Rechtsprechung
| BVerwG, 01.09.1994 - 11 PKH 4.94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bundesausbildungsförderung - Erhöhung der monatlichen Mindestrückzahlungsraten - BaföG als Volldarlehn - Verfassungsmäßigkeit
Verfahrensgang
- VG Köln, 04.01.1993 - 18 K 2763/92
- BVerwG, 01.09.1994 - 11 PKH 4.94
Papierfundstellen
- FamRZ 1995, 1239
Wird zitiert von ... (38)
- BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12
Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit; …
Es ist auch unter Berücksichtigung der Antragsbegründung vom 3. September 2012 (siehe zu deren Erforderlichkeit im isolierten Prozesskostenhilfeverfahren bei einem anwaltlich vertretenen Beschwerdeführer: Beschluss vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16 S. 3) nicht ersichtlich, dass die dort als klärungsbedürftig aufgeworfene Frage diese Voraussetzungen erfüllt. - BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 116.97
Ausbildungsförderung, Förderungsart; Umstellung von Zuschuß und unverzinslichem …
Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).
- BVerwG, 30.07.2012 - 5 PKH 8.12
Verfahrensfehler; nicht ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Gebot, sich von einem …
Erforderlich ist, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (vgl. Beschlüsse vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16 S. 3 …und vom 8. September 2008 - BVerwG 3 PKH 3.08 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 118.97
Ausbildungsförderung - Umstellung auf Bankdarlehensförderung
Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).
- BVerwG, 08.09.2008 - 3 PKH 3.08 Erforderlich ist aber, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (Beschluss vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16).
- BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 119.97
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Ausbildungsförderung auf ein …
Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).
- BVerwG, 15.06.1998 - 5 B 117.97
Studienförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - Möglichkeiten der …
Namentlich die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I S. 1857) bewirkte, besonders einschneidende Umstellung der Ausbildungsförderung für Studierende von der Förderungsart des verlorenen Zuschusses auf eine reine Darlehensförderung hat das Bundesverwaltungsgericht als verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden angesehen und insoweit einen Verfassungsverstoß unter den Gesichtspunkten des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG), des Sozialstaatsprinzips und der rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verneint (vgl. Beschluß vom 24. März 1988 - BVerwG 5 B 126.87 - sowie zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).Dieser Vorteil rechtfertigt es unter dem Gesichtspunkt des Gleichheitssatzes, Studierende - anders als die Empfänger sonstiger Sozialleistungen - mit der Verpflichtung zur Rückzahlung der als Darlehen gewährten Fördermittel zu belasten (BVerfG, Beschluß vom 14. Oktober 1997 - 1 BvL 5/93 - ; zur entsprechenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vgl. zuletzt Beschluß vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - ).
- BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 13.17
Vertretungszwang bei Verfahren wegen überlanger Verfahrensdauer
Erforderlich ist, dass sich aus der Begründung des Prozesskostenhilfeantrags das Vorliegen eines Zulassungsgrundes in groben Zügen erkennen lässt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 1. September 1994 - 11 PKH 4.94 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16 S. 3 …und vom 8. September 2008 - 3 PKH 3.08 - juris Rn. 3, jeweils m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1996 - 16 A 1751/95
Leistungsabhängiger Teilerlaß; Darlehensnehmer; Abschlußprüfung; Ausländische …
Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem mit Beschluß vom 1. September 1994 - 11 PKH 4.94 -, Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16 = FamRZ 1995, 1239 und neuerdings noch mit Beschluß vom 10. Mai 1996 - 5 B 61.96 - entschieden, daß die durch das Haushaltsbegleitgesetz 1983 bewirkte Umstellung der Ausbildungsförderung der Studenten auf die Förderungsart Volldarlehen weder unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) noch im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip und die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes verfassungsrechtlich zu beanstanden ist.Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen auch nicht gegen die Einbeziehung des Anteils für Unterkunftskosten in die Darlehensförderung (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwG, Beschluß vom 1. September 1994 - 11 PKH 4.94 -, a.a.O.).
- BVerwG, 28.05.2010 - 1 PKH 5.10
Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist; Prozesskostenhilfeantrag; …
Eine Wiedereinsetzung gem. § 60 VwGO in diese Frist wegen eines rechtzeitig gestellten Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt dann nicht in Betracht, wenn der - anwaltlich vertretene - Beschwerdeführer nicht bis zum Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist wenigstens in groben Zügen dargelegt hat, inwiefern er einen Zulassungsgrund i.S.d. § 132 Abs. 2 VwGO für gegeben hält (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 17. September 1964 - BVerwG 8 B 57.64 - Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 34, vom 13. September 1989 - BVerwG 1 ER 619.89 - Buchholz 310 § 166 VwGO Nr. 20 und vom 1. September 1994 - BVerwG 11 PKH 4.94 - Buchholz 436.36 § 17 BAföG Nr. 16). - BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 15.17
Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Vertretungszwang für die Erhebung einer …
- BVerwG, 25.05.2007 - 8 PKH 3.07
Bewertung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte als …
- VGH Hessen, 05.07.2010 - 8 A 2893/09
PKH für Berufungszulassung; beabsichtigtes Mediationsverfahren
- BVerwG, 10.03.2010 - 1 PKH 11.09
Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses i.F.d. Erteilung einer begehrten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - 9 A 2203/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Antragsverfahren auf Zulassung der …
- VGH Hessen, 08.10.2010 - 8 B 1344/10
PKH für Beschwerdeverfahren
- BVerwG, 07.10.1996 - 5 B 80.96
Verfassungswidrigkeit der Förderungsart Darlehen bei Gewährleistung einer …
- VGH Hessen, 27.05.1997 - 13 UZ 1213/97
Kein Anwaltszwang vor dem OVG/VGH für den Antrag auf Bewilligung von …
- VGH Baden-Württemberg, 25.01.2000 - 6 S 2641/99
Kein Vertretungszwang im Prozeßkostenhilfe-Verfahren bzw Beschwerdeverfahren; …
- BVerwG, 28.12.1994 - 11 B 205.94
Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision unter dem Aspekt der grundsätzlichen …
- VGH Bayern, 03.04.2019 - 10 ZB 19.434
Erfolgloser Berufungszulassungs- und Prozesskostenhilfeantrag
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.1997 - 16 A 2230/97
Gewährung von Ausbildungsförderung in gesetzlicher Höhe je zur Hälfte als …
- BVerwG, 10.05.1996 - 5 B 61.96
Verfassungsmäßigkeit der Umstellung der Ausbildungsförderung für Studenten auf …
- BVerwG, 06.11.2017 - 5 PKH 14.17
Antrag auf Ablehnung des Richters am Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wegen …
- VGH Bayern, 25.08.2022 - 10 ZB 22.1284
Teilnahme per Videokonferenz
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.2021 - 19 A 694/20
Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen …
- OVG Niedersachsen, 09.11.2000 - 12 O 3705/00
Beschwerde; Beschwerdeverfahren; Beschwerdezulassung; …
- OVG Niedersachsen, 14.01.2000 - 12 O 136/00
Antrag auf Zulassung der Beschwerde gegen einen den Antrag eines Klägers auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2020 - 6 A 4247/18
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2018 - 13 A 427/18
- BVerwG, 03.03.2009 - 3 B 121.08
- OVG Niedersachsen, 03.06.1999 - 12 O 2340/99
Prozeßkostenhilfeverfahren; Beschwerdezulassungsverfahren; Darlegung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 13 A 426/18
Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwalts
- VGH Hessen, 01.11.2010 - 9 A 1965/10
Erforderlichkeit von Prozesskostenhilfeantrag binnen Zulassungsantragsfrist und …
- BVerwG, 13.03.1997 - 5 B 22.97
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 07.10.1996 - 5 B 81.96
Umstellung der Ausbildungsförderung auf eine hälftige Zuschussförderung - …
- BVerwG, 17.07.1996 - 5 B 19.96
Abgrenzung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache von der Rüge …
- OVG Niedersachsen, 24.06.1998 - 12 O 2850/98
Prozesskostenhilfe;; Berufungszulassungsverfahren, beabsichti; Darlegung; …
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