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   OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19   

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OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19 (https://dejure.org/2019,44194)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 (https://dejure.org/2019,44194)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Dezember 2019 - 12 ME 87/19 (https://dejure.org/2019,44194)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 351
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.07.1994 - 4 B 140.94

    Pensionspferdehaltung - Pachtflächen - Landwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19
    Der Schutz des Außenbereichs verbietet es, Gebäude, die landwirtschaftlich genutzt werden sollen, auf die Gefahr hin privilegiert zuzulassen, dass schon nach einigen Jahren die Grundlagen wegfallen können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.7.1994 - 4 B 140/94 -, juris Rn. 2) - wie dies etwa der Fall wäre, wenn es dem Betriebsinhaber nicht mehr möglich wäre, das Futter überwiegend auf eigenen Flächen zu erzeugen.

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich gerade auf die Gefahr hingewiesen, dass etwa § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB die Nutzungsänderung solcher - ohne ausreichende Prognose der Beständigkeit der landwirtschaftlichen Nutzung errichteten - Gebäude zu außerlandwirtschaftlichen und für den Außenbereich wesensfremden Zwecken erleichtern würde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.7.1994 - 4 B 140/94 -, juris Rn. 2).

    Das Bundesverwaltungsgericht musste sich bereits 1994 (Beschl. v. 19.7.1994 - 4 B 140/94 -, juris Rn. 3 f.) mit dem schon seinerzeit geltend gemachten Strukturwandel in der Landwirtschaft befassen und hat diesen nicht zum Anlass genommen, die Anforderungen insgesamt zu senken.

  • VGH Bayern, 06.08.2018 - 22 CS 18.1097

    Änderungsgenehmigung für die Erweiterung einer Mastgeflügelhaltung - Ausreichende

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19
    Deshalb ist im Rahmen des Merkmals der erforderlichen Dauerhaftigkeit des Betriebs (auch) zu prüfen, ob der Zugriff auf die gemäß § 201 BauGB zwingend landwirtschaftlich, als Futtergrundlage nutzbare Fläche auf Dauer gesichert ist (so auch: Bay. VGH, Beschl. v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 34, ggf. noch anders: Bay. VGH, Beschl. v. 4.1.2005 - 1 CS 04.1598 -, juris Rn. 15).

    Die Sicherstellung eines dauerhaften Zugriffs auf benötigte Flächen kann angenommen werden, wenn entsprechend langfristige Pachtverhältnisse bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschl. v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 34).

    Zwar dürfte nicht zu fordern sein, dass die Pachtverträge den gesamten danach in den Blick zu nehmenden Zeitraum abdecken (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 30.8.1988 - 1 A 164/86 -, juris Rn. 31: 18 Jahre bei 30 Jahre Nutzungsdauer der Anlage; Bay. VGH, Beschl. v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 46: zweifelnd, ob Pachtverträge von 9 bis 10 Jahren ausreichen).

  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19
    Die Sicherstellung eines dauerhaften Zugriffs auf benötigte Flächen kann angenommen werden, wenn entsprechend langfristige Pachtverhältnisse bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.10.2012 - 4 C 9/11 -, juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschl. v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 - juris Rn. 34).

    Dies betraf jedoch den Punkt, welche Indizien für die Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung als solches sprechen (BVerwG, Urteil vom 11.10.2012 - 4 C 9/11 -, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2018 - 1 ME 65/18

    Zur Privilegierung gewerblicher Tierhaltung im Außenbereich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19
    Dies gilt - insoweit unter dem Vorbehalt genauerer Prüfung auch des rechtlichen Ansatzes im Hauptsacheverfahren - bereits deshalb, weil der Stall schon mit Blick auf die Bodenversiegelung öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB, nämlich etwa Belange des Naturschutzes i. S. d. § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB, (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 4.9.2018 - 1 ME 65/18 -, juris Rn. 11) beeinträchtigt.

    Bei dem hier - aus den oben genannten Gründen - relevanten Versagungsgrund der § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB handelt es sich unstreitig um eine umweltbezogene Vorschrift i. S. d. §§ 1 Abs. 4, 2 Abs. 4 UmwRG, da die Landschaft zu den Umweltbestandteilen i. S. d. § 2 Abs. 3 Nr. 1 UIG gehört (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 4.9.2018 - 1 ME 65/18 -, juris Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.08.1988 - 1 A 164/86

    Pacht; Pächter; Pachtvertrag; Verlängerung; Fortsetzung; Pachtzeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19
    Der beschließende Senat geht insoweit mit dem Verwaltungsgericht und dem ersten Senat des Gerichts (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 30.8.1988 - 1 A 164/86 -, juris Rn. 31) davon aus, dass für die insoweit anzustellende Prognose im Grundsatz von der zu erwartenden Nutzungsdauer der Anlage auszugehen und diese mit 30 Jahren realistisch bemessen ist.

    Zwar dürfte nicht zu fordern sein, dass die Pachtverträge den gesamten danach in den Blick zu nehmenden Zeitraum abdecken (vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 30.8.1988 - 1 A 164/86 -, juris Rn. 31: 18 Jahre bei 30 Jahre Nutzungsdauer der Anlage; Bay. VGH, Beschl. v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 46: zweifelnd, ob Pachtverträge von 9 bis 10 Jahren ausreichen).

  • OVG Niedersachsen, 11.03.2019 - 12 ME 105/18

    Antragsbefugnis; Einwirkungsbereich; gemeinsame Anlage; Interimsverfahren;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19
    Hinzu tritt die Überlegung, dass dem Gericht jedenfalls in der vorliegenden Fallgestaltung eines Dokumentationsmangels der Vorprüfung (dazu unten) die Feststellung unmöglich ist, ob es nun rechtmäßig einer Umweltverträglichkeitsprüfung bedarf oder nicht (vgl. schon Senatsbeschl. v. 11.3.2019 - 12 ME 105/18 -, juris, Rn. 57).

    Auch eine solche überschießende Prüfung mag unschädlich sein (vgl. Senatsbeschl. v. 11.3.2019, a.a.O., Rn. 57 ff.), wenn sie jedenfalls den geringeren Umfang der standortbezogenen Vorprüfung rechtmäßig abdeckt.

  • VGH Bayern, 04.01.2005 - 1 CS 04.1598

    Bauplanungsrecht: Begriff der "überwiegend eigenen Futtergrundlage"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19
    Deshalb ist im Rahmen des Merkmals der erforderlichen Dauerhaftigkeit des Betriebs (auch) zu prüfen, ob der Zugriff auf die gemäß § 201 BauGB zwingend landwirtschaftlich, als Futtergrundlage nutzbare Fläche auf Dauer gesichert ist (so auch: Bay. VGH, Beschl. v. 6.8.2018 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 34, ggf. noch anders: Bay. VGH, Beschl. v. 4.1.2005 - 1 CS 04.1598 -, juris Rn. 15).
  • OVG Niedersachsen, 26.11.2019 - 12 ME 197/19

    Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO (hier: Beschwerde)

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19
    Bis dahin ist aber die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs anzuordnen bzw. wiederherzustellen (vgl. zuletzt Senatsbeschl. v. 26.11.2019 - 12 ME 197/19 -, juris, Rn. 11, m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2017 - 8 A 870/15

    Genehmigungen für Windenergieanlagen in Preußisch Oldendorf aufgehoben

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19
    Jedenfalls für das vorliegende Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO wird daher davon ausgegangen, dass in Fällen der fehlerhaften Dokumentation einer standortbezogenen Vorprüfung eine nachfolgende Pflicht zur Durchführung einer UVP nicht ausgeschlossen ist und dies wiederum ausreicht, um einen Fall des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c) der 4. BImSchV als Vorfrage für ein Beteiligungsrecht i. S. d. § 10 Abs. 3 Buchst. a) BImSchG, § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a) UmwRG eines Umweltverbandes wie des Antragstellers zu bejahen (vgl. auch OVG NRW, Urt. v. 18.5.2017 - 8 A 870/15 -, juris, Rn. 48 a. E.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2018 - 2 L 11/16

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.12.2019 - 12 ME 87/19
    Falls dies ganz oder teilweise der Fall ist, so bestehen weiterhin Bedenken, ob für den Schutz stickstoffanfälliger Schutzgebiete bzw. Biotope die in dem Gutachten vorgenommene Anwendung des Abschneidekriteriums von 5 kg Stickstoff je ha/a (vgl. schon zweifelnd: Senbeschl. v. 17.7.2013 - 12 ME 275/12 -, juris Rn. 51, ablehnend: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 8.6.2018 - 2 L 11/16 -, juris Rn. 268) oder ein bzw. ggf. auch mehrere schutzobjektsbezogen differenzierende-/s niedrigeres Abschneidekriterien/um maßgebend ist/sind.
  • BVerwG, 27.06.2017 - 4 C 3.16

    Aufklärung; Außenbereich; Baugenehmigung; Ferkelaufzuchtstall; Gebot der

  • BVerwG, 23.07.2015 - 7 C 10.13

    Geflügelmastanlage; Hähnchenmast; Abluftbehandlung; Bioaerosole;

  • OVG Niedersachsen, 10.05.2019 - 12 ME 68/19

    Abschnittskontrolle; einstweilige Anordnung; Anordnungsgrund; Auseinandersetzung;

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 12 ME 249/16

    Brücke; Gefahr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschungseingriff; konkrete Gefahr;

  • OVG Niedersachsen, 17.07.2013 - 12 ME 275/12

    Vornahme einer parallelen Prüfung hinsichtlich Stickstoffdeposition neben einer

  • VG Hannover, 18.05.2021 - 4 B 6438/20

    Abänderungsverfahren; Bioaerosole; Brandschutz; Geruch; Hähnchenmast; Stickstoff;

    Im unter dem Az. 4 B 5526/18 (12 ME 87/19) geführten Ausgangsverfahren wendete sich der Antragsteller - ein nach dem Umweltrechtsbehelfsgesetz anerkannter Verein - mit Erfolg gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung durch den Antragsgegner.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts im Beschluss vom 16. Dezember 2019 (12 ME 87/19) Bezug genommen.

    Mit ihrem Verweis auf die nunmehr bis zum Jahre 2040 abgeschlossenen Pachtverträge sowie die am 17. April 2020 um eine Prüfung der Nr. 2.3.1 bis 2.3.7 der Anlage 3 zum UVPG ergänzte Umweltverträglichkeitsvorprüfung durch den Antragsgegner macht die Beigeladene eine Veränderung der Umstände gegenüber dem Sachverhalt des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 16. Dezember 2019 (12 ME 87/19) geltend.

    Der Nachvollziehbarkeit steht es dabei auch entgegen, wenn infolge einer fehlerhaften Dokumentation der standortbezogenen Vorprüfung eine nachfolgende Pflicht zur Durchführung einer UVP nicht ausgeschlossen werden kann (OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, Rn. 93, juris).

    Die Durchführung der standortbezogenen Vorprüfung nach den Vorgaben in §§ 3a, 3c UVPG a.F. i.V.m. Anlage 2 UVPG a.F. anstelle der gemäß § 71 UVPG anzuwenden § 5 Abs. 3, § 7 Abs. 2 UVPG i.V.m. Anlage 3 UPVG erweist sich wegen der weitgehenden inhaltlichen Übereinstimmung als unerheblicher Rechtsfehler (OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, Rn. 95, juris).

    Die Sicherstellung eines dauerhaften Zugriffs auf benötigte Flächen kann angenommen werden, wenn entsprechend langfristige Pachtverhältnisse bestehen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, Rn. 116 ff, juris).

    Die Untergrenze eines noch hinreichend langfristigen Vertrages dürfte vielmehr bei der Hälfte der Lebensdauer der zur Genehmigung gestellten Tierhaltungsanlage, hier also bei 15 Jahren liegen (OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, Rn. 122, juris).

    Eine andere Bewertung vermag die Kammer der von dem Antragsteller angeführten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (Beschl v. 15.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris) nicht zu entnehmen, sodass es letztlich auf die Richtigkeit der von dem Antragsteller geltend gemachten Prognose von 22, 4% der Jahresgeruchsstunden nicht ankommt.

    (OVG Lüneburg, Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, Rn. 84ff, juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.09.2020 - 12 ME 29/20

    Biotopschutz; Brandschutz; Brandschutz, besondere Anforderungen an;

    Damit entspreche keiner der Pachtverträge der Vorgabe des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris, Rn. 119), wonach regelmäßig eine Restlaufzeit von 15 Jahren zu fordern sei.

    Deshalb ist bei der Prüfung, ob es vorliegt, zusätzlich festzustellen, ob der Zugriff auf diejenigen landwirtschaftlich genutzten Betriebsflächen dauerhaft gesichert ist, die für die Produktion einer überwiegend eigenen Futtergrundlage der jeweiligen Tierhaltung erforderlich sind (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, RdL 2020, 107 ff., hier zitiert nach juris, Rnrn. 112 und 114).

    Die Untergrenze der (Rest-) Laufzeit eines (noch) langfristigen Pachtvertrages dürfte dabei bei 15 Jahren liegen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, RdL 2020, 107 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 122).

    Im Übrigen wird weiter an der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, RdL 2020, 107 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 84) festgehalten, wonach nach gegenwärtigem Erkenntnisstand eine mögliche spätere anlagenbedingte Immissionsbelastung mit Bioaerosolen im Genehmigungsverfahren nicht durch eine Messung oder verlässliche Schätzung der Bioaerosole selbst bestimmt werden kann, sondern sich lediglich durch Prognose anderer Immissionen, insbesondere sogenannter partikulärer Luftschadstoffe wie PM 10 und PM 2, 5 eine "behelfsmäßige" Abschätzung auch der Bioaerosolbelastung vornehmen lässt.

  • VG Schwerin, 16.09.2020 - 7 A 1408/17

    Keine Nachholung einer fehlenden Öffentlichkeitsbeteiligung im Falle einer

    Denn es genügt, wenn die öffentlichen Belange, deren Entgegenstehen nach § 35 Absatz 1 beziehungsweise deren Beeinträchtigung nach § 35 Absatz 2 und 3 BauGB zu prüfen ist, umweltbezogen sind (vgl. Nds. OVG, B. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 127).

    Die hier jedenfalls in den Blick zunehmenden öffentliche Belange nach § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 und 5 BauGB sind umweltbezogen (vgl. Nds. OVG, B. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 127 zu § 35 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 BauGB)und von der Satzung des Klägers erfasst.

    Die landwirtschaftliche Privilegierung setzt voraus, dass der Eingriff in den zumeist naturhaft geprägten Außenbereich im Rahmen eines auf Dauer angelegten Betriebs erfolgt, zu dem das geplante Vorhaben zu rechnen ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 112).

    Deshalb ist im Rahmen des Merkmals der erforderlichen Dauerhaftigkeit des Betriebs (auch) zu prüfen, ob der Zugriff auf die gemäß § 201 BauGB zwingend landwirtschaftlich, als Futtergrundlage nutzbare Fläche auf Dauer gesichert ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 112).

    Der Schutz des Außenbereichs verbietet es, Gebäude, die landwirtschaftlich genutzt werden sollen, auf die Gefahr hin privilegiert zuzulassen, dass schon nach einigen Jahren die Grundlagen wegfallen können - wie dies etwa der Fall wäre, wenn es dem Betriebsinhaber nicht mehr möglich wäre, das Futter überwiegend auf eigenen Flächen zu erzeugen (vgl. Nds. OVG, B. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 112 ff.).

    Für die insoweit anzustellende Prognose ist im Grundsatz von der zu erwartenden Nutzungsdauer der Anlage auszugehen (vgl. Nds. OVG, B. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 118 f.; Bayerischer VGH, B. v. 06.08.2019 - 22 CS 18.1097 -, juris Rn. 34).

    (c) Da kein Fall eines privilegierten Vorhabens gegeben ist, kommt allenfalls eine bauplanungsrechtliche Zulässigkeit als sonstiges Vorhaben nach § 35 Absatz 2 BauGB in Betracht (vgl. BVerwG, NJW 1964, 1973, 1974; Nds. OVG, B. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 103; Söfker in: Spannowsky/Uechtritz, BeckOK BauGB, 49. Edition 01.02.2020).

  • VG Hannover, 17.12.2019 - 4 B 2809/19

    Verbandswiderspruch gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht legt in seiner jüngsten Entscheidung (Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 - Rn. 119, juris) als Ausgangspunkt die voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagen von 30 Jahren zugrunde.

    Das Bundesverwaltungsgericht musste sich bereits 1994 (Beschluss vom 19.07.1994 - 4 B 140/94 -, Rn. 3 f., juris) mit dem schon seinerzeit geltend gemachten Strukturwandel in der Landwirtschaft befassen und hat diesen nicht zum Anlass genommen, die Anforderungen insgesamt zu senken (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, Rn. 122, juris).

    Jedenfalls aber liegt in seiner Errichtung eine Beeinträchtigung des öffentlichen Belangs des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, Rn. 124, juris).

  • VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19

    Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Zugleich würde damit aber - nahezu tautologisch - die Inzidentprüfung der Rechtmäßigkeit einer allgemeinen Vorprüfung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, zur Entscheidung über die Vorfrage erhoben, ob ein Beteiligungsrecht einer anerkannten Umweltschutzvereinigung im Genehmigungsverfahren bestand (vgl. hierzu tiefgehend - wenn auch zu einer standortbezogenen Vorprüfung - OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.01.2020 - 11 S 20.18 -, juris; vgl. hierzu ebenso BVerwG, Urteil vom 26.09.2019 - 7 C 5.18 -, juris).

    Denn dieser zusätzlichen Voraussetzung bedarf es nur, wenn sich die gerichtliche Kontrolle tatsächlich auf alle objektiven und subjektiven Rechtsverletzungen bezieht, unabhängig davon, ob sie einen Umweltbezug aufweisen; richtet sich die Prüfung hingegen auf der Grundlage von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG auf die Einhaltung umweltbezogener Rechtsvorschriften, ist die gerichtliche Kontrolle von einer UVP-Pflicht unabhängig (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2018 - 5 S 2138/16 -, juris, Rn. 157 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 12.12.2018 - 3 KM 787/18 -, juris).

  • VGH Bayern, 22.05.2020 - 22 ZB 18.856

    Erfolgreiche Klage eines Naturschutzverbands gegen Windkraftanlage

    Mit Blick auf § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 BauGB (Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege) hat zwischenzeitlich mit vergleichbarer Argumentation das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht eine umweltbezogene Rechtsvorschrift im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG angenommen (vgl. NdsOVG, B.v. 4.9.2018 - 1 ME 65/18 - juris Rn. 8; B.v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 - juris Rn. 127).

    Handelt es sich wie hier um einen umweltbezogenen Belang, ist weder dargelegt noch ersichtlich, warum eine solche Konstellation nicht vom Schutzzweck des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG erfasst und die Klage eines Umweltverbands, der sich auf die Verletzung des umweltbezogenen Belangs beruft, bei Feststellung einer solchen Beeinträchtigung durch das Gericht nicht begründet sein sollte (so im Ergebnis auch BayVGH, B.v. 27.11.2017 - 22 CS 17.1574 - juris Rn. 72; B.v. 5.4.2019 - 22 CS 18.2572, 22 CS 19.23 - juris Rn. 54 f. sowie für § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 Alt. 1 BauGB NdsOVG, B.v. 4.9.2018 - 1 ME 65/18 - juris Rn. 8; B.v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 - juris Rn. 127).

  • VG München, 14.06.2022 - M 2 S 22.288

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

    § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG kann subsidiär zu der - etwa mit Blick auf den weiteren Prüfungsmaßstab nach § 2 Abs. 4 UmwRG und die Suspendierung von Präklusionsvorschriften nach § 7 Abs. 4 UmwRG - stärkeren Rechtsposition des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UmwRG Anwendung finden (OVG Lüneburg, B.v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 - juris Rn. 99 f.).

    In diesen Fällen ist, selbst wenn zunächst ein Fall von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a) UmwRG vorliegt, subsidiär auf § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UmwRG und den korrespondierenden Begründetheitsmaßstab des § 2 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UmwRG als Mindestschutz zurückzugreifen (vgl. zum Ganzen den ähnlich gelagerten Fall bei OVG Lüneburg, B.v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 - juris Rn. 100; so im Ergebnis wohl auch Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 2 UmwRG Rn. 21).

  • VG Frankfurt/Oder, 29.10.2020 - 5 K 2511/18
    Insoweit ist er auch eine Vorschrift für ressourcenschonenden Umgang mit Grund und Boden und im weitesten Sinne von der klägerischen Satzung umfasst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Juli 2020 - 11 N 40.18 -, juris Rn. 7; so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 8).

    Grundsätzlich muss zur Annahme einer dauerhaften Zuordnung der Pachtflächen zu dem landwirtschaftlichen Betrieb die Laufzeit der Pachtverträge der voraussichtlichen Nutzungsdauer des betreffenden Vorhabens entsprechen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 118).

  • VG Hannover, 23.11.2020 - 12 A 2899/17

    Akkumulierung; Beweiserhebung; Bioaerosole; Deposition; Drittschutz;

    Soweit zum Teil in Frage gestellt wird, ob die Vorgehensweise des LAI-Leitfadens bei der Prüfung der Verletzung der Vorsorgepflicht den Vorgaben des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der TA Luft entspricht (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 82 f.), bedarf dies hier keiner näheren Erörterung, da sich nach dem LAI-Leitfaden bereits keine Anhaltspunkte für eine Schutzpflichtverletzung ergeben.

    Nach dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (Beschl. v. 16.12.2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 84) kann sogar im Regelfall davon ausgegangen werden, dass von der Anlage keine Gefahren für die menschliche Gesundheit ausgehen, wenn die Kenngröße der Gesamtzusatzbelastung für PM10 an keinem Beurteilungspunkt 1, 2 μm überschreitet.

  • VG Frankfurt/Oder, 28.10.2020 - 5 K 2511/18
    Insoweit ist er auch eine Vorschrift für ressourcenschonenden Umgang mit Grund und Boden und im weitesten Sinne von der klägerischen Satzung umfasst (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06. Juli 2020 - 11 N 40.18 -, juris Rn. 7; so auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 8).

    Grundsätzlich muss zur Annahme einer dauerhaften Zuordnung der Pachtflächen zu dem landwirtschaftlichen Betrieb die Laufzeit der Pachtverträge der voraussichtlichen Nutzungsdauer des betreffenden Vorhabens entsprechen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 16. Dezember 2019 - 12 ME 87/19 -, juris Rn. 118).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.01.2020 - 11 S 20.18

    Beteiligungsrecht eines Umweltverbandes nach UmwRG § 2 Abs 1 S 1 Nr 3a;

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 7 KS 40/18

    Änderungsplan; Änderungsplanfeststellung; Anderungsplanfeststellungsbeschluss;

  • VGH Bayern, 25.09.2023 - 9 BV 22.481

    Klagebefugnis einer anerkannten Umweltvereinigung gegen Baugenehmigung für Neubau

  • VG Stade, 19.10.2021 - 2 A 1694/18

    Ertragsberechnung; Flächenausstattung; Futtermittelgrundlage; Hähnchenmaststall;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2020 - 11 N 40.18

    OVG bestätigt Aufhebung der Genehmigung für Schweinemastanlage Haßleben

  • VG München, 12.06.2020 - M 28 K 18.3517

    Immissionsschutzrecht, Nachbarklage, Drittschutz, Änderungsgenehmigung für die

  • VG Ansbach, 25.04.2023 - AN 3 K 21.01785

    Vorbescheid, Abgrenzung Innenbereich/Außenbereich, privilegiertes Vorhaben

  • VG München, 15.06.2022 - M 9 K 22.2112

    Zur Privilegierung von Almwirtschaften im Außenbereich über die Grundversorgung

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