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   BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12   

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https://dejure.org/2013,13133
BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12 (https://dejure.org/2013,13133)
BAG, Entscheidung vom 17.04.2013 - 10 AZR 251/12 (https://dejure.org/2013,13133)
BAG, Entscheidung vom 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 (https://dejure.org/2013,13133)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • lexetius.com

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

  • openjur.de

    Tantiemeanspruch; Entstehungsgrund; Auslegung von Leistungsverhalten

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Tantiemeanspruch - Entstehungsgrund - Auslegung von Leistungsverhalten

  • arbrb.de (Kurzinformation)

    Wer nicht schreibt, der bleibt (möglicherweise) auf Dauer gebunden!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 567
  • BB 2013, 1716
  • DB 2013, 2568
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 21.04.2010 - 10 AZR 163/09

    Bonus - Zusage durch konkludentes Verhalten

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12
    Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl oder zumindest auf eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten; das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 11; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16) .

    Naheliegend (und wahrscheinlich) ist vielmehr, dass nach §§ 133, 157 BGB die Annahme gerechtfertigt ist, die Beklagte habe sich zumindest kraft konkludenter Abrede dem Grunde nach zur Zahlung einer Tantieme verpflichtet und lediglich vorbehalten, nach § 315 BGB jährlich über deren Höhe zu bestimmen (zu einer ähnlichen Auslegung von Leistungsverhalten vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 -) .

  • BAG, 11.04.2006 - 9 AZR 500/05

    Vielflieger - Bonusmeilen - Herausgabeanspruch

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12
    Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl oder zumindest auf eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten; das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (vgl. BAG 21. April 2010 - 10 AZR 163/09 - Rn. 11; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16) .
  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12
    Es kann dahinstehen, ob - wegen des Einzelfallcharakters der Zahlungen sowie einer individuellen Vereinbarung über die Zahlung einer festgelegten Tantieme im ersten Jahr - nichttypische Erklärungen auszulegen sind, deren Würdigung durch die Tatsacheninstanzen nur einer eingeschränkten Überprüfung durch den Senat dahin gehend unterliegt, ob die gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, allgemeine Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer Acht gelassen wurden (vgl. BAG 15. Februar 2012 - 10 AZR 111/11 - Rn. 36) , oder ob der Erklärungswert des Verhaltens der Beklagten in vollem Umfang revisionsrechtlich zu überprüfen ist.
  • LAG Düsseldorf, 22.12.2011 - 11 Sa 916/11
    Auszug aus BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 251/12
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 22. Dezember 2011 - 11 Sa 916/11 - aufgehoben.
  • BAG, 13.05.2015 - 10 AZR 266/14

    Sonderzahlung - Begründung eines Anspruchs durch schlüssiges Verhalten -

    Dabei kann dahinstehen, ob der Senat den Erklärungswert des vom Kläger vorgetragenen Verhaltens der Beklagten in vollem Umfang oder - etwa wegen des Einzelfallcharakters der Zahlungen - nur eingeschränkt daraufhin überprüfen kann, ob das Landesarbeitsgericht bei seiner Auslegung die dafür geltenden gesetzlichen Regeln (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt, allgemeine Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt oder für die Auslegung wesentliche Umstände außer Acht gelassen hat (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 15) .
  • BAG, 26.04.2022 - 9 AZR 367/21

    Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen - Verfall

    (1) Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl oder zumindest auf eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten; das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 16; 11. April 2006 - 9 AZR 500/05 - Rn. 15, BAGE 118, 16) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 79/19

    Verteilung der auf Antrag des Klägers reduzierten Arbeitszeit

    Sie richtet sich entweder an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder zumindest an eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 16 mwN.).
  • LAG Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 9 Sa 13/20

    Sonderzahlung - Weihnachtsgeld - betriebliche Übung - langandauernde Erkrankung -

