Rechtsprechung
   LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10, 10 Qs 606 Js 31246/10 - 92/10   

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https://dejure.org/2010,50594
LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10, 10 Qs 606 Js 31246/10 - 92/10 (https://dejure.org/2010,50594)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 16.11.2010 - 10 Qs 92/10, 10 Qs 606 Js 31246/10 - 92/10 (https://dejure.org/2010,50594)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 16. November 2010 - 10 Qs 92/10, 10 Qs 606 Js 31246/10 - 92/10 (https://dejure.org/2010,50594)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Anspruch des Wahlverteidigers auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers für Besprechungen mit dem Mandanten bei bestehender Pflichtverteidigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 140 Abs 2 StPO; Art 6 Abs 3 Buchst e MRK

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 26.08.1993 - 4 StR 364/93

    Gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Angeklagtem und Pflichtverteidiger

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10
    Wird die Störung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten vorsätzlich herbeigeführt, ist dies ein starkes Indiz gegen das Vorliegen eines "wichtigen Grundes", anderenfalls hätte es der Angeklagte jederzeit in der Hand, den Pflichtverteidiger aus dem Verfahren auszuschließen, etwa weil dieser ihm unbequem geworden ist, oder um den Ablauf des Verfahrens zu verzögern (BGH NStZ 1993, 600; 1993, 602; OLG Bamberg StV 1984, 234; OLG Düsseldorf JZ 1985, 100; Hilgendorf NStZ 1996, 6).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10
    Dieser Grundsatz erleidet jedoch eine Ausnahme, wenn das Gericht aufgrund der Verfahrensumstände eine Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigung zur Förderung des Verfahrens für erforderlich hält (BVerfGE 39, 238; 66, 313; BGHSt 15, 306; BGH NJW 1973, 1985; Meyer- Goßner StPO § 141 Rdn. 1a m.w.N.).
  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10
    Dieser Grundsatz erleidet jedoch eine Ausnahme, wenn das Gericht aufgrund der Verfahrensumstände eine Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigung zur Förderung des Verfahrens für erforderlich hält (BVerfGE 39, 238; 66, 313; BGHSt 15, 306; BGH NJW 1973, 1985; Meyer- Goßner StPO § 141 Rdn. 1a m.w.N.).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwSt (B) 4/64

    Vertretungsverbot (§ 150 BRAO)

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10
    Die Kammer hatte als Beschwerdegericht in eigener Beurteilung zu bewerten, ob zur Sicherung des Verfahrens, insbesondere zur Durchführung der Hauptverhandlung eine Aufrechterhaltung der Beiordnung geboten ist (BGH NJW 1964, 2119; Meyer- Goßner StPO § 309 Rdn. 4).
  • OLG Köln, 07.10.2005 - 2 Ws 469/05

    Fehlende Anhörung des Beschuldigten vor Pflichtverteidigerbestellung

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10
    Daran kann aus Sicht der Kammer auch nichts ändern, dass die Beauftragung des Wahlverteidigers nur geschieht, um die Entbindung des Pflichtverteidigers zu erzwingen und zu erreichen, dass der Wahlverteidiger an dessen Stelle Pflichtverteidiger wird (so OLG Köln NJW 2006, 389; Meyer- Goßner StPO § 143 Rdn. 2).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10
    Dieser Grundsatz erleidet jedoch eine Ausnahme, wenn das Gericht aufgrund der Verfahrensumstände eine Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigung zur Förderung des Verfahrens für erforderlich hält (BVerfGE 39, 238; 66, 313; BGHSt 15, 306; BGH NJW 1973, 1985; Meyer- Goßner StPO § 141 Rdn. 1a m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2000 - 3 StR 6/00

    Unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10
    Es entspricht inzwischen ständiger Rechtsprechung und gängigem Rechtsauffassung im Schrifttum, dass Art. 6 III lit. e EMRK dem der Gerichtssprache nicht kundigen Angeklagten unabhängig von seiner finanziellen Lage für das gesamte Strafverfahren und damit auch für vorbereitende Gespräche mit einem Verteidiger einen Anspruch auf unentgeltliche Zuziehung eines Dolmetschers einräumt, auch wenn kein Fall der notwendigen Verteidigung i.S.d. § 140 Absatz 2 StPO oder des Art. Art. 6 III lit. c EMRK gegeben ist (BGHSt 46, 178).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10
    Dieser Grundsatz erleidet jedoch eine Ausnahme, wenn das Gericht aufgrund der Verfahrensumstände eine Aufrechterhaltung der Pflichtverteidigung zur Förderung des Verfahrens für erforderlich hält (BVerfGE 39, 238; 66, 313; BGHSt 15, 306; BGH NJW 1973, 1985; Meyer- Goßner StPO § 141 Rdn. 1a m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1993 - 5 StR 279/93

    Anforderungen an Beweisantrag

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10
    Wird die Störung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten vorsätzlich herbeigeführt, ist dies ein starkes Indiz gegen das Vorliegen eines "wichtigen Grundes", anderenfalls hätte es der Angeklagte jederzeit in der Hand, den Pflichtverteidiger aus dem Verfahren auszuschließen, etwa weil dieser ihm unbequem geworden ist, oder um den Ablauf des Verfahrens zu verzögern (BGH NStZ 1993, 600; 1993, 602; OLG Bamberg StV 1984, 234; OLG Düsseldorf JZ 1985, 100; Hilgendorf NStZ 1996, 6).
  • OLG Bamberg, 10.01.1984 - Ws 751/83

    Anspruch auf Bestellung eines bestimmten Rechtsanwalts als Pflichtverteidiger

    Auszug aus LG Osnabrück, 16.11.2010 - 10 Qs 92/10
    Wird die Störung des Vertrauensverhältnisses vom Beschuldigten vorsätzlich herbeigeführt, ist dies ein starkes Indiz gegen das Vorliegen eines "wichtigen Grundes", anderenfalls hätte es der Angeklagte jederzeit in der Hand, den Pflichtverteidiger aus dem Verfahren auszuschließen, etwa weil dieser ihm unbequem geworden ist, oder um den Ablauf des Verfahrens zu verzögern (BGH NStZ 1993, 600; 1993, 602; OLG Bamberg StV 1984, 234; OLG Düsseldorf JZ 1985, 100; Hilgendorf NStZ 1996, 6).
  • BVerfG, 27.08.2003 - 2 BvR 2032/01

    Zur Verpflichtung der Staatskasse, im Rahmen von Gesprächen zwischen dem

  • OLG Düsseldorf, 04.10.1984 - 1 Ws 977/84

    Vertrauensverlust; Pflichtverteidiger; Pflichtverteidigerwechsel

  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/14

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für die Verständigung

    Es wäre eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Angeklagten, ihm den Zugang zu einem weiteren Verteidiger zu versagen, mit dem er sich nicht verständigen könnte (zu vgl. LG Osnabrück, Beschluss vom 16.11.2010 - 10 Qs 92/10 - zitiert nach juris; LG Dresden, Beschluss vom 16.08.2010 - 3 Qs 92/10 - zitiert nach juris).".
  • OLG Hamm, 25.03.2014 - 1 Ws 114/13

    Anspruch auf unentgeltliche Hinzuziehung eines Dolmetschers für vorbereitende

    Es wäre eine unzulässige Beschränkung der Verteidigung des Angeklagten, ihm den Zugang zu einem weiteren Verteidiger zu versagen, mit dem er sich nicht verständigen könnte (zu vgl. LG Osnabrück, Beschluss vom 16.11.2010 - 10 Qs 92/10 - zitiert nach [...]; LG Dresden, Beschluss vom 16.08.2010 - 3 Qs 92/10 - zitiert nach [...]).".
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