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   OLG Naumburg, 22.12.2000 - 10 W 21/00   

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https://dejure.org/2000,7234
OLG Naumburg, 22.12.2000 - 10 W 21/00 (https://dejure.org/2000,7234)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.12.2000 - 10 W 21/00 (https://dejure.org/2000,7234)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 10 W 21/00 (https://dejure.org/2000,7234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit; Befangenheitsantrag; Beziehung zur Prozesspartei; Kommunalpolitische Tätigkeit; Ehrenamtlicher Richter; Beratende Mitwirkung

  • Judicialis

    GVG § 112; ; ZPO §§ 41 ff; ; ZPO § 42 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richterablehnung - Befangenheitkommunalpolitische Tätigkeit - Kontakte zu Prozesspartei - ehrenamtlicher Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 956
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2000 - 10 W 21/00
    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; BGHZ 77, 70, 72; KG OLGZ 1994, 86, 87; Vollkommer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 21. Aufl. 1999, § 42 Rn. 9; Smid in: Musielak, Komm. z. ZPO, 1999, § 42 Rn. 4; Bork aaO. § 42 Rn. 2; Hartmann in: Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, Komm. z. ZPO; 58. Aufl. 2000, § 42 Rn. 10; Feiber in: MüKo.
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2000 - 10 W 21/00
    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; BGHZ 77, 70, 72; KG OLGZ 1994, 86, 87; Vollkommer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 21. Aufl. 1999, § 42 Rn. 9; Smid in: Musielak, Komm. z. ZPO, 1999, § 42 Rn. 4; Bork aaO. § 42 Rn. 2; Hartmann in: Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, Komm. z. ZPO; 58. Aufl. 2000, § 42 Rn. 10; Feiber in: MüKo.
  • BGH, 17.01.1968 - IV ZB 3/68

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2000 - 10 W 21/00
    Der Wert des Beschwerdeverfahrens bei Ablehnung einer Richterin bzw. eines oder mehrerer Richter bemisst sich nach dem Wert der Hauptsache (vgl. BGH NJW 1968, 796).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 CB 23.89

    Ausschließung/Befangenheit eines zuvor als Mitglied eines Bauausschusses tätigen

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2000 - 10 W 21/00
    Eine solche beratende Mitwirkung ist für sich allein nicht geeignet, eine enge Beziehung zum Landkreis zu begründen (vgl. BVerwG NJW 1990, 1865 trotz des ausdrücklichen Ablehnungsgrundes in § 54 Abs. 3 VwGO).
  • KG, 07.05.1993 - 24 U 4707/92
    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2000 - 10 W 21/00
    Maßgebend ist nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (vgl. BVerfGE 82, 30, 38; BGHZ 77, 70, 72; KG OLGZ 1994, 86, 87; Vollkommer in: Zöller, Komm. z. ZPO, 21. Aufl. 1999, § 42 Rn. 9; Smid in: Musielak, Komm. z. ZPO, 1999, § 42 Rn. 4; Bork aaO. § 42 Rn. 2; Hartmann in: Baumbach/ Lauterbach/ Albers/ Hartmann, Komm. z. ZPO; 58. Aufl. 2000, § 42 Rn. 10; Feiber in: MüKo.
  • KG, 14.10.1977 - 11 AR 78/77
    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2000 - 10 W 21/00
    Für die Ausschließung bzw. Ablehnung eines Handelsrichters finden nach § 112 GVG die Vorschriften der §§ 41 ff ZPO unmittelbare Anwendung (vgl. BayObLG MDR 1978, 232, 233; Bork in: Stein-Jonas, Komm. z. ZPO, 21. Aufl. 1993, vor § 41 Rn. 5).
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