Rechtsprechung
   VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7748
VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09 (https://dejure.org/2009,7748)
VK Sachsen, Entscheidung vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09 (https://dejure.org/2009,7748)
VK Sachsen, Entscheidung vom 06. März 2009 - 1/SVK/001-09 (https://dejure.org/2009,7748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (48)

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

    Auszug aus VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
    Unter Hinweis auf den Beschluss der erkennenden Vergabekammer vom 29.08.2008, Az: 1/SVK/041-08 wäre dies rechtswidrig und die Auftraggeberin hätte lediglich die Möglichkeit Unterlagen ,,auf Verlangen" zu fordern.

    Die Antragstellerin beantragte bei der erkennenden Vergabekammer bereits die unter dem Az: 1/SVK/041-08 und 1/SVK/042-08 registrierten und entschiedenen Vergabenachprüfungsverfahren.

    Wie auch durch die Auftraggeberin vorgetragen, kann der Antragstellerin auf Grund der durch sie bei der erkennenden Vergabekammer unter dem Az: 1/SVK/041-08 und 1/SVK/042-08 beantragten Vergabenachprüfungsverfahren unterstellt werden, dass sie selbst ­ also auch ohne den Rechtsrat ihres Verfahrenbevollmächigten ­ gewisse Kenntnisse zu den Anforderungen einer öffentlichen Ausschreibung hat.

    Weiterhin ist zu beachten, wenn man der Antragstellerin die Kenntnis eines möglichen Vergaberechtsverstoßes nach ,,Lesen" der Bekanntmachung unterstellen wollte, dass auch in dem bereits durch die Antragstellerin unter dem Az: 1/SVK/041-08 bestrittenen Vergabenachprüfungsverfahren die Vergabekammer deutlich machte, dass der Umstand, dass die Beauftragung mit der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport, auf der Grundlage von § 31 Abs. 1 SächsBRKG ­ durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ­ , der Annahme eines Vertrages im Sinne von § 99 Abs. 1 GWB nicht entgegen steht (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08, VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08).

    In den Verfahren, in denen die jetzige Antragstellerin bereits Antragstellerin war ­ 1/SVK/041-08 und 1/SVK/042-08 ­ hatte der jeweilige Auftraggeber bereits in der Bekanntmachung verlautbart, kein Vergabeverfahren durchzuführen.

    Diese prinzipielle Verpflichtung des Auftraggebers bei der Vergabe von Leistungen zur Notfallrettung und des Krankentransportes wurde durch die Vergabekammer bereits in ihren Beschlüssen 1/SVK/004-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/005-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/033-08 vom 31.07.2008, 1/SVK/040-08 vom 09.09.2008, 1/SVK/041-08 vom 29.08.2008, 1/SVK/042- 08 vom 29.08.2008 und 1/SVK/046-08 vom 09.09.2008 festgestellt.

    Zu Recht hat die Antragstellerin auf den Beschluss der erkennenden Vergabekammer vom 29.08.2008, Az: 1/SVK/041-08 hingewiesen.

    Damit bestände für die Auftraggeberin bei Fortbestehen der Beschaffungsabsicht jedoch nach wie vor die Möglichkeit, den Zeitpunkt für die Vorlage der gewünschten Unterlagen in der Bekanntmachung bzw. in den Ausschreibungsunterlagen mit ,, auf Verlangen" anzugeben (vgl. auch VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008, Az: 1/SVK/041-08).

  • OLG Dresden, 07.11.2008 - WVerg 5/08
    Auszug aus VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
    Bezug nehmend auf die Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 07.11.2008, Az: WVerg 005/08 bestände auch im Falle des rettungsdienstlichen Auswahlverfahrens eine Rügeobliegenheit des Bieters.

    Auch unter Beachtung der Rechtssprechung des OLG Dresden, so im Beschluss vom 07.11.2008, Az: WVerg 0005/08 wäre die Antragstellerin bei Vorliegen einer Rügeverpflichtung dieser unverzüglich ­ nämlich innerhalb rund einer Woche - nachgekommen.

    Unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 07.11.2008, Az: WVerg 0005/08 sei bei einem öffentlich - rechtlichen Auswahlverfahren eine Rügeobliegenheit gegeben.

    Auch sieht die Vergabekammer die Verweisung der Auftraggeberin auf den Beschluss des OLG Dresden (B. v. 07.11.2008, WVerg 0005/08) vorliegend nicht als zutreffend an.

    In dem durch die Auftraggeberin in Bezug genommenen Beschluss des OLG Dresden, vom 07.11.2008, Az: WVerg 0005/08 war die dortige Antragstellerin in der öffentlichen Sitzung des Vergabesenates beim OLG Dresden, in dem dieser Vergabebeschwerden verhandelte, bei denen es um die Übertragung inhaltlich identischer Rettungsdienstleistungen durch andere öffentliche Träger ging, anwesend.

    Der Vergabesenat des OLG Dresden hat in seinem Beschluss vom 07.11.2008, Az: WVerg 0005/08 daher zutreffend festgestellt, dass diese rechtliche Erkenntnis, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen dem Vergaberecht unterliegt der Antragstellerin seit dem 20.05.2008 (Termin der mündlichen Verhandlung beim OLG Dresden) vorlag.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Vergabesenats des OLG Dresden, so im Beschluss vom 06.04.2004, Az: WVerg 0001/04, Beschluss vom 11.09.2006, Az: WVerg 13/06, Beschluss vom 07.11.2008, Az: WVerg 0005/08, wird für den Regelfall eine ,,Rügefrist" von einer Woche als hinlänglich betrachtet.

  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08

    Rettungsdienst

    Auszug aus VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
    Dabei müsse berücksichtigt werden, dass die Antragstellerin umfangreiche vergaberechtliche Erfahrungen habe und auch die Erwägungen des Senats, die den Beschlüssen vom 04.07.2008, Az: WVerg 003/08 und Az: WVerg 004/08 zu Grunde liegen, kenne.

    Insbesondere sei durch die Antragstellerin nach der Entscheidung des OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 003/08 nicht zu erwarten gewesen, dass die Auftraggeberin kein vergaberechtskonformes Verfahren durchführen wolle.

    So kann eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung des Angebots gehindert worden ist ( OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 3/08, Beschluss vom 29.10.2009, Az: WVerg 0010/08, OLG Saarland, Beschluss vom 07.05.2008, Az: 1 Verg 5/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2007, Az: 11 Verg 12/06; 2. VK Bund, Beschluss vom 29.05.2008, Az: VK 2-58/08; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.04.2008, Az: 1/SVK/020-08; Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

    Wie durch die erkennende Vergabekammer erstmals mit Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08 entschieden, mit Vorlagebeschluss des OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 03/08 bestätigt und nunmehr höchstrichterlich mit Beschluss des BGH, Beschluss vom 01.12.2008, Az: X ZB 31/08 festgestellt, unterliegt die Vergabe von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach § 31 SächsBRKG dem Vergaberecht und damit der vergaberechtlichen Nachprüfung.

    Weiterhin ist zu beachten, wenn man der Antragstellerin die Kenntnis eines möglichen Vergaberechtsverstoßes nach ,,Lesen" der Bekanntmachung unterstellen wollte, dass auch in dem bereits durch die Antragstellerin unter dem Az: 1/SVK/041-08 bestrittenen Vergabenachprüfungsverfahren die Vergabekammer deutlich machte, dass der Umstand, dass die Beauftragung mit der Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport, auf der Grundlage von § 31 Abs. 1 SächsBRKG ­ durch Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages ­ , der Annahme eines Vertrages im Sinne von § 99 Abs. 1 GWB nicht entgegen steht (vgl. auch OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 0003/08 und WVerg 0004/08, VK Sachsen, Beschluss vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08).

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Auszug aus VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
    Die Antragstellerin wandte sich nach Erhalt der Beschlüsse des BGH vom 01.12.2008, Az: X ZB 32/08 und X ZB 31/08 mit E-mail vom 22.12.2008 an die Auftraggeberin - und beklagte, dass sie nach wie vor keine zufriedenstellende Antwort auf ihre Rügen erhalten hätte.

    Die Bestimmungen über das Vergaberecht würden nicht eingehalten, obwohl mit Beschluss des BGH vom 01.12.2008, Az: X ZB 31/08 und X ZB 32/08 ausdrücklich festgestellt worden sei, dass zur Übertragung von Dienstleistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes Vergabeverfahren nach § 97 Abs. 1 GWB durchzuführen wären.

    So führte der BGH, Beschluss vom 01.12.2008, Az: X ZB 31/08 u.a. aus: ,,Die Vergabe von Dienstleistungen der hier interessierenden Art ist nach nationalem Recht jedoch nicht von dem GWB-Vergaberegime ausgenommen, wie die Auslegung der einschlägigen Gesetzesbestimmungen ergibt.

    ....." Danach dürfe sich der Auftraggeberin entsprechend der Ausführungen des BGH, Beschluss vom 01.12.2008, Az: X ZB 031/08, nicht darauf beschränken, die mit seiner Bekanntmachung nachgefragten Dienstleistungen nach Maßgabe des in der Sächsischen Landesrettungsdienstplanverordnung näher geregelten Auswahlverfahrens zu vergeben.

    Wie durch die erkennende Vergabekammer erstmals mit Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08 entschieden, mit Vorlagebeschluss des OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 03/08 bestätigt und nunmehr höchstrichterlich mit Beschluss des BGH, Beschluss vom 01.12.2008, Az: X ZB 31/08 festgestellt, unterliegt die Vergabe von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach § 31 SächsBRKG dem Vergaberecht und damit der vergaberechtlichen Nachprüfung.

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    Auszug aus VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
    Lediglich die Prüfungskompetenz der Vergabekammer ist gemäß § 1a Nr. 2 Absatz 2 auf die Bestimmungen der Basisparagraphen des 2. Abschnittes der VOL/A und die § 8a VOL/A und § 28a VOL/A beschränkt (VK Sachsen, Beschluss vom 05.02.2007 - 1/SVK/125-06, Beschluss vom 18.08.2006 - 1/SVK/077-06, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

    So kann eine Antragsbefugnis trotz unterlassener Angebotsabgabe dann in Betracht kommen, wenn der Unternehmer gerade durch den gerügten Verfahrensfehler an der Abgabe oder sogar schon an der Erstellung des Angebots gehindert worden ist ( OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 3/08, Beschluss vom 29.10.2009, Az: WVerg 0010/08, OLG Saarland, Beschluss vom 07.05.2008, Az: 1 Verg 5/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.05.2007, Az: 11 Verg 12/06; 2. VK Bund, Beschluss vom 29.05.2008, Az: VK 2-58/08; 1. VK Sachsen, Beschluss vom 30.04.2008, Az: 1/SVK/020-08; Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08).

    Wie durch die erkennende Vergabekammer erstmals mit Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08 entschieden, mit Vorlagebeschluss des OLG Dresden, Beschluss vom 04.07.2008, Az: WVerg 03/08 bestätigt und nunmehr höchstrichterlich mit Beschluss des BGH, Beschluss vom 01.12.2008, Az: X ZB 31/08 festgestellt, unterliegt die Vergabe von Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes nach § 31 SächsBRKG dem Vergaberecht und damit der vergaberechtlichen Nachprüfung.

    Diese prinzipielle Verpflichtung des Auftraggebers bei der Vergabe von Leistungen zur Notfallrettung und des Krankentransportes wurde durch die Vergabekammer bereits in ihren Beschlüssen 1/SVK/004-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/005-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/033-08 vom 31.07.2008, 1/SVK/040-08 vom 09.09.2008, 1/SVK/041-08 vom 29.08.2008, 1/SVK/042- 08 vom 29.08.2008 und 1/SVK/046-08 vom 09.09.2008 festgestellt.

