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   OLG Düsseldorf, 15.03.2007 - I-10 W 145/06   

Volltextveröffentlichungen (4)




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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2007 - 10 W 121/07  

    Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten eines Rechtsanwalts am sog. dritten Ort

    Eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit genügt dagegen nicht (vgl. BGH Beschluss vom 12.12.2002 1 ZB 29/02, JurBüro 2003, 205; Senatsbeschlüsse vom 11.05.2004, 10 WF 14/04 (Umzug), vom 12.02.2005, 10 W 153/04, vom 24.06.2004, 10 W 64/04, und vom 15.03.2007, 10 W 145/06).
  • OLG Oldenburg, 13.10.2010 - 6 W 114/10  

    Kostenfestsetzungsverfahren: Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines nicht am

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - ihm folgend der Senat sowie das Oberlandesgericht Düsseldorf (Jur. Büro 2007, 371, Beschluss 15.03.2007, 10 W 145/06 in juris Rn. 4) - handelt es sich regelmäßig um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder - verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei an ihrem Wohn - oder Geschäftssitz ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (vgl. BGH NJW 2008, 2122 ff, Beschluss vom 16.04.2008, XII ZB 214/08 in juris Rn. 7; BGH Jur. Büro 2010, 369 f, Beschluss vom 28.01.2010, III ZB 64/09 in juris Rn. 5).
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