    Ihr Vortrag beschränkt sich hingegen auf das ihr gegenüber gezeigte Leistungsverhalten (BAG, 17.4. 2013 - 10 AZR 251/12).
  • ArbG Hamm, 16.02.2024 - 2 Ca 1229/23

    Schadenersatz nach Hinweisgeberschutzgesetz

    Entscheidend ist dabei nicht, ob der Erklärende einen Verpflichtungswillen hatte, sondern ob der Erklärungsempfänger die Erklärung oder das Verhalten des Arbeitgebers nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung aller Begleitumstände (§§ 133, 157 BGB) dahin verstehen konnte und durfte, der Arbeitgeber wolle sich zu einer über seine gesetzlichen, tarifvertraglichen und vertraglichen Pflichten hinausgehenden Leistung verpflichten (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG, 19.9.2018 -5 AZR 439/17; BAG, 24.2.2016 -4 AZR 990/13; BAG, 13.5.2015 -10 AZR 266/14; BAG, 17.4.2013 -10 AZR 251/12; BAG, 29.8.2012 -10 AZR 571/11, BAG, 14.09.2011 - 4 AZR 526/10; BAG, 08.12.2010 - 10 AZR 671/09; LAG Hamm, 18.01.2013 - 15 Sa 876/12,).
  • ArbG Villingen-Schwenningen, 13.04.2021 - 3 Ca 242/20

    Betriebliche Übung - Aufhebung durch Freiwilligkeitsvorbehalt - Sonderzahlung -

    Eine betriebliche Übung bezieht sich auf eine Vielzahl oder zumindest auf eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten; das Rechtsinstitut der betrieblichen Übung enthält ein kollektives Element (BAG, Urteil vom 17.4. 2013, 10 AZR 251/12 - juris; BAG, Urteil vom 21.4.2010, 10 AZR 163/09, Rn.11 - juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2015 - 5 Sa 480/14

    Vergütungsanspruch - Schadensersatzanspruch - Untreue - schlüssiger Vortrag

    Es kann dahinstehen, ob die Annahme gerechtfertigt sein könnte, die Beklagte habe sich zumindest kraft konkludenter Abrede dem Grunde nach zur Zahlung einer Tantieme verpflichtet und lediglich vorbehalten, nach § 315 BGB jährlich über deren Höhe zu bestimmen (vgl. BAG 17.04.2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 17, DB 2013, 2568), denn er Kläger hätte das Jahresziel nicht erreicht.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.02.2020 - 7 Sa 230/19

    Zahlungsanspruch eines Arbeitgebers - Autoverkäufer - Finanzierungsbank -

    Sie richtet sich entweder an alle Arbeitnehmer des Betriebs oder zumindest an eine abgrenzbare Gruppe von Arbeitnehmern, ohne dass individuelle Besonderheiten die vertraglichen Beziehungen gestalten (BAG 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 16 mwN.).
  • ArbG Freiburg, 26.10.2017 - 8 Ca 82/17

    Konkludente Vertragsänderung - Zielvereinbarung - variable Vergütung -

    Auch wenn man ein solches Erfordernis im Rahmen der betrieblichen Übung trotz deren vertraglichen Charakters fordert, ändert dies nichts daran, dass eine dem einzelnen Arbeitnehmer gegenüber beachtete ständige Übung ihm gegenüber einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Leistungen begründen kann (vgl. BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 251/12 - Rn. 16 f.; MüKoBGB/Müller-Glöge, 7. Auflage 2016, BGB § 611 Rn. 433).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - 9 Sa 22/20

    Weihnachtsgeld - Urlaubsgeld - Leistungsbestimmung durch das Gericht -

    Durch das langjährige Zahlungsverhalten der Beklagten (zu einem langjährigen Leistungsverhalten siehe BAG, Urteil vom 17. April 2013 - 10 AZR 251/12 -, Rn. 17, juris) hat die Beklagte bei der Klägerin das berechtigte Verständnis begründet, dass sie dieses Verhalten beibehalten wird.
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