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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 25.01.2012

Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09   

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https://dejure.org/2012,118
BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 (https://dejure.org/2012,118)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 (https://dejure.org/2012,118)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2012 - 1 BvR 2499/09, 1 BvR 2503/09 (https://dejure.org/2012,118)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Keine verfassungswidrige Berichterstattung

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1500
  • MMR 2012, 338
  • DÖV 2012, 402
  • afp 2012, 143
 
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Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf eine Nachprüfung begrenzt, ob die Zivilgerichte den Grundrechtseinfluss ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

    Während die Veröffentlichung eines Bildes von einer Person grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet, die unabhängig davon ist, ob die Person in privaten oder öffentlichen Zusammenhängen und in vorteilhafter oder unvorteilhafter Weise abgebildet ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ), ist dies bei personenbezogenen Wortberichten nicht ohne weiteres der Fall.

    Insoweit aber gibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht ihnen nicht den Anspruch, nur so von anderen dargestellt zu werden, wie sie sich selber sehen oder gesehen werden möchten (vgl. BVerfGE 101, 361 m.w.N.).

    Dabei (vgl. BVerfGE 101, 361 ) ist vorliegend auch zu berücksichtigen, dass durch den Bericht nur die Sozialsphäre der Kläger berührt ist.

    Junge Leute bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln müssen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
    Die Berichterstattung über eine begangene Straftat unter Namensnennung des Täters stelle für diesen regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts dar, weil die Bekanntmachung seines Fehlverhaltens zu einer negativen Bewertung des Betroffenen in der Öffentlichkeit führe (BVerfGE 35, 202).

    Für die Berichterstattung über Strafverfahren ist zwar durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass die Namensnennung oder sonstige Identifikation des Täters nicht immer zulässig sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
    Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Bei Tatsachenberichten hängt die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen darüber hinaus vom Wahrheitsgehalt ab, und wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

  • OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 33/09

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen …

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
    gegen a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 33/09 -, b) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 555/08 - .

    Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U 33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 32/09
    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
    gegen a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 -, b) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 - .

    Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U 33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • LG Hamburg, 13.02.2009 - 324 O 554/08
    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
    gegen a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 -, b) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 - .

    Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U 33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
    Dies verlangt in der Regel eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits (BVerfGE 114, 339 ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
    Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften sind Sache der Fachgerichte, die hierbei jedoch das eingeschränkte Grundrecht interpretationsleitend berücksichtigen müssen, damit dessen wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 120, 180 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
    Des Weiteren schützt es vor herabsetzenden, vor allem ehrverletzenden Äußerungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09
    Rn. 30 a) Unter den Schutz der Meinungsfreiheit fallen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht nur Werturteile, sondern auch Tatsachenbehauptungen, wenn und soweit sie zur Bildung von Meinungen beitragen (vgl. BVerfGE 85, 1 ).
  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

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   BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09, 1 BvR 2499/09   

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https://dejure.org/2012,134600
BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09, 1 BvR 2499/09 (https://dejure.org/2012,134600)
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Volltextveröffentlichung

  • kanzlei.biz

    Berichterstattung über wilde Kerle auch außerhalb des Kinos erlaubt

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09
    Das Bundesverfassungsgericht ist auf eine Nachprüfung begrenzt, ob die Zivilgerichte den Grundrechtseinfluss ausreichend beachtet haben (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

    Während die Veröffentlichung eines Bildes von einer Person grundsätzlich eine rechtfertigungsbedürftige Beschränkung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet, die unabhängig davon ist, ob die Person in privaten oder öffentlichen Zusammenhängen und in vorteilhafter oder unvorteilhafter Weise abgebildet ist (vgl. BVerfGE 101, 361 ), ist dies bei personenbezogenen Wortberichten nicht ohne weiteres der Fall.

    Insoweit aber gibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht ihnen nicht den Anspruch, nur so von anderen dargestellt zu werden, wie sie sich selber sehen oder gesehen werden möchten (vgl. BVerfGE 101, 361 m.w.N.).

    Dabei (vgl. BVerfGE 101, 361 ) ist vorliegend auch zu berücksichtigen, dass durch den Bericht nur die Sozialsphäre der Kläger berührt ist.

    Junge Leute bedürfen eines besonderen Schutzes, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln müssen (vgl. BVerfGE 101, 361 ).

  • BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2499/09

    Zur Reichweite des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Jugendlichen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09
    Az.: 1 BvR 2503/09, 1 BvR 2499/09.

    - 1 BvR 2499/09 -, gegen.

    Kläger des Ausgangsverfahrens in der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2499/09 ist der 1990 geborene Herr O.; Kläger des Ausgangsverfahrens in der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 2503/09 ist der 1991 geborene Herr O. Beide Kläger sind selbst Schauspieler und Sänger.

    a) Herr O. (1 BvR 2499/09) verklagte die Beschwerdeführerin auf Unterlassung folgender Äußerungen:.

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09
    Die Berichterstattung über eine begangene Straftat unter Namensnennung des Täters stelle für diesen regelmäßig eine erhebliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts dar, weil die Bekanntmachung seines Fehlverhaltens zu einer negativen Bewertung des Betroffenen in der Öffentlichkeit führe (BVerfGE 35, 202).

    Für die Berichterstattung über Strafverfahren ist zwar durch das Bundesverfassungsgericht anerkannt, dass die Namensnennung oder sonstige Identifikation des Täters nicht immer zulässig sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09
    Das Ergebnis der Abwägung ist verfassungsrechtlich nicht vorgegeben und hängt von den Umständen des Einzelfalls ab (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

    Bei Tatsachenberichten hängt die Abwägung zwischen den widerstreitenden Interessen darüber hinaus vom Wahrheitsgehalt ab, und wahre Aussagen müssen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind (vgl. BVerfGE 99, 185 ).

  • OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 33/09

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Identifizierende Berichterstattung über einen …

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09
    a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 33/09 -,.

    Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U 33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • OLG Hamburg, 01.09.2009 - 7 U 32/09
    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09
    a) das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 -,.

    Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U 33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • LG Hamburg, 13.02.2009 - 324 O 554/08
    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09
    b) das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 -.

    Die Urteile des Landgerichts Hamburg vom 13. Februar 2009 - 324 O 554/08 und 324 O 555/08 - und die Urteile des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 1. September 2009 - 7 U 32/09 und 7 U 33/09 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09
    Dies verlangt in der Regel eine Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung durch die Äußerung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits (BVerfGE 114, 339 ).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1602/07

    Caroline von Monaco III

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09
    Auslegung und Anwendung dieser Vorschriften sind Sache der Fachgerichte, die hierbei jedoch das eingeschränkte Grundrecht interpretationsleitend berücksichtigen müssen, damit dessen wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 120, 180 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2012 - 1 BvR 2503/09
    Des Weiteren schützt es vor herabsetzenden, vor allem ehrverletzenden Äußerungen (vgl. BVerfGE 54, 148 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvQ 46/08

    Rundfunkfreiheit (Bildberichterstattung über ein Strafverfahren; "Prangerwirkung" …

  • BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05

    Klinik-Geschäftsführer

  • BVerfG, 09.03.2010 - 1 BvR 1891/05

    Internet-Bericht über Hanf züchtenden Politikerinnen-Sohn erlaubt

  • BVerfG, 14.09.2010 - 1 BvR 1842/08

    Carolines Tochter

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 565/06

    Berichterstattung über die Straftat eines Prominenten

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

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