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   LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07   

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https://dejure.org/2008,5747
LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07 (https://dejure.org/2008,5747)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07 (https://dejure.org/2008,5747)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. April 2008 - 12 Sa 2180/07 (https://dejure.org/2008,5747)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Erben eines verstorbenen Arbeitnehmers auf einen Erfolgsbonus und diesbezügliche Auskunft des Arbeitgebers; Wirksamkeit einer Bonusregelung mit der Voraussetzung eines ungekündigten Arbeitsverhältnisses zu Ende des Geschäftsjahres i.F.e. vier Wochen zuvor ...

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 157, 307, 315, 316, 611, 1922 BGB
    Anspruch des Erben auf einen Erfolgsbonus

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Bonusregelung - Auszahlungsvoraussetzung bei Tod

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch des Erben auf einen Erfolgsbonus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sonderzuwendungen - Bonusregelung gilt auch für Erben eines Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bonuszahlung nicht undifferenziert mit ungekündigtem Arbeitsverhältnis verknüpfen!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 12.12.2007 - 10 AZR 97/07

    Bonuszahlung bei unterbliebener Zielvereinbarung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07
    Mangels anderen Vortrages der Beklagten ist anzunehmen, dass diese vertragstreu zu Beginn des Geschäftsjahres 2005 mit Herrn M. die individuellen Ziele vereinbarte, dass die festgelegten Ziele von M. erreicht werden konnten (vgl. BAG, Urteil vom 12.12.2007, 10 AZR 97/07, NJW 2008, 872) und dass nach der individuellen Beurteilung sowie dem wirtschaftlichen Ergebnis der Unternehmensgruppe eine Zielerreichung in anspruchsbegründendem Umfang eingetreten ist.

    Sie finden nach Einschätzung der Kammer auch in der aktuellen BAG-Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 24.10.2007, 10 AZR 825/06, NJW 2008, 680, vom 12.12.2007, 10 AZR 97/07, NJW 2008, 872) keinen Rückhalt.

  • BAG, 03.06.1958 - 2 AZR 406/55

    Gewinnbeteiligung bei Ausscheiden aus dem Unternehmen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07
    Die zeitratierliche Berechnung entspricht, weil beiderseits interessengerecht, im allgemeinen auch bei einem Erfolgsbonus dem hypothetischen Parteiwillen (§ 157 BGB), dies jedenfalls dann, wenn das Arbeitsverhältnis im Laufe des Bezugsjahrs, erst recht kurz vor Ablauf des Bezugsjahrs endet (vgl. BAG, Urteil vom 03.06.1958, 2 AZR 406/55, BAGE 5, 317).
  • LAG Düsseldorf, 23.07.2003 - 12 Sa 260/03

    Einfache und ergänzende Vertragsauslegung, Anspruch auf zeitanteilige Tantieme

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07
    Scheidet der Arbeitnehmer während des Bezugszeitraums einer ihm zugesagten Vergütungsleistung aus, steht ihm grundsätzlich die Leistung zeitanteilig zu, nämlich im Verhältnis seiner Beschäftigungszeit zum Bezugszeitraum (Geschäftsjahr) zu dem gesamten Bezugszeitraum (Kammerurteil vom 23.07.2003, 12 Sa 260/03, Juris).
  • BAG, 24.10.2007 - 10 AZR 825/06

    Bonuszahlung - Transparenzgebot und Stichtagsklausel

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07
    Sie finden nach Einschätzung der Kammer auch in der aktuellen BAG-Rechtsprechung (z.B. Urteile vom 24.10.2007, 10 AZR 825/06, NJW 2008, 680, vom 12.12.2007, 10 AZR 97/07, NJW 2008, 872) keinen Rückhalt.
  • BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 364/04

