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   FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 1336/00   

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https://dejure.org/2005,4368
FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 1336/00 (https://dejure.org/2005,4368)
FG Köln, Entscheidung vom 21.04.2005 - 10 K 1336/00 (https://dejure.org/2005,4368)
FG Köln, Entscheidung vom 21. April 2005 - 10 K 1336/00 (https://dejure.org/2005,4368)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verdeckte Treuhandschaft an GmbH-Geschäftsanteilen

  • rechtsportal.de

    Verdeckte Treuhandschaft an GmbH-Geschäftsanteilen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Wirtschaftsgütern: - Verdeckte Treuhandschaft an GmbH-Geschäftsanteilen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Anerkennung einer verdeckten Treuhandschaft an GmbH-Anteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder deren Auflösung als Teil der Einkünfte aus Gewerbebetrieb; Zweck von § 15 Abs. 4 Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG); Erfordernis der notariellen Form für eine ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2005, 2496
  • EFG 2005, 1195
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 19.04.1999 - II ZR 365/97

    Formbedürftigkeit eines Treuhandvertrages hinsichtlich eines

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 1336/00
    Dieser Zweck der Vorschrift würde verfehlt, wenn hinsichtlich eines bestehenden Geschäftsanteils formfrei ein Treuhandverhältnis begründet werden könnte, aufgrund dessen der Treugeber die Übertragung des Geschäftsanteils auf sich verlangen könnte (Bundesgerichtshof, Urteil vom 19. April 1999 II Zr 365/97, BGHZ 141, 207 = Neue Juristische Wochenschrift 1999, 2594; Lutter/Hommelhoff, GmbH-Gesetz, 15. Auflage 2000, § 15 Rn. 45; Roth/Altmeppen, GmbH-Gesetz, 4. Auflage 2003, § 15 Rn. 50; die beiden letztgenannten jeweils ohne Differenzierung zwischen Vereinbarungs- und Erwerbstreuhand).
  • BFH, 25.10.2004 - III B 131/03

    Nachträglich vereinbarte Mehrarbeitsvergütung; Verträge zwischen nahen

    Auszug aus FG Köln, 21.04.2005 - 10 K 1336/00
    Da der Treuhandvertrag nichtig ist, ist er der Besteuerung nicht zugrunde zu legen (vgl. zuletzt BFH-Beschluss vom 25. Oktober 2004 III B 131/03, BFH/NV 2005, 339).
  • BFH, 11.05.2010 - IX R 19/09

    Zur steuerrechtlichen Anerkennung einer formunwirksamen vereinbarten

    Das Finanzgericht (FG) setzte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1195 veröffentlichten Urteil die Einkünfte aus § 17 EStG auf 452.969 DM herab.
  • BFH, 22.07.2008 - IX R 61/05

    Wirtschaftliches Eigentum an einer wesentlichen Beteiligung aufgrund einer

    Das Finanzgericht (FG) setzte in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2005, 1195, veröffentlichten Urteil die Einkünfte aus § 17 EStG auf 452 969 DM herab und rechnete sie den Klägern jeweils zur Hälfte zu.
  • FG Köln, 15.08.2007 - 4 K 1873/04

    Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes aus der Auflösung einer

    das Ruhen des Verfahrens anzuordnen, bis der BFH in dem Verfahren VIII R 34/05 über die Revision gegen das Urteil des FG Köln vom 21.04.2005, 10 K 1336/00, EFG 2005, 1195 und in dem Verfahren VIII R 66/05 über die Revision gegen das Urteil des FG Düsseldorf vom 17.10.2005, 11 K 2558/04 E, EFG 2006, 110 entschieden hat;.

    Der Beklagte verweist hierzu auf das Urteil des Finanzgerichts (FG) Köln vom 21.04.2005 10 K 1336/00, EFG 2005, 1195.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von jenem, welcher dem Urteil des FG Köln vom 21.04.2005, 10 K 1336/00, EFG 2005, 1195 zugrunde lag.

  • BFH, 09.10.2008 - IX R 60/05

    Auflösungsverlust nach § 17 EStG - Finanzierungsmaßnahmen eines

    Die gegenteilige Ansicht des FA findet im geltenden Recht keine Stütze (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 22. Juli 2008 IX R 61/05, BFH/NV 2008, 2004; aufhebend das vom FA zitierte Urteil des FG Köln vom 21. April 2005 10 K 1336/00, EFG 2005, 1195; s.a. FG Köln, Urteil vom 15. August 2007 4 K 1873/04, EFG 2007, 1765).
  • FG Köln, 01.04.2009 - 10 K 2898/08

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines steuerpflichtigen Liquidationsgewinns aus

    Der Bundesfinanzhof hat das im 1. Rechtsgang ergangene Urteil des Senats vom 21.04.2005 10 K 1336/00 aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen (Urteil vom 22. Juli 2008 IX R 61/05).
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