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   LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08   

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https://dejure.org/2009,10870
LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08 (https://dejure.org/2009,10870)
LAG München, Entscheidung vom 14.07.2009 - 10 Ta 18/08 (https://dejure.org/2009,10870)
LAG München, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - 10 Ta 18/08 (https://dejure.org/2009,10870)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung - Drittschuldnerklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenersatz für Drittschuldnerklage im Arbeitsgerichtsverfahren

  • Judicialis

    ArbGG § 12 a; ; GVG § 17; ; GVG § 17 b; ; ZPO § 103; ; ZPO § 840 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenersatz für Drittschuldnerklage im Arbeitsgerichtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 01.11.2004 - 3 AZB 10/04

    Prozessrecht - Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz -

    Auszug aus LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
    Denn danach hat gerade die Klägerin sämtliche Kosten zu tragen, die bei dem unzuständigen Gericht angefallen sind (vgl. BAG vom 01.11.2004 - 3 AZB 10/04; LAG Düsseldorf DB 2006, 2472; LAG Schleswig-Holstein JurBüro 2004, 142).

    Dies entspricht auch der Rechtslage (vgl. BAG vom 01.11.2004 - 3 AZB 10/04; LAG München AMBl. 1981, C 41).

  • LAG München, 15.05.2006 - 10 Ta 159/06

    Kostenfestsetzung - Drittschuldnerklage

    Auszug aus LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
    Die Geltendmachung von Kosten einer Drittschuldnerklage ist im arbeitsgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren ausgeschlossen (Fortführung von Beschluss vom 15.05.2006 - 10 Ta 159/06).

    aa) Die erkennende Kammer hat bereits in dem der Klägerin bekannten Beschluss vom 15.05.2006 (Az. 10 Ta 159/06) ausgeführt, dass auch Rechtsanwaltskosten in einem Drittschuldnerprozess von der Regelung des § 12 a Abs. 1 ArbGG erfasst werden.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.08.1993 - 10 Sa 39/93

    Haftung als Drittschuldner; Gepfändete Forderung; Einziehungsprozeß; Verletzung

    Auszug aus LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
    Auch wenn davon auszugehen ist, dass ein derartiger Schadensersatzanspruch auch die Kosten eines Drittschuldnerprozesses umfassen kann und diesem Anspruch § 12 a ArbGG nicht entgegensteht (vgl. BAG vom 16.05.1990 - BB 1990, 2122; LAG Baden-Württemberg JurBüro 1994, 135; Behr JurBüro 1994, 132), handelt es sich hierbei nicht um einen Kostenerstattungsanspruch, sondern um einen materiellrechtlichen Schadensersatzanspruch (vgl. Huene/Liebscher BB 1996, 743).
  • BAG, 16.11.2005 - 3 AZB 45/05

    Schadensersatzansprüche gegen Drittschuldner und Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
    cc) Dies entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 06.11.2005 - NZA 2006, 343) und der herrschenden Meinung in Literatur (vgl. HWK/Kalb, 3. Aufl., § 12 a ArbGG Rz. 5; Schwab/Weth/Vollstädt, ArbGG, 2. Aufl., § 12 a Rn. 29).
  • LAG Nürnberg, 22.11.1994 - 6 Ta 155/94

    Erstattungsfähige Kosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren; Erstattung von

    Auszug aus LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
    Die Klägerin übersieht auch hier, dass wegen § 12 a Abs. 1 ArbGG es nicht um die Erstattung von Kosten für einen in Hamburg beauftragten Rechtsanwalt geht, sondern allenfalls dessen Kosten in Höhe hypothetischer Reisekosten der Partei erstattet werden können (vgl. LAG Nürnberg JurBüro 1995, 266), für deren Berechnung die günstigste Variante zugrunde zu legen ist (vgl. LAG Berlin NZA-RR 2006, 539).
  • BGH, 20.12.2005 - VII ZB 57/05

    Kosten eines Drittschuldnerprozesses als Kosten der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
    An dieser Rechtsprechung ist festzuhalten, zumal entgegen der Auffassung der Klägerin auch der Bundesgerichtshof (vom 20.12.2005 - NZA-RR 2006, 210) eine Kostenfestsetzung vom Gläubiger gegenüber dem Drittschuldner im arbeitsgerichtlichen Verfahren ausschließt und sich der Auffassung der Kammer auch Stimmen in neuester Zeit (vgl. Oberthür ArbRB 2008, 189; GK-ArbGG/Schleusener, Std. 2009, § 12 a Rn. 40) angeschlossen haben.
  • LAG Düsseldorf, 15.08.2006 - 16 Ta 392/06

    Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten nach Verweisung des Rechtsstreits vom

    Auszug aus LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
    Denn danach hat gerade die Klägerin sämtliche Kosten zu tragen, die bei dem unzuständigen Gericht angefallen sind (vgl. BAG vom 01.11.2004 - 3 AZB 10/04; LAG Düsseldorf DB 2006, 2472; LAG Schleswig-Holstein JurBüro 2004, 142).
  • BAG, 16.05.1990 - 4 AZR 56/90

    Schadenersatz wegen nicht erteilter Drittschuldnererklärung

    Auszug aus LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
    Auch wenn davon auszugehen ist, dass ein derartiger Schadensersatzanspruch auch die Kosten eines Drittschuldnerprozesses umfassen kann und diesem Anspruch § 12 a ArbGG nicht entgegensteht (vgl. BAG vom 16.05.1990 - BB 1990, 2122; LAG Baden-Württemberg JurBüro 1994, 135; Behr JurBüro 1994, 132), handelt es sich hierbei nicht um einen Kostenerstattungsanspruch, sondern um einen materiellrechtlichen Schadensersatzanspruch (vgl. Huene/Liebscher BB 1996, 743).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.08.2004 - 15 Ta 21/04

    Rechtsweg für eine isolierte Klage auf Ersatz der durch eine nicht abgegebene

    Auszug aus LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
    Unabhängig von der Frage, ob ein solcher Schadensersatzanspruch vor den Gerichten für Arbeitssachen verfolgt werden kann (vgl. LAG Baden-Württemberg NZA-RR 2005, 273; Düwell/Lipke, ArbGG, 2. Aufl., § 46 Rn. 285), ist jedenfalls dessen Geltendmachung in einem Kostenfestsetzungsverfahren ausgeschlossen (vgl. LAG Köln MDR 2001, 775).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.03.2003 - 2 Ta 31/03

    Kostenfestsetzung; Rechtsanwaltskosten; Rechtswegverweisung

    Auszug aus LAG München, 14.07.2009 - 10 Ta 18/08
    Denn danach hat gerade die Klägerin sämtliche Kosten zu tragen, die bei dem unzuständigen Gericht angefallen sind (vgl. BAG vom 01.11.2004 - 3 AZB 10/04; LAG Düsseldorf DB 2006, 2472; LAG Schleswig-Holstein JurBüro 2004, 142).
  • LAG Köln, 23.04.2006 - 2 Ta 98/06

    Rechtsanwaltsbeiordnung, Massearmut, Verbraucherinsolvenz

  • LAG Köln, 02.01.2001 - 8 Ta 263/00

    Kostenfestsetzung; Anwaltskosten; Drittschuldnerprozess

  • LAG Hessen, 07.08.2015 - 2 Ta 321/15

    Der Ausschluss der Kostenerstattung für die Hinzuziehung eines

    Diese Vorschrift sieht bis auf den in § 12a Abs. 1 Satz 3 ArbGG genannten Fall einer Verweisung keine Ausnahme vor und enthält daher ein öffentlich-rechtliches Gebot, das die Kostenfestsetzung gegenüber dem Prozessgegner erster Instanz generell ausschließt (vgl. LAG München, Beschluss vom 14. Juli 2009 - 10 Ta 18/08 - Rn. 12, zitiert nach [...]).
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