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   BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16   

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https://dejure.org/2017,11653
BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16 (https://dejure.org/2017,11653)
BAG, Entscheidung vom 26.04.2017 - 10 AZR 275/16 (https://dejure.org/2017,11653)
BAG, Entscheidung vom 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 (https://dejure.org/2017,11653)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO
    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • IWW

    § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 315 Abs. 1 BGB, § 91 Abs. 1, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Berufung als jederzeit überprüfbare Prozessfortsetzungsbedingung; Anforderungen an die Berufungsbgründung im Zivilprozess

  • bag-urteil.com

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • rewis.io

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Berufung; Bonuszahlungen

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2
    Zulässigkeit der Berufung als jederzeit überprüfbare Prozessfortsetzungsbedingung

  • datenbank.nwb.de

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufungsbegründung mit erstinstanzlichem Vortrag

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unzulässige Berufung - und die Prüfung des Revisionsgerichts

Besprechungen u.ä.

  • arbrb.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berufungsbegründung - nicht einfach mal so!

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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG München, 03.03.2016 - 3 Sa 1033/15

    Leistungsbonus, variable Vergütung, Ermessensentscheidung, billiges Ermessen,

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. März 2016 - 3 Sa 1033/15 - teilweise aufgehoben und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. März 2016 - 3 Sa 1033/15 - wird zurückgewiesen.

  • BAG, 19.07.2016 - 2 AZR 637/15

    Zulässigkeit der Berufung - Druckkündigung

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16
    Das gilt auch dann, wenn das Berufungsgericht das Rechtsmittel für zulässig gehalten hat (BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 16 mwN) .

    Die Revision des Klägers ist schon deshalb als unbegründet zurückzuweisen, weil seine Berufung - wie oben unter I dargelegt - nicht ausreichend begründet und damit unzulässig war (vgl. BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 15) .

  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 118/10

    Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16
    Andernfalls ist das Rechtsmittel insgesamt unzulässig, da der Angriff gegen eine der Begründungen nicht ausreicht, um die Entscheidung insgesamt in Frage zu stellen (BAG 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. 8) .
  • BAG, 17.02.2016 - 2 AZR 613/14

    Betriebsbedingte Änderungskündigung - Bestimmtheit des Änderungsangebots

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16
    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 13) .
  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 473/01

    Zulässigkeit der Berufung; Anforderungen an Berufungsbegründung

    Auszug aus BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16
    Eine schlüssige, rechtlich haltbare Begründung kann zwar nicht verlangt werden (BAG 15. August 2002 - 2 AZR 473/01 - zu 2 der Gründe) .
  • BAG, 20.12.2022 - 9 AZR 245/19

    Urlaub - 15 Monatsfrist - Mitwirkungsobliegenheiten

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 274/18 - Rn. 18; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 12 f. mwN) .

    Der Angriff gegen eine der Begründungen reicht nicht aus, um die Entscheidung insgesamt in Frage zu stellen (BAG 14. Mai 2019 - 3 AZR 274/18 - Rn. 19; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 14 mwN) .

  • LAG Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 17 Sa 37/20

    Immaterieller Schadensersatz - Verstoß gegen die DSGVO - Datenübermittlung in ein

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es aber nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch das Arbeitsgericht mit formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (vgl. BAG 23. November 2017 - 8 AZR 458/16 - Rn. 14, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 53; 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13; 17. Februar 2016 - 2 AZR 613/14 - Rn. 13, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 168) .
  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.07.2021 - 21 Sa 1291/20

    Äußerungen im WhatsApp-Chat als Kündigungsgrund?

    Für die erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Arbeitsgerichts in formelhaften Wendungen zu rügen und lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen (dazu nur BAG (Bundesarbeitsgericht) 19. Oktober 2010 - 6 AZR 118/10 - Rn. (Randnummer) 7; ähnlich auch BAG 26. April 2017 - 10 AZR 275/16 - Rn. 13; ähnlich auch BAG 19. Juli 2016 - 2 AZR 637/15 - Rn. 18, jeweils mwN (mit weiteren Nachweisen).
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