  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

    Auszug aus VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Vergabekammer, Beschluss vom 09.09.2008, Az: 1/SVK/046-08 wäre ein solch hoher Wertungsanteil bedenklich.

    Diese prinzipielle Verpflichtung des Auftraggebers bei der Vergabe von Leistungen zur Notfallrettung und des Krankentransportes wurde durch die Vergabekammer bereits in ihren Beschlüssen 1/SVK/004-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/005-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/033-08 vom 31.07.2008, 1/SVK/040-08 vom 09.09.2008, 1/SVK/041-08 vom 29.08.2008, 1/SVK/042- 08 vom 29.08.2008 und 1/SVK/046-08 vom 09.09.2008 festgestellt.

    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung der erkennenden Vergabekammer, Beschluss vom 09.09.2008, Az: 1/SVK/046-08 wäre ein solch hoher Wertungsanteil bedenklich.

    Wie schon die Vergabekammer in ihrem Beschluss vom 09.09.2008, Az: 1/SVK/046-08 ausführte, kann es grundsätzlich gegen § 97 Abs. 1, Abs. 5 GWB und § 16 Nr. 2 VOL/A verstoßen, wenn die Zuschlagserteilung letztlich von einem Zugeständnis abhängig gemacht wird, das mit dem eigentlich ausgeschriebenen Vertragsgegenstand nichts zu tun hat (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2001, Az: 203-VgK-19/2001).

  • OLG Naumburg, 05.12.2008 - 1 Verg 9/08

    Pflicht des Bieters zur Prüfung der Verdingungsunterlagen auf Vergabeverstöße;

    Auszug aus VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
    Allerdings ist es entsprechend § 107 Abs. 3, Satz 1 auch gerade nicht ausreichend, wenn die Möglichkeit des Erkennens gegeben ist (vgl. auch OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008, Az: 1 Verg 9/08).

    Obwohl der Antrag an die Vergabekammer im Gegensatz zur Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB grundsätzlich keinen zeitlichen Ausschlussfristen unterliegt, kann das Antragsrecht verwirkt sein, wenn zwischen einer form- und fristgerechten Rüge und der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens längere Zeit verstreicht, der Auftraggeber hieraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht weiterverfolgt und sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens darauf eingerichtet hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008, Az: 1 Verg 9/08, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2008, Az: 11 Verg 1/09, OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az.: WVerg 10/07; VK Sachsen, Beschluss vom 07.01.2008, Az: 1/SVK/077-07).

    Für das Vorliegen einer Verwirkung, wie im Beschluss des OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008, Az: 1 Verg 9/08 dargestellt, ist neben dem sogenannten Zeitmoment auch ein Umstandsmoment zu beachten.

  • OLG Dresden, 25.01.2008 - WVerg 10/07

    Kündigung eines Dienstleistungsvertrages und Vertragsverlängerung als Neuvergabe

    Auszug aus VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
    Dies hat dem (deutschen) Gesetzgeber nicht die Befugnis genommen, nachrangige Dienstleistungen nach Anhang I B der Vergabenachprüfung zu unterwerfen, wie dies in § 99 GWB geschehen ist (OLG Dresden Beschluss 25.01.2008, WVerg 10/07).

    (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az: WVerg 10/07, OLG Saarbrücken, Beschluss vom 20.09.2006, Az: 1 Verg 3/06).

    Obwohl der Antrag an die Vergabekammer im Gegensatz zur Rügeobliegenheit des § 107 Abs. 3 GWB grundsätzlich keinen zeitlichen Ausschlussfristen unterliegt, kann das Antragsrecht verwirkt sein, wenn zwischen einer form- und fristgerechten Rüge und der Einleitung des Nachprüfungsverfahrens längere Zeit verstreicht, der Auftraggeber hieraus nach Treu und Glauben den Schluss ziehen durfte, die Beanstandung werde nicht weiterverfolgt und sich im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens darauf eingerichtet hat (OLG Naumburg, Beschluss vom 05.12.2008, Az: 1 Verg 9/08, OLG Frankfurt, Beschluss vom 05.05.2008, Az: 11 Verg 1/09, OLG Dresden, Beschluss vom 25.01.2008, Az.: WVerg 10/07; VK Sachsen, Beschluss vom 07.01.2008, Az: 1/SVK/077-07).

