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   OLG Hamm, 08.06.2005 - 11 UF 6/05   

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https://dejure.org/2005,3900
OLG Hamm, 08.06.2005 - 11 UF 6/05 (https://dejure.org/2005,3900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.06.2005 - 11 UF 6/05 (https://dejure.org/2005,3900)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Juni 2005 - 11 UF 6/05 (https://dejure.org/2005,3900)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 138, 242, 1365, 1408 Abs. 1
    Wirksamkeit eines Ehevertrags mit Gütertrennung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines während einer Ehe geschlossenen Ehevertrages zwecks Ausschlusses von Ansprüchen auf Zugewinn für die Vergangenheit; Zulässigkeit eines Teilurteils in einem Scheidungsverbundurteil; Treuwidrigkeit der Berufung auf eine Gütertrennung im Falle des ...

  • Judicialis

    BGB § 138; ; BGB § 242; ; BGB § 1365; ; BGB § 1408 I

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; BGB § 242; BGB § 1365; BGB § 1408 I
    Zur Wirksamkeit eines während der Ehe geschlossenen Ehevertrages mit Wirkung für die Vergangenheit sowie zur Zulässigkeit eines Teilurteils im Scheidungsverbundverfahren - Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 941
  • FamRZ 2006, 337
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2005 - 11 UF 6/05
    Zu Recht und aus zutreffenden Erwägungen hat das Amtsgericht den genannten Ehevertrag der Parteien vom 20.09.1985 im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11.02.2004 -XII ZR 265/02; NJW 2004, 930 ff) sowie die dem zugrunde liegende Rechtsprechung des BVerfG (Entscheidungen vom 06.02.2001 und 29.03.2001; FamRZ 2001, 343, 985) als wirksam, insbesondere nicht etwa nach § 138 BGB sittenwidrig und die gegenteiligen Einwände der Antragsgegnerin folgerichtig als unbegründet erachtet.
  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 08.06.2005 - 11 UF 6/05
    Zu Recht und aus zutreffenden Erwägungen hat das Amtsgericht den genannten Ehevertrag der Parteien vom 20.09.1985 im Anschluss an die Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11.02.2004 -XII ZR 265/02; NJW 2004, 930 ff) sowie die dem zugrunde liegende Rechtsprechung des BVerfG (Entscheidungen vom 06.02.2001 und 29.03.2001; FamRZ 2001, 343, 985) als wirksam, insbesondere nicht etwa nach § 138 BGB sittenwidrig und die gegenteiligen Einwände der Antragsgegnerin folgerichtig als unbegründet erachtet.
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