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   FG Hessen, 15.03.2005 - 11 K 938/03   

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https://dejure.org/2005,11222
FG Hessen, 15.03.2005 - 11 K 938/03 (https://dejure.org/2005,11222)
FG Hessen, Entscheidung vom 15.03.2005 - 11 K 938/03 (https://dejure.org/2005,11222)
FG Hessen, Entscheidung vom 15. März 2005 - 11 K 938/03 (https://dejure.org/2005,11222)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 226; InsO § 294 Abs. 3
    Verbraucherinsolvenzverfahren; Restschuldbefreiungsverfahren; Aufrechnung; Steuererstattungsanspruch; Lohnsteuer - Aufrechnung im Restschuldbefreiungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufrechnung im Restschuldbefreiungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Befugnis des Finanzamts zur Aufrechnung gegen einen Steuererstattungsanspruch gegenüber dem Steuerpflichtigen; Voraussetzungen des Aufrechnungsausschlusses im Restschuldbefreiungsverfahren; Steuererstattungsanspruch als Bestandteil des pfändbaren Arbeitseinkommen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • FG Düsseldorf, 08.12.2006 - 18 K 2707/05

    Ersetzung der Einwendungen gegen einen Schuldenbereinigungsplan durch eine

    Während im Restschuldbefreiungsverfahren für den Zeitraum der Wohlverhaltensperiode kein allgemeines Aufrechnungsverbot für die Insolvenzgläubiger besteht (BGH-Urteil vom 21. Juli 2005 IX ZR 115/04, NJW 2005, 2988; Schleswig-Holsteinisches FG Urteil vom 18. November 2004 3 K 50332/03, EFG 2005, 333 [Rev. BFH VII R 1/06]; Hessisches FG Urteil vom 15. März 2005 11 K 938/03, EFG 2006, 1558 [Rev. BFH VII R 66/05]; FG Düsseldorf Beschluss vom 10. November 2004 18 K 321/04 AO (PKH), EFG 2005, 845), besteht bei einem festgestellten Schuldenbereinigungsplan -wie dargelegt- eine Aufrechnungsmöglichkeit nur, wenn sie ausdrücklich in dem Plan vereinbart ist.
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