  • VK Sachsen, 31.07.2008 - 1/SVK/033-08
    Auszug aus VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
    Das Vergabeverfahren selbst, welches die Antragstellerin im Vergabenachprüfungsverfahren 1/SVK/033-08 angreifen wollte und in dem durch Beschluss des OLG Dresden vom 07.11.2008 (Az: WVerg 0005-08) festgestellt wurde, dass die Antragstellerin ihrer Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 GWB nicht entsprochen hatte, waren nach der Bekanntmachung die Unterlagen für das Auswahlverfahren bis zum 17.03.2008 einzureichen.

    Daher hatte die Antragstellerin dieses Verfahrens zum Termin der öffentlichen Sitzung am 20.05.2008, an dem sie als Prozessbeobachter teilnahm, bereits umfänglich die Vergabeunterlagen zu dem durch sie mit der Vergabenachprüfung angegriffenen Auswahlverfahren ­ 1/SVK/033-08 ­ bearbeitet, denn sie hatte auch ein Angebot eingereicht.

    Diese prinzipielle Verpflichtung des Auftraggebers bei der Vergabe von Leistungen zur Notfallrettung und des Krankentransportes wurde durch die Vergabekammer bereits in ihren Beschlüssen 1/SVK/004-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/005-08 vom 26.03.2008, 1/SVK/033-08 vom 31.07.2008, 1/SVK/040-08 vom 09.09.2008, 1/SVK/041-08 vom 29.08.2008, 1/SVK/042- 08 vom 29.08.2008 und 1/SVK/046-08 vom 09.09.2008 festgestellt.

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

    Auszug aus VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09
    Auch das Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03 führte aus, dass das Vorliegen der Antragsbefugnis, soweit sich ein Antragsteller nicht mit einem Angebot an einem Vergabeverfahren beteiligte ,,in der Tat" ....,,problembehaftet" sei.

    Mit der bereits in Bezug genommenen Entscheidung des BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03; wurde nämlich auch deutlich gemacht, dass an die Darlegung des entstandenen oder drohenden Schadens im Sinne des § 107 Abs. 2 Satz 2 GWB keine sehr hohen Anforderungen zu stellen sind.

  • OLG Dresden, 11.11.2008 - WVerg 6/08
  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/004-08
  • OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 4/08

    Übertragung von Rettungsdienstaufgaben: Ausschreibungspflichtig?

  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08

    Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung

  • VK Bund, 09.05.2007 - VK 1-26/07

    Vertrag über die Versorgung mit wieder verwendbaren Hilfsmitteln

  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

  • EuGH, 20.09.1988 - 31/87

    Beentjes / Niederlande State

  • EuGH, 17.09.2002 - C-513/99

    EINE GEMEINDE, DIE EINE AUSSCHREIBUNG FÜR DEN BETRIEB EINES STÄDTISCHEN

  • OLG Jena, 06.06.2007 - 9 Verg 3/07

    Zum Anspruch kleiner und mittelständischer Unternehmen auf Teilung des Auftrags

  • OLG Jena, 26.06.2006 - 9 Verg 2/06

    Zum Gebot verfahrensneutraler Ausschreibung i.S.d. § 9 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A

  • OLG Düsseldorf, 02.05.2007 - Verg 1/07

    Überprüfung eines Ausschreibungsverfahrens für die Durchführung bundesweiter

  • OLG Dresden, 06.04.2004 - WVerg 1/04

    Rügefrist; Fehlen geforderter Angaben; Ermessensreduzierung; Wertungskriterien

  • OLG Frankfurt, 29.05.2007 - 11 Verg 12/06

    Vergabenachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis ohne Abgabe eines Angebots bei

