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   OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 11 S 49.09   

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https://dejure.org/2009,10796
OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 11 S 49.09 (https://dejure.org/2009,10796)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27.11.2009 - 11 S 49.09 (https://dejure.org/2009,10796)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 27. November 2009 - 11 S 49.09 (https://dejure.org/2009,10796)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einhaltung des in § 36 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) verankerten Gebotes der Rücksichtnahme bei optisch bedrängender Wirkung durch Windkraftanlagen; Berücksichtigung von Belangen des Denkmalschutzes bei benachbarter Lage eines alten Gutshauses zu einer Windkraftanlage; ...

  • Judicialis

    BBauG § 35 Abs. 3 Satz 1, Nr. 5; ; BImSchG § 4; ; BbgDSchG § 9; ; UVPG § 3a Satz 4; ; UVPG § 3c; ; UmwRG § 4 Abs. 1; ; UmwRG § 4 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80a Abs. 3; ; VwGO § 146

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einhaltung des in § 36 Abs. 3 S. 1 Baugesetzbuch ( BauGB ) verankerten Gebotes der Rücksichtnahme bei optisch bedrängender Wirkung durch Windkraftanlagen; Berücksichtigung von Belangen des Denkmalschutzes bei benachbarter Lage eines alten Gutshauses zu einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.08.2008 - 4 C 11.07

    Intensivtierhaltung; Putenmaststall; Umweltverträglichkeitsprüfung; Vorprüfung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 11 S 49.09
    Auch insoweit muss zumindest als offen angesehen werden, ob eine solche Nachholung - wie die Antragstellerin meint - zu dem Ergebnis führen müsste, dass das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann und dass deshalb eine - nach Genehmigungserteilung (vgl. BVerwG, Urteil v. 20. August 2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352 ff., hier zit. nach juris Rn 26, 28) und damit wohl auch im Widerspruchsverfahren nicht mehr mit heilender Wirkung nachholbare - Umweltverträglichkeitsprüfung hätte durchgeführt werden müssen.

    Bei der Frage, ob die vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen und die eigenen Informationen eine geeignete Grundlage bilden, um unverzüglich aufgrund überschlägiger Prüfung über die UVP-Pflichtigkeit des Vorhabens zu entscheiden, kommt der Behörde jedoch ein Einschätzungsspielraum zu, der jedenfalls dann nicht überschritten ist, wenn eine ergänzende Stellungnahme ohne größeren Aufwand zu einem eindeutigen Ergebnis führen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. August 2008 - 4 C 11.07 -, BVerwGE 131, 352 ff., hier zit. nach juris Rn 33, 35).

    Da nachträgliche Änderungen der Sach- und Rechtslage, die sich zu Lasten des Bauherrn auswirken, bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. nur Urteil v. 20. August 2008 - 4 C 11.07 -, zit. nach juris Rn 21), können sie ersichtlich auch kein öffentliches Interesse an der Nichtvollziehung einer erteilten Baugenehmigung begründen.

  • BVerwG, 21.01.2008 - 4 B 35.07

    Aufhebung einer Baugenehmigung für die Errichtung von drei Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 11 S 49.09
    Sie stellt vielmehr in Anknüpfung an eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss v. 21. Januar 2008 - 4 B 35.07 -, ZfBR 1008, 278 ff., hier zit. nach juris, Rn 10) darauf ab, dass dem Antragsgegner im Rahmen der durchgeführten UVP-Vorprüfung ein entscheidungserheblicher Fehler unterlaufen sei, der die konkrete Möglichkeit begründe, dass die Planungsbehörde ohne diesen Fehler im Ergebnis anders entschieden hätte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.11.2008 - 11 S 10.08

    Zurückstellung eines Vorhabens lässt nicht auf Versagung des Einvernehmens der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2009 - 11 S 49.09
    Denn dann wäre jedenfalls noch das private Interesse der Beigeladenen an der Vermeidung erheblicher, im Fall eines Obsiegens in der Hauptsache nicht ohne weiteres entfallender wirtschaftlicher Nachteile zu berücksichtigen (ebenso bereits Beschluss des Senats v. 19. November 2008 - 11 S 10.08 -, zit. nach juris Rn 19).
  • VG Hamburg, 13.01.2010 - 15 E 3302/09

    BUND kann die Errichtung der Fernwärmetransportleitung vom Kraftwerk Moorburg

    Voraussetzung ist also, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG erforderlich war und gänzlich unterblieben ist (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 17.11.2009 - 10 S 1851/09 -, juris Rdnr. 15; VGH Kassel, Urt. v. 24.9.2008 - 6 C 1600/07.T -, juris Rdnr. 45 ff.; ebenso Urt. v. 16.9.2009 - 6 C 1005/08.T -, juris Leitsatz 4 und Rdnr. 80 ff.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2009 - 11 S 49.09 -, juris Rdnr. 15 ff.).
  • VG Potsdam, 16.05.2017 - 4 L 99/17

    Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windenergieanlage

    Bereits dieses besondere öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung des angegriffenen Genehmigungsbescheides überwiegt das Suspensivinteresse der Antragstellerin, das nach den vorstehenden Erwägungen eher gering zu gewichten ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. November 2008 - OVG 11 S 74.08 -, vom 27. November 2009 - OVG 11 S 49.09 -, jeweils zitiert nach juris, vom 29. März 2010, a.a.O., sowie vom 15. April 2011 - OVG 11 S 24.10 -).
  • VG Bremen, 09.05.2011 - 5 V 1522/10

    Wasserrechtlicher Planfeststellungsbeschluss für den Neubau einer

    Voraussetzung ist also, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG erforderlich war und gänzlich unterblieben ist (VGH Mannheim, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 10 S 1851/09; VGH BBY., Urt. v. 24.09.2008, Az. 6 C 1600/07.T; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.11.2009, Az. 11 S 49.09).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2010 - 11 S 45.09

    Einwände gegen das Ergebnis einer UVP-Vorprüfung: Metallrecyclinganlage;

    Nachvollziehbarkeit im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, dass das Ergebnis der behördlichen Prognose nach § 13 UVPG durch ein Gericht nicht auf materielle Richtigkeit, sondern lediglich auf Plausibilität zu überprüfen ist (BR-Drucks. 551/06 S. 43 f., Dienes, in: Hoppe, UVPG, § 3a Rz. 30 f.; vgl. im Übrigen zum Vorstehenden insgesamt Senatsbeschluss vom 27. November 2009 - OVG 11 S 49.09 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.08.2011 - 8 E 799/11

    Streitwert im Verfahren um die Aufhebung der Genehmigung zur Errichtung und zum

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 6. Dezember 2006 - 8 E 1009/06 -, im Ergebnis ebenso: OVG NRW, Beschlüsse vom 7. Januar 2008 - 8 A 1319/06 -, juris, und vom 23. Januar 2008 - 8 B 215/07 -, juris; Bay.VGH, Beschluss vom 9. Februar 2010 - 22 CS 09.3168 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2009 - 11 S 49.09 -, juris; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10 -, juris; OVG Saarl., Beschluss vom 10. Dezember 2010 - 3 B 250/10 -, juris.
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