Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 11 S 29.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13367
OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 11 S 29.12 (https://dejure.org/2012,13367)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2012 - 11 S 29.12 (https://dejure.org/2012,13367)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2012 - 11 S 29.12 (https://dejure.org/2012,13367)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,13367) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 27 Abs 5 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 29 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 32 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 33 RdFunkZArbVtr BE/BB
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die einem Konkurrenten erteilte Sendeerlaubnis sowie auf Erteilung einer eigenen vorläufigen Sendeerlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 7 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 27 Abs 5 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 29 Abs 3 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 32 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 33 RdFunkZArbVtr BE/BB, § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 7 VwGO, § 123 VwGO
    Rundfunkrechtliche Sendeerlaubnis; Auswahlentscheidung; fehlerhafte Auswahl; Konkurrentenklage; vorläufiger Rechtsschutz; Aussetzungsentscheidung; vorläufige Sendeerlaubnis; Existenzbedrohung; Erteilung einer anderweitigen Sendeerlaubnis; Antrag auf Abänderung; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Erteilung einer Sendeerlaubnis im Bereich der Hörfunkfrequenzen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 80 Abs. 7; MStV § 27 Abs. 5
    Einstweiliger Rechtschutz im Zusammenhang mit der Erteilung einer Sendeerlaubnis im Bereich der Hörfunkfrequenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Medienrat kann gegenüber Radiosender wegen drohender Existenzgefährdung zur vorläufigen Erteilung einer Sendeerlaubnis verpflichtet sein

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.06.2012 - 11 N 82.10

    Klage von "Radio Paradiso" gegen Vergabe der bislang von ihm genutzten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 11 S 29.12
    Die Antragsgegnerin, die zwar gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt hat - über das insoweit anhängige Verfahren OVG 11 N 82.10 ist bisher nicht entschieden -, gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts jedoch keine Beschwerde erhoben hatte, hat der Antragstellerin am 30. November 2010 eine vorläufige Sendeerlaubnis für die genannten Hörfunkfrequenzen erteilt, die von dieser seither genutzt werden.

    Der im Hinblick auf das hier anhängige Hauptsacheverfahren OVG 11 N 82.10 zu Recht unmittelbar beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellte Antrag auf Aufhebung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vom 11. November 2010 gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO in Verbindung mit § 80a Abs. 3 VwGO - hinsichtlich der erlassenen einstweiligen Anordnung gilt dies aufgrund entsprechender Anwendbarkeit (vgl. nur Kopp, VwGO, Kommentar, 18. Auflage, § 123 Rz. 35 m.w.N.) - hat keinen Erfolg.

    Die Antragstellerin weist zudem - und deshalb kann die Weiterverfolgung ihres Klagebegehrens auch nicht als missbräuchlich angesehen werden - zu Recht darauf hin, dass der Wechsel auf die Frequenz 1... MHz für sie mit erheblichen Kosten verbunden sei, wie durch ein im Verfahren OVG 11 N 82.10 mit Schriftsatz vom 5. Januar 2012 vorgelegtes Gutachten der G... vom 4. Januar 2012 belegt werde.

  • VG Berlin, 12.11.2010 - 27 K 240.10

    Radio Paradiso darf vorerst weiter senden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 11 S 29.12
    Hierdurch war die aufschiebende Wirkung der Klage VG 27 K 240.10 gegen die von ihr der Beigeladenen durch Bescheid vom 28. Juni 2010 erteilte, gemäß § 7 Abs. 3 MStV sofort vollziehbare rundfunkrechtliche Sendeerlaubnis für die Dauer von sieben Jahren auf der UKW-Hörfunkfrequenz 9... MHz in Berlin (nebst drei weiteren an Sendestandorten in Brandenburg) angeordnet und ihr darüber hinaus im Wege einstweiliger Anordnung aufgegeben worden, der Antragstellerin ab dem 1. Dezember 2010 bis zu einer Neubescheidung ihres Erteilungsantrags eine vorläufige Sendeerlaubnis für diese Hörfunkfrequenzen zu erteilen.
  • VG Berlin, 11.11.2010 - 27 L 224.10

    Radio Paradiso darf vorerst weiter senden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2012 - 11 S 29.12
    Die Antragsgegnerin begehrt gemäß § 80 Abs. 7 VwGO die Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Berlin vom 11. November 2010 im Verfahren VG 27 L 224.10.
  • VG Berlin, 22.06.2018 - 27 L 86.18

    Einstweiliger Rechtsschutz im Rundfunkrecht

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 39 ff., 52 f. des Gerichtskostengesetzes (vgl. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 [www.bverwg.de/user/ data/media/streitwertkatalog.pdf], zu Nr. 37.1 i.V.m. Nr. 1.5 bei Gleichkommen einer Teilvorwegnahme der Hauptsache sowie OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2012 - OVG 11 S 29.12 -, juris Rn. 19).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht