Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 20.06.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.11.2006 - 10 W 40/06   

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https://dejure.org/2006,6280
OLG Hamburg, 30.11.2006 - 10 W 40/06 (https://dejure.org/2006,6280)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.11.2006 - 10 W 40/06 (https://dejure.org/2006,6280)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. November 2006 - 10 W 40/06 (https://dejure.org/2006,6280)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer Kostenentscheidung durch das Gericht; Voraussetzungen für den Erlass eines Mahnbescheides; Zuständigkeit des Gerichts für die Rücknahme eines Mahnantrages; Wegfall der Kostentragungsautomatik

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Mahnbescheidrücknahme - Kostentragungspflicht

  • Judicialis

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3; ; ZPO § 513 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2, 3
    Sachliche Zuständigkeit von Streit- und Mahngericht bei Kostenentscheidung nach Rücknahme eines Mahnbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenentscheidung im Mahnverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 676
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.2004 - III ZB 43/04

    Kostenentscheidung bei Rücknahme des Mahnantrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2006 - 10 W 40/06
    Welches Gericht für eine Entscheidung nach § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO nach Rücknahme eines Mahnantrages zuständig ist, ist nach Wegfall der Kostentragungsautomatik, wie sie § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO a.F. vorsah, streitig (für die generelle Zuständigkeit des Streitgerichts: Zöller-Vollkommer, Zivilprozessordnung, 26. Auflage, 2007, § 690 Rz. 24; differenzierend: BGH, NJW 2005, 512 f.).
  • BGH, 22.10.2004 - V ZR 47/04

    Zulässigkeit einer Verweisung in der Berufungsinstanz; Begriff der

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.11.2006 - 10 W 40/06
    Hierzu ist das Beschwerdegericht unmittelbar befugt; § 513 Abs. 2 ZPO hindert eine solche Entscheidung des Rechtsmittelgerichtes nicht, da in diesem Beschwerdeverfahren allein der Festlegung des zuständigen Gerichtes dienende Vorschriften in Rede standen (s. hierzu BGH, Urteil vom 22.10.2004, V ZR 47/04, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - I-10 W 40/06   

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https://dejure.org/2006,14016
OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - I-10 W 40/06 (https://dejure.org/2006,14016)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2006 - I-10 W 40/06 (https://dejure.org/2006,14016)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - I-10 W 40/06 (https://dejure.org/2006,14016)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    KostO § 60 Abs. 4
    Gebühren bei Grundbucheintragung (Mit-)Erbe

  • Wolters Kluwer

    Gebührenfreiheit bei Eintragung eines Erben in das Grundbuch; Eintragung von Miterben aufgrund eines Erbauseinandersetzungsvertrags; Stattfinden eines unmittelbaren Erwerbs vom eingetragenen Eigentümer bei einer Erbauseinandersetzung aufgrund Teilungsanordnung

  • Judicialis

    KostO § 14 Abs. 5 S. 1; ; KostO § 60 Abs. 4; ; KostO § 61 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1922 Abs. 1; ; GBO § 40

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    KostO § 60 Abs. 4; BGB § 1922 Abs. 1
    Keine gebührenfreie Grundbucheintragung des Miterben nach § 60 Abs. 4 KostO als Eigentümer aufgrund Auseinandersetzungsvereinbarung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 20 W 76/03

    Grundbuchrecht: Keine Gebührenfreiheit für Eintragung von Miterben als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 10 W 40/06
    Zur Begründung wird - um Wiederholungen zu vermeiden - auf die in jeder Hinsicht zutreffende Begründung des Landgerichts unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 20.03.2003 - 20 W 76/03, FamRZ 2004, 286 f, verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 21.01.1997 - 10 W 152/96

    Kosten für Grundbuchberichtigung bei Anwachsung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 10 W 40/06
    Diese Auffassung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 21.01.1997 -10 W 152/96, OLGR 1997, 232; vom 29.12.1992 - 10 W 50/92, JurBüro 1994, 170f; vom 06.07.1982 - 10 W 58/82, JurBüro 1983, 1076 f); er hält daran auch nach nochmaliger Überprüfung fest.
  • OLG Düsseldorf, 29.12.1992 - 10 W 50/92

    Gebühr für die Eintragung einer Eigentumsveränderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 10 W 40/06
    Diese Auffassung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 21.01.1997 -10 W 152/96, OLGR 1997, 232; vom 29.12.1992 - 10 W 50/92, JurBüro 1994, 170f; vom 06.07.1982 - 10 W 58/82, JurBüro 1983, 1076 f); er hält daran auch nach nochmaliger Überprüfung fest.
  • OLG Düsseldorf, 06.07.1982 - 10 W 58/82

    Keine Gebührenbefreiung bei Eintragung eines Miterben aufgrund einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 10 W 40/06
    Diese Auffassung vertritt der Senat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschlüsse vom 21.01.1997 -10 W 152/96, OLGR 1997, 232; vom 29.12.1992 - 10 W 50/92, JurBüro 1994, 170f; vom 06.07.1982 - 10 W 58/82, JurBüro 1983, 1076 f); er hält daran auch nach nochmaliger Überprüfung fest.
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 219/09

    Zwangsversteigerung bei Auflösung einer zweigliedrigen Erbengemeinschaft durch

    Diese Abschichtungsvereinbarung hat nicht zu einer rechtsgeschäftlichen Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft geführt, die von § 40 GBO nicht erfasst wäre (vgl. OLG Düsseldorf, MittBayNot 2007, 245, 246 zu § 60 Abs. 4 KostO) und damit auch keine entsprechende Anwendung von § 17 Abs. 1 Fall 2 ZVG rechtfertigen würde.
  • OLG Celle, 24.04.2012 - 4 W 26/12

    Grundsätze zur Gebührenpflicht für die Umschreibung des Eigentums im Zuge der

    Der Senat befindet sich damit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Rpfleger 1968, 34; JurBüro 2006, 651), OLG Köln (Rpfleger 1968, 35), OLG Zweibrücken (JurBüro 1982, 591; MDR 1990, 560), OLG Frankfurt (Rpfleger 1968, 100; RNotZ 2004, 478), LG Detmold (FamRZ 2009, 246) und LG Kassel (Rpfleger 2007, 289) sowie der Kommentierung von Rohs/Wedewer/Rohs, KostO, November 2011, § 60 Rn. 16 c) und Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., E Anm. 6.5 (vgl. a. die Anmerkungen von Stöber Rpfleger 1966, 91 und 182 sowie Rpfleger 1968, 36).
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