    Änderungsvorbehalt in einem Formulararbeitsvertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07
    Daher muss sich - beim Freiwilligkeitsvorbehalt wie beim Widerrufsvorbehalt - die Vertragsinhaltskontrolle im wesentlichen auf die Prüfung richten, ob die Leistungsvorbehalte aufgrund ihrer Eingriffstiefe in das synallagmatische Austauschverhältnis zu einer grundlegenden Benachteiligung des Arbeitnehmers im Vergleich zu einer sachlich vertretbaren Lösung führen (vgl. BAG, Urteil vom 12.01.2005, 5 AZR 364/04, NZA 2005, 465).
  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07
    Nach zutreffender höchstrichterlicher Spruchpraxis (BAG, Urteil vom 20.01.1998, 9 AZR 698/96, EzA Nr. 63 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebliche Lohngestaltung, Urteil vom 21.11.2000, 9 AZR 665/99, NJW 2001, 3804), der die Kammer gefolgt ist (Kammerurteil vom 29.10.2003, 12 Sa 900/03, Juris), begründet die Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine von bestimmten betrieblichen oder individuellen Voraussetzungen abhängige Leistung zu erbringen, auch die Pflicht, den Arbeitnehmer über das Bestehen und den Umfang seines Rechts aufzuklären, wenn dieser selbst nicht in der Lage ist, sich die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
  • BAG, 25.04.2007 - 10 AZR 634/06

    Rückforderung einer Zuwendung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07
    Dabei erscheint, was der Freiwilligkeitsvorbehalt anbelangt, die Differenzierung zwischen laufendem Arbeitsentgelt und einmaligen Sonderzahlungen als formal und wird einen solchen Vorbehalt im allgemeinen nur im Umfang der zu Gratifikationsrückzahlungsklauseln entwickelten Grenzwerte erlauben (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2007, NJW 2007, 2279, vom 23.05.2007, 10 AZR 363/06, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 13.03.2002 - 5 AZR 755/00

    Betriebliche Übung - Tariflohnerhöhung; Klage auf künftige Leistungen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07
    Die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses gehört hierzu nicht (vgl. BAG, Urteil vom 13.03.2002, 5 AZR 755/00, EzA Nr. 1 zu § 259 ZPO).
  • BAG, 23.05.2007 - 10 AZR 363/06

    Sonderzahlung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07
    Dabei erscheint, was der Freiwilligkeitsvorbehalt anbelangt, die Differenzierung zwischen laufendem Arbeitsentgelt und einmaligen Sonderzahlungen als formal und wird einen solchen Vorbehalt im allgemeinen nur im Umfang der zu Gratifikationsrückzahlungsklauseln entwickelten Grenzwerte erlauben (vgl. BAG, Urteil vom 25.04.2007, NJW 2007, 2279, vom 23.05.2007, 10 AZR 363/06, AP Nr. 24 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BGH, 27.07.2000 - III ZR 279/99

    Auskunftsanspruch des Maklers gegenüber dem Auftraggeber

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 16.04.2008 - 12 Sa 2180/07
    Es kann dahinstehen, ob für eine Auskunftspflicht bei vertraglichen Beziehungen eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für einen Leistungsanspruch genügt, während bei gesetzlichen Ansprüchen grundsätzlich feststehen muss, dass der Anspruch, zu dessen Durchsetzung die Auskunft dienen soll, dem Grunde nach besteht und nur der Anspruchsinhalt offen ist (vgl. BGH, Urteil vom 27.07.2000, NJW-RR 2001, 705, OLG Stuttgart Urteil vom 27.09.2006, ZIP 2007, 275, Saarländisches OLG, Urteil vom 04.04.2006, OLGR Saarbrücken 2006, 850).
  • OLG Stuttgart, 27.09.2006 - 14 U 11/06

    Rückerstattungsanspruch nach den Kapitalerhaltungsregelungen, wenn die insolvente

  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 282/01

    Provision - Anspruch auf Überlassung von Kundenadressen

  • LAG Düsseldorf, 29.10.2003 - 12 Sa 900/03

    Variable Vergütung - Pflicht des Arbeitgebers zur jährlichen Festlegung von

  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 698/96

    Tantieme - Anrechnung einer tariflichen Verdienstsicherung

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2006 - 4 U 668/04

    Voraussetzungen eines Auskunftsanspruchs aus Treu und Glauben

  • BAG, 27.04.1982 - 3 AZR 814/79

    Bedingung - Wettbewerbsverbot und Jahresumsatzprämie

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

  • LAG Düsseldorf, 27.06.1996 - 12 Sa 506/96

    Arbeitsentgelt: Weihnachtsgeld während des Erziehungsurlaubs

  • BAG, 06.05.2009 - 10 AZR 443/08

    Bonuszahlung - Arbeitsverhältnis als Voraussetzung

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 16. April 2008 - 12 Sa 2180/07 - aufgehoben.
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