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   LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 12 O 302/10   

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https://dejure.org/2011,50069
LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 12 O 302/10 (https://dejure.org/2011,50069)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.08.2011 - 12 O 302/10 (https://dejure.org/2011,50069)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. August 2011 - 12 O 302/10 (https://dejure.org/2011,50069)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verbrauchervereins auf Unterlassung der Verwendung einer Vertragsklausel beim Abschluss eines Versicherers von Rechtsschutzversicherungen gegenüber einem Verbraucher

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UKlaG § 1; BGB § 307; BGB § 308; BGB § 309
    Anspruch eines Verbrauchervereins auf Unterlassung der Verwendung einer Vertragsklausel beim Abschluss eines Versicherers von Rechtsschutzversicherungen gegenüber einem Verbraucher

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 12 O 302/10
    Die Verpflichtung, innerhalb der Klausel klar und verständlich zu formulieren, besteht nur, soweit dies möglich ist (BGH NJW 1998, 3114 [3116]).
  • BGH, 08.12.1999 - IV ZR 40/99

    Inanspruchnahme des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 12 O 302/10
    Für die Beurteilung, ob dem Transparenzgebot genüge getan ist, bedarf es zunächst der Auslegung der Versicherungsbedingung, wobei auf den aufmerksamen und sorgfältigen Verbraucher bzw. Versicherungsnehmer abzustellen und zu fragen ist, wie dieser sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und unter Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGH NJW 2000, 1194 [1196]).
  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 12 O 302/10
    Grundsätzlich sind Risikobeschreibungen in einem Versicherungsvertrag nicht kontrollfähig, soweit sie den Typ des Versicherungsvertrages konstituieren und den Kernbereich des versicherten Risikos festlegen, da das Gesetz den Vertragspartnern grundsätzlich freistellt, Leistung und Gegenleistung im Vertrag frei zu bestimmen (BGH NJW 1999, 2279 [2280]).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 85/92

    Streitgegenstand und Beschwer bei AGBG -Unterlassungsklage - Formularvertragliche

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 12 O 302/10
    Allerdings dürfen die Transparenzanforderungen auch nicht überspannt werden (BGH NJW 1993, 2052 [2054]).
  • OLG Hamburg, 25.06.2008 - 5 U 13/07

    Wettbewerbswidrige Internet-Werbung: Irreführende Werbung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.08.2011 - 12 O 302/10
    Für einen Verband, dem es zuzumuten ist, typische und durchschnittlich schwer zu verfolgende Verstöße zu erkennen und selbst abzumahnen, besteht ein Anspruch auf anteiligen Ersatz der Personal- und Sachkosten in Form einer Kostenpauschale (OLG Hamburg, Urteil vom 25.06.2008 - 5 U 13/07, BeckRS 2008, 21627).
  • OLG München, 22.09.2011 - 29 U 589/11

    Allgemeine Versicherungsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung:

    Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer ist nicht hinreichend verständlich, dass die Beklagte die Ausschlussklausel auch auf Geschäfte über nicht börsennotierte, aber potenziell an der Börse handelbare Wertpapiere angewendet wissen will (vgl. auch LG Düsseldorf, Urt. v. 10.08.2011 - 12 O 302/10, UA S. 11 f. [Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 20.09.2011] sowie LG Stuttgart, Urt. v. 30.08.2011 - 20 O 313/10, UA S. 10 ff. [Anlage zum Schriftsatz der Klägerin vom 20.09.2011]).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2012 - 6 U 198/11

    Freizeichnung des Rechtsschutzversicherers von der Gewährung von Rechtsschutz im

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. August 2011 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 302/10) wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt (sinngemäß), die Klage unter Abänderung des am 10. August 2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 302/10) abzuweisen.

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