  • OLG Dresden, 11.09.2006 - WVerg 13/06

    Beginn der Rügefrist des § 107 Abs. 3 GWB im Vergabeverfahren

  • OLG Saarbrücken, 29.09.2004 - 1 Verg 6/04

    Vergabeverfahren: Anforderungen an die Eindeutigkeit der Leistungsbeschreibung

  • OLG Saarbrücken, 20.09.2006 - 1 Verg 3/06

    Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung laborärztlicher Untersuchungen

  • VK Sachsen, 07.01.2008 - 1/SVK/077-07

    Teststellung bei IT-Ausschreibungen

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2006 - Verg 19/06

    Vergaberecht: Keine Rechtsverletzung des unterlegenen Bieters bei

  • OLG Naumburg, 25.01.2005 - 1 Verg 22/04

    "Luftbild"; Anforderungen an die Unverzüglichkeit der Rüge eines vermeintlichen

  • OLG Frankfurt, 13.07.2009 - 11 Verg 1/09

    Kostenerstattung im Vergabenachprüfungsverfahren: Gebührenanspruch des bereits im

  • VK Sachsen, 30.04.2008 - 1/SVK/020-08

    Auftrag muss grundsätzlich in Losen vergeben werden!

  • VK Schleswig-Holstein, 22.04.2008 - VK-SH 3/08

    Bekanntmachung von Gewichtungsregeln und Unterkriterien

  • VK Bund, 29.05.2008 - VK 2-58/08

    Sicherheitsdienstleistungen, Bewachung des Dienstgebäudes

  • OLG Schleswig, 19.02.2007 - 1 Verg 14/06

    Vermietung nicht gleichwertig zu Verkauf

  • VK Bund, 05.03.2008 - VK 3-32/08

    Vergabe eines Auftrages über eine Lieferung

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2008 - 1 Verg 5/07

    Zur Antragsbefugnis eines Nachprüfungsverfahrens gem. § 102 GWB

  • VK Nordbayern, 16.04.2008 - 21.VK-3194-14/08

    Uneingeschränkter Anspruch auf Losvergabe?

  • VK Sachsen, 05.02.2007 - 1/SVK/125-06

    Mindestanforderungen für Nebenangebote bei Unterschwellenvergaben

  • VK Hessen, 10.09.2007 - 69d-VK-37/07

    Pflicht zur losweisen Vergabe?

  • VK Sachsen, 18.08.2006 - 1/SVK/077-06

    Aufhebung der Ausschreibung

  • VK Bund, 09.10.2008 - VK 1-123/08

    Bau und betriebsfertige Lieferung von Eisbrechern sowie einer Option für den Bau

  • VK Niedersachsen, 12.11.2001 - 203-VgK-19/01

    Sinn und Zweck sowie Voraussetzungen der Rügeobliegenheit; Erfordernis der

  • VK Saarland, 30.11.2007 - 1 VK 05/07

    Antragsbefugnis trotz fehlender Bewerbung

  • VK Südbayern, 18.06.2007 - Z3-3-3194-1-22-05/07

    Vermittlung von Abschleppdiensten ist Dienstleistungskonzession!

  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/040-08
  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

  • EuGH, 14.11.2002 - C-411/00

    Felix Swoboda

  • VK Sachsen, 31.08.2011 - 1/SVK/030-11

    Wann ist eine Interimsvergabe zulässig?

    (BGH, B. vom 01.12.2008 - X ZB 31/08; vgl. insoweit auch OLG Dresden, B. vom 04.07.2008 - WVerg 3/08; VK Sachsen, B. vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09 VK Sachsen, B. vom 09.09.2008 - 1/SVK/046-08; B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/042-08, B. vom 29.08.2008 - 1/SVK/041-08; VK Sachsen, B. vom 26.03.2008 - 1/SVK/005-08).
  • VK Sachsen, 08.04.2011 - 1/SVK/002-11

    Informationspflicht nach § 101a GWB

    Im Einzelfall kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) angenommen werden, wenn zum Einen ein Antragsteller zwischen dem vermeintlichen Vergabeverstoß der Vergabestelle und dem später eingelegten Nachprüfungsantrag längere Zeit verstreichen lässt (Zeitmoment) und außerdem die Vergabestelle aus diesem Verhalten den Schluss ziehen durfte, dass mit rechtlichen Einwänden des späteren Antragstellers nicht mehr gerechnet werden müsse, sie darauf vertraut und sich im Weiteren darauf eingerichtet hat (Umstandsmoment) (VK Köln, B. v. 01.04.2008 - Az.: VK VOB 3/2008; 1. VK Sachsen, B. v. 13.08.2009 - Az.: 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09G; B. v. 06.03.2009 - Az.: 1/SVK/001-09; im Ergebnis ebenso OLG Celle, B. v. 29.10.2009 - Az.: 13 Verg 8/09; OLG Düsseldorf, B. v. 18.06.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; B. v. 30.04.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; VK Münster, B. v. 06.05.2008 - Az.: VK 4/08).
  • VK Sachsen, 25.08.2010 - 1/SVK/023-10

    Zulässigkeit von Nachweisen

    Es spricht nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer vieles für eine Zuordnung der streitbefangenen Leistungen der Rettungs- und Krankentransporte zur Kategorie I B, was bedeutet, dass neben den Basisparagraphen lediglich die §§ 8a, 28a VOL/A anwendbar sind VK Sachsen, B. v. 26.03.2008, 1/SVK/005-08, , B. v. 06.03.2009 - 1/SVK/001-09).

    Die Auftraggeberin selbst hat den Bietern vor Augen geführt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Betriebsübergang zu rechnen sei und hat das Risiko, das sie eingehen, mit einer vertragliche Ausgleichsregelung in § 11 des Vertrages zu minimieren versucht (vgl. VK Sachsen, B. v. 06.03.2009 1/SVK/001-09).

  • VK Sachsen, 28.12.2009 - 1/SVK/060-09

    Unklare Preisangaben führen zum Ausschluss!

    Es spricht nach Auffassung der erkennenden Vergabekammer vieles für eine Zuordnung der streitbefangenen Leistungen der Rettungs- und Krankentransporte zur Kategorie I B, was bedeutet, dass neben den Basisparagraphen lediglich die §§ 8a, 28a VOL/A anwendbar sind VK Sachsen, Beschluss vom 26.03.2008, Az: 1/SVK/005-08, , Beschluss vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09).
  • VK Sachsen, 12.03.2010 - 1/SVK/056-09

    Keine Rügepflicht bei de-facto-Vergabe

    Unter dem Umstandsmoment, welches für eine mögliche Verwirkung in Frage käme, sei ein solcher Umstand anzunehmen, der bei wertender Betrachtung aus objektivierter Sicht des Auftraggebers dessen Vertrauen rechtfertigte, dass die Antragstellerin die Rügen nunmehr fallengelassen habe(VK Sachsen, Beschluss vom 06.03.2009 - 1/SVK/001-09).
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    Im Einzelfall kann ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) angenommen werden, wenn zum Einen ein Antragsteller zwischen dem vermeintlichen Vergabeverstoß der Vergabestelle und dem später eingelegten Nachprüfungsantrag längere Zeit verstreichen lässt (Zeitmoment) und außerdem die Vergabestelle aus diesem Verhalten den Schluss ziehen durfte, dass mit rechtlichen Einwänden des späteren Antragstellers nicht mehr gerechnet werden müsse, sie darauf vertraut und sich im Weiteren darauf eingerichtet hat (Umstandsmoment) (VK Köln, B. v. 01.04.2008 - Az.: VK VOB 3/2008; 1. VK Sachsen, B. v. 13.08.2009 - Az.: 1/SVK/034-09, 1/SVK/034-09G; B. v. 06.03.2009 - Az.: 1/SVK/001-09; im Ergebnis ebenso OLG Celle, B. v. 29.10.2009 - Az.: 13 Verg 8/09; OLG Düsseldorf, B. v. 18.06.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; B. v. 30.04.2008 - Az.: VII - Verg 23/08; VK Münster, B. v. 06.05.2008 - Az.: VK 4/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht