Rechtsprechung
LG Itzehoe, 19.09.2008 - 10 O 91/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Einseitige Vertragsänderung in den AGB eines Mobilfunkanbieters nicht zulässig
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de , S. 3 (Kurzinformation)
Recht zur einseitigen Vertragsänderung und zur Anschlusssperrung bei Zahlungsverzug in Telefonverträgen unwirksam
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96
Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von …
Auszug aus LG Itzehoe, 19.09.2008 - 10 O 91/08
Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 136, 394, 402) bedarf aber ein genereller Änderungsvorbehalt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Konkretisierung der Gestaltungsmöglichkeiten für den Verwender.
- OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 10 U 136/09
Rechtsfolgen der Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung in …
Sie machen geltend, das Landgericht habe verkannt, dass die Mietsache bereits am 25.03.2008 geräumt und sie vor Zustellung der Anfechtungserklärung vom 15.05.2008 in der Parallelsache 10 O 91/08 LG Düsseldorf = I-10 U 137/09 OLG Düsseldorf am 28.05./02.06.2008 durch die OGV B. in den Besitz der Mietsache eingewiesen worden seien.Nach dem unwidersprochen gebliebenen und gemäß § 138 Abs. 3 ZPO der Entscheidung zugrunde liegenden Sachvortrag der Kläger hat der Beklagte die Mieträume jedoch bereits am 25.03.2008 freiwillig und endgültig geräumt und sind die Kläger am 28.05./02.06.2008 vor Zustellung der Anfechtungserklärung vom 15.05.2008 in der Parallelsache 10 O 91/08 LG Düsseldorf = I - 10 U 137/09 OLG Düsseldorf am 28.05./02.06.2008 in den Besitz der Mieträume eingewiesen worden.