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   BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 171/04   

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https://dejure.org/2004,6349
BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 171/04 (https://dejure.org/2004,6349)
BAG, Entscheidung vom 27.10.2004 - 10 AZR 171/04 (https://dejure.org/2004,6349)
BAG, Entscheidung vom 27. Oktober 2004 - 10 AZR 171/04 (https://dejure.org/2004,6349)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk in der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Landes Berlin vom 16. August 2000 § 15 Nr. 1; ;... Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk in der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Landes Berlin vom 16. August 2000 § 15 Nr. 2; ; Rahmentarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten im Gebäudereiniger-Handwerk in der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Landes Berlin vom 16. August 2000 § 15 Nr. 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Jahressonderzahlung im Gebäudereiniger-Handwerk

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 239 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.07.2002 - 10 AZR 578/01

    Kürzung einer tariflichen Sonderzahlung bei Krankengeldbezug für die Pflege eines

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 171/04
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 31. Juli 2002 - 10 AZR 578/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Wohnungswirtschaft Nr. 3 = EzA BGB § 611 Gratifikation, Prämie Nr. 167 mwN).
  • BAG, 20.03.2002 - 10 AZR 501/01

    Jahressonderzahlung - RTV für die gewerblichen Beschäftigten im

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 171/04
    Der RTV in der Fassung vom 16. August 2000 sieht nämlich gerade keine Sonderzahlung für das Jahr 2000 vor (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377; 12. Februar 2003 - 10 AZR 293/02 -).
  • BAG, 02.11.1978 - 2 AZR 74/77

    Ordentliche Kündigung - Ausschluß des Rechts - Dienstantritt - Auslegung des

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 171/04
    Da ein Arbeitsverhältnis in der Regel nicht während des Tages, an dem die Arbeit angetreten werden soll, sondern bereits mit dem Beginn des vorgesehenen ersten Arbeitstages beginnt (BAG 2. November 1978 - 2 AZR 74/77 - BAGE 31, 121, 132), lief die Sieben-Monats-Frist des § 15 Ziff. 7 RTV gem. § 188 Abs. 2 BGB iVm. § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB mit Ablauf des 13. September 2002 ab, denn die Tarifvertragsparteien haben in § 15 Ziff. 7 RTV gerade nicht den von ihnen in § 15 Ziff. 2 Satz 3 RTV definierten Begriff des Beschäftigungsmonats verwendet.
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 293/02

    Jahressondervergütung im Gebäudereiniger-Handwerk - Verbandsklage

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 171/04
    Der RTV in der Fassung vom 16. August 2000 sieht nämlich gerade keine Sonderzahlung für das Jahr 2000 vor (BAG 20. März 2002 - 10 AZR 501/01 - BAGE 100, 377; 12. Februar 2003 - 10 AZR 293/02 -).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2003 - 4 Sa 1236/03

    Jahressonderzahlung für Arbeitnehmer im Gebäudereinigerhandwerk

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 171/04
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 4. Dezember 2003 - 4 Sa 1236/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 19.08.1965 - 2 AZR 448/64

    Tarifvertragsrecht - Auslegungsregeln - Tarifvertragsparteien - Abweichende

    Auszug aus BAG, 27.10.2004 - 10 AZR 171/04
    Die Fristberechnung richtet sich nach §§ 186 ff. BGB, die auch im Tarifvertragsrecht gelten, wenn die Tarifvertragsparteien keine von den Regelungen des BGB abweichenden Bestimmungen getroffen haben (BAG 19. August 1965 - 2 AZR 448/64 - AP BGB § 186 Nr. 1).
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