hin: OLG Jena, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 1 Ws 245/14 -, juris).
- BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
Verletzung des rechtlichen Gehörs, Glaubhaftmachung, Gehörsrüge, Anhörungsrüge, …
Die Kosten der Anhörungsrüge fallen gemäß § 121 Abs. 4 StVollzG, § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO dem Beschwerdeführer zur Last (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 2 Ws 140/15 Vollz -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 1 Ws 245/14 -, juris; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14 -, juris zur Revision).
Rechtsprechung
OLG Jena, 29.09.2014 - 1 Ws 245/14 |
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 23.04.2014 - StVK 529/13
- OLG Jena, 29.09.2014 - 1 Ws 245/14
- OLG Jena, 27.10.2014 - 1 Ws 245/14