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   LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 Ta 172/04   

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https://dejure.org/2005,16464
LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 Ta 172/04 (https://dejure.org/2005,16464)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08.03.2005 - 12 Ta 172/04 (https://dejure.org/2005,16464)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 08. März 2005 - 12 Ta 172/04 (https://dejure.org/2005,16464)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die hinreichende Erfolgsaussicht der Hauptsache; Anforderungen an das Bestehen eines Anspruchs auf Entfristung eines Arbeