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   BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91   

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BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91 (https://dejure.org/1993,2096)
BAG, Entscheidung vom 12.05.1993 - 10 AZR 528/91 (https://dejure.org/1993,2096)
BAG, Entscheidung vom 12. Mai 1993 - 10 AZR 528/91 (https://dejure.org/1993,2096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Jahresleistungsprämie - Mutterschutzfristen - Erziehungsurlaub

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 611; MuSchG §§ 3, 6; BErzGG § 16; LohnTV für die Niedersächsische Kautschukindustrie vom 23.6.1988, gültig ab 1.7.1968
    Tarifliche Jahresleistungsprämie: Einfluß von Mutterschutzfristen und Erziehungsurlaub

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1993, 1002
  • BB 1993, 2018
  • DB 1993, 2339
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 05.08.1992 - 10 AZR 88/90

    Sonderzahlung ohne tatsächliche Arbeitsleistung

    Auszug aus BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91
    Der Senat hat in seiner Entscheidung vom 5. August 1992 (- 10 AZR 88/90 - AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation, auch für die Amtliche Sammlung des Gerichts vorgesehen) ausgesprochen und begründet, daß eine tarifliche Regelung über eine jährliche Sonderzahlung, deren Zweck es - wie hier - auch ist, im Bezugszeitraum für den Betrieb geleistete Arbeit zusätzlich zu vergüten, im einzelnen bestimmen kann, welche Zeiten ohne tatsächliche Arbeitsleistung sich anspruchsmindernd oder anspruchsausschließend auf die Sonderzahlung auswirken sollen.

    Eine am Maß der jährlichen Arbeitsleistung orientierte Kürzung der Jahresleistungsprämie läßt sich auch nicht mit einem allgemeinen Rechtsprinzip begründen (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie; BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - aaO); insoweit bedürfte es einer ausdrücklichen Quotenregelung, wenn die Jahresleistungsprämie für Zeiten gekürzt werden soll, in denen das Arbeitsverhältnis ruht.

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91
    Weder aus einer ausdrücklichen Bestimmung, noch aus dem Gesamtzusammenhang des LTV, die bei der Tarifauslegung maßgebend zu berücksichtigen sind (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), oder dessen Sinn und Zweck ergibt sich, daß der Anspruch der Klägerin auf die volle Jahresleistungsprämie für die Zeiten ganz oder teilweise gekürzt werden kann, in denen sie wegen der Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub (§ 16 BErzGG) eine tatsächliche Arbeitsleistung nicht erbracht hat.
  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94

    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

    Auszug aus BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91
    - Änderung der Rechtsprechung durch Urteil des BAG vom 12.07.1995 - 10 AZR 511/94 -.
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 341/89

    Erziehungsurlaub und tarifliches Weihnachtsgeld

    Auszug aus BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91
    Eine am Maß der jährlichen Arbeitsleistung orientierte Kürzung der Jahresleistungsprämie läßt sich auch nicht mit einem allgemeinen Rechtsprinzip begründen (BAG Urteil vom 24. Oktober 1990 - 6 AZR 341/89 - AP Nr. 2 zu § 1 TVG Tarifverträge: Glasindustrie; BAG Urteil vom 5. August 1992 - 10 AZR 88/90 - aaO); insoweit bedürfte es einer ausdrücklichen Quotenregelung, wenn die Jahresleistungsprämie für Zeiten gekürzt werden soll, in denen das Arbeitsverhältnis ruht.
  • BAG, 08.10.1986 - 5 AZR 582/85

    Auslegung der §§ 2, 2 und 5 des Tarifvertrages über betriebliche Sonderzahlungen

    Auszug aus BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden hat (Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 08. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968), darf eine jährlich zu zahlende Jahressonderleistung nicht wegen Fehlzeiten, die durch die Mutterschutzfristen der §§ 3, 6 MuSchG entstehen, gekürzt oder ausgeschlossen werden.
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 401/80

    Mutterschutz - Mutterschutzurlaub

    Auszug aus BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91
    Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis wegen des Grundwehr- oder Ersatzdienstes ruht, können im Hinblick auf tarifliche Jahressonderzahlungen Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis infolge Erziehungsurlaub ruht, nicht gleichgestellt werden (so zum früheren Mutterschaftsurlaub BAG Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 401/80 - AP Nr. 113 zu § 611 BGB Gratifikation); daher scheidet auch eine analoge Anwendung dieser Tarifvorschrift aus.
  • BAG, 13.10.1982 - 5 AZR 370/80

    Mutterschutz - Jahressonderzahlung

    Auszug aus BAG, 12.05.1993 - 10 AZR 528/91
    Wie das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden hat (Urteil vom 13. Oktober 1982 - 5 AZR 370/80 - AP Nr. 114 zu § 611 BGB Gratifikation; Urteil vom 08. Oktober 1986 - 5 AZR 582/85 - AP Nr. 7 zu § 8 a MuSchG 1968), darf eine jährlich zu zahlende Jahressonderleistung nicht wegen Fehlzeiten, die durch die Mutterschutzfristen der §§ 3, 6 MuSchG entstehen, gekürzt oder ausgeschlossen werden.
  • LAG Saarland, 22.04.2015 - 2 Sa 103/14

    Sonderzahlung - Urlaubsgeld - Weihnachtsgeld - Fehlzeit - Elternzeit -

    Kürzungen, die allerdings auch für Zeiten der gesetzlichen Beschäftigungsverbote gemäß den §§ 3, 6 Mutterschutzgesetz zum Tragen kommen, sind mit Artikel 119 EWGVtr (Vertrag zur Gründung der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft v.25.03.1957, gültig ab 01.01.1958) wegen des insofern geschlechtsdiskriminierenden Ansatzes nicht vereinbar (vgl. EuGH Urteil vom 21.10.2009 - C-333/97 - in NZA 1999, S. 1325-1328 - Rn. 38, 41-44 bei juris; bereits zuvor zu fehlender Kürzungsmöglichkeit bei Jahressonderleistung im Zusammenhang mit §§ 3, 6 MuSchG : BAG Urteil vom 12.05.1993 - 10 AZR 528/91 - in NZA 1993, S. 1002-1003 - Rn. 16 bei juris).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 482/93

    Zulässigkeit von Anwesenheitsprämien

    Er hat allerdings für Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen der §§ 3 und 6 MuSchG ausgesprochen, daß diese Zeiten einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen sind, d. h. nicht anspruchsmindernd berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 12. Mai 1993 - 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 12.07.1995 - 10 AZR 511/94

    Jahressonderzahlung und Mutterschutzfristen

    An seiner gegenteiligen Entscheidung vom 12. Mai 1993 (- 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation) hält der Senat nicht fest.

    In seiner Entscheidung vom 12. Mai 1993 (- 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation) hat der Senat allerdings ausgesprochen, daß Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen der §§ 3 und 6 MuSchG für die Zahlung einer tariflichen Jahressonderzahlung einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen seien (so auch im Urteil vom 6. Oktober 1993 - 10 AZR 418/92 - n.v.).

  • LAG Düsseldorf, 29.06.2000 - 5 Sa 591/00

    Anwesenheitsprämie,Kürzung bei Arbeitsunfähigkeit

    Das Bundesarbeitsgericht hat wiederholt betont, dass es der Zweck einer Anwesenheitsprämie sei, dem Arbeitnehmer einen Anreiz zu bieten, die Zahl seiner - berechtigten oder unberechtigten - Fehltage im Bezugszeitraum möglichst gering zu halten, indem jeder Fehltag zum Verlust eines Teils der Sonderzahlung führt (BAG, Urteil vom 26.10.1994 - 10 AZR 482/93 - AP Nr. 18 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; BAG, Urteil vom 15.02.1990 - 6 AZR 381/88 - AP Nr. 15 zu § 611 BGB Anwesenheitsprämie; vgl. auch: BAG, Urteil vom 05.08.1992 - 10 AZR 88/90 - AP Nr. 143 zu § 611 BGB Gratifikation und BAG, Urteil vom 12.05.1993 - 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • ArbG Köln, 20.08.2014 - 20 Ca 10147/13

    Zahlung von Weihnachtsgeld als Bestandteil der Grundvergütung i.R.e.

    Eine solche Anspruchskürzung für Zeiten des Beschäftigungsverbots nach dem Mutterschutzgesetz ist nicht zulässig (EuGH, Urt. v. 21.10.1999 - C-333/97, NZA 1999, 1325, 1326 ff.; BAG, Urt. v. 12.05.1993 - 10 AZR 528/91, AP BGB § 611 Gratifikation Nr. 156).
  • LAG Berlin, 28.10.1994 - 6 Sa 93/94

    Mutterschaftsgeld: Berechnung

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  • LAG Hessen, 03.07.1996 - 2 Sa 908/95

    Arbeitsverhältnis: Beendigung aufgrund einer tariflichen Regelung

    Die Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 20.12.1982 ist gemäß Art. 189 V EWGV kein zwingendes Gemeinschaftsrecht (vgl. BAG, NZA 1993/1002).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 483/93

    Ausschluss von einer betrieblichen Jahresabschlussprämie auf Grund

    Er hat allerdings für Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen der §§ 3 und 6 MuSchG ausgesprochen, daß diese Zeiten einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen sind, d.h. nicht anspruchsmindernd berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 12. Mai 1993 - 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • BAG, 26.10.1994 - 10 AZR 481/93

    Ausschluss von einer betrieblichen Jahresprämie auf Grund krankheitsbedingter

    Er hat allerdings für Fehlzeiten aufgrund der Mutterschutzfristen der §§ 3 und 6 MuSchG ausgesprochen, daß diese Zeiten einer tatsächlichen Arbeitsleistung gleichzusetzen sind, d.h. nicht anspruchsmindernd berücksichtigt werden dürfen (Urteil vom 12. Mai 1993 - 10 AZR 528/91 - AP Nr. 156 zu § 611 BGB Gratifikation).
  • LAG Hessen, 03.07.1996 - 2 Sa 936/95
    Die Empfehlung des Rates der Europäischen Gemeinschaft vom 20.12.1982 ist gemäß Art. 189 V EWGV kein zwingendes Gemeinschaftsrecht (vgl. BAG, NZA 1993/1002).
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