Weitere Entscheidung unten: SG Hildesheim, 23.03.2005

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   OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 151/04   

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https://dejure.org/2004,8706
OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 151/04 (https://dejure.org/2004,8706)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.12.2004 - 11 U 151/04 (https://dejure.org/2004,8706)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Dezember 2004 - 11 U 151/04 (https://dejure.org/2004,8706)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    "Versender" von Gewinnzusagen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 661a BGB; § 531 Abs. 2 ZPO; § 4 Nr. 6 UWG
    Klage auf Einlösung von Gewinnzusagen; Tatsachenvoraussetzungen der Gewinnzusagen; Formulierung der Auszahlung des "zugeordneten Bargeld-Betrages" im Lichte einer Gewinnzusage; Beurteilung eines Ziehungsprotokolls unter dem Aspekt der Anwendbarkeit der Normen zu ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Einlösung von Gewinnzusagen; Tatsachenvoraussetzungen der Gewinnzusagen; Formulierung der Auszahlung des "zugeordneten Bargeld-Betrages" im Lichte einer Gewinnzusage; Beurteilung eines Ziehungsprotokolls unter dem Aspekt der Anwendbarkeit der Normen zu ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Celle, 05.02.2004 - 4 U 195/03

    Erweckung eines Eindrucks einer Gewinnzusage im Sinne des § 661a BGB; Äußere

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 151/04
    Kein Verbraucher muss damit rechnen, dass ein zuvor als sicher hingestellter Gewinn letztlich ermessensabhängig und auf mehrere Personen zu verteilen sein soll (vgl. insoweit auch OLG Celle, 4 U 195/03 v. 5. Februar 2004, GA 435 ff.).
  • BGH, 15.07.2004 - III ZR 315/03

    Persönliche Haftung des Geschäftsführers einer GmbH für eine Gewinnzusage

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 151/04
    Er hat gemeint, Versender sei in jedem Fall diejenige tatsächlich existierende Person, auf die die Gewinnmitteilung verweise (BGH v. 15. Juli 2004 - III ZR 315/03); auf natürliche Personen, die hinter einem solchen Unternehmen stünden, sei der Versenderbegriff nicht auszudehnen.
  • BGH, 07.10.2004 - III ZR 158/04

    Begriff des "Senders" einer Gewinnmitteilung

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 151/04
    Ferner hat der BGH jüngst (7. Oktober 2004, III ZR 158/04) den etwas restriktiveren Versenderbegriff, den zuvor das OLG Düsseldorf vertreten hatte, gebilligt.
  • OLG Koblenz, 26.09.2002 - 5 U 202/02

    Anforderungen an eine Gewinnmitteilung; Zulässigkeit der Rüge der internationalen

    Auszug aus OLG Celle, 02.12.2004 - 11 U 151/04
    Für die Auslegung nach § 661a BGB kommt es nicht darauf an, ob gerade der konkret angesprochene Verbraucher den Eindruck hatte und haben durfte, er habe einen Preis gewonnen (OLG Koblenz, VersR 2003, 377, 378).
  • OLG Hamm, 10.03.2005 - 21 W 12/05

    Prozesskostenhilfe für die Geltendmachung eines Anspruchs aus einer Gewinnzusage

    Dabei ist nicht auf einen besonders mißtrauischen, aufgeklärten Verbraucher abzustellen, sondern darauf, wie ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Verbraucher die Mitteilung nach ihrem Gesamteindruck auffassen muß (Kammergericht, Urteil vom 21.06.2004 - 8 U 10/04; OLG Celle, Urteil vom 02.12.2004 - 11 U 151/04; OLGR Saarbrücken 2003, 55; OLGR Frankfurt 2002, 168).
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Rechtsprechung
   SG Hildesheim, 23.03.2005 - S 11 U 151/04   

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https://dejure.org/2005,98522
SG Hildesheim, 23.03.2005 - S 11 U 151/04 (https://dejure.org/2005,98522)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23.03.2005 - S 11 U 151/04 (https://dejure.org/2005,98522)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 23. März 2005 - S 11 U 151/04 (https://dejure.org/2005,98522)
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