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   LG Itzehoe, 19.09.2008 - 10 O 91/08   

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https://dejure.org/2008,37844
LG Itzehoe, 19.09.2008 - 10 O 91/08 (https://dejure.org/2008,37844)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19.09.2008 - 10 O 91/08 (https://dejure.org/2008,37844)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 19. September 2008 - 10 O 91/08 (https://dejure.org/2008,37844)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 307 BGB; §§ 8, 4, 3 UWG; § 45k TKG

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Einseitige Vertragsänderung in den AGB eines Mobilfunkanbieters nicht zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 3 (Kurzinformation)

    Recht zur einseitigen Vertragsänderung und zur Anschlusssperrung bei Zahlungsverzug in Telefonverträgen unwirksam

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus LG Itzehoe, 19.09.2008 - 10 O 91/08
    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung (BGHZ 136, 394, 402) bedarf aber ein genereller Änderungsvorbehalt in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Konkretisierung der Gestaltungsmöglichkeiten für den Verwender.
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 10 U 136/09

    Rechtsfolgen der Anfechtung des Mietvertrages wegen arglistiger Täuschung in

    Sie machen geltend, das Landgericht habe verkannt, dass die Mietsache bereits am 25.03.2008 geräumt und sie vor Zustellung der Anfechtungserklärung vom 15.05.2008 in der Parallelsache 10 O 91/08 LG Düsseldorf = I-10 U 137/09 OLG Düsseldorf am 28.05./02.06.2008 durch die OGV B. in den Besitz der Mietsache eingewiesen worden seien.

    Nach dem unwidersprochen gebliebenen und gemäß § 138 Abs. 3 ZPO der Entscheidung zugrunde liegenden Sachvortrag der Kläger hat der Beklagte die Mieträume jedoch bereits am 25.03.2008 freiwillig und endgültig geräumt und sind die Kläger am 28.05./02.06.2008 vor Zustellung der Anfechtungserklärung vom 15.05.2008 in der Parallelsache 10 O 91/08 LG Düsseldorf = I - 10 U 137/09 OLG Düsseldorf am 28.05./02.06.2008 in den Besitz der Mieträume eingewiesen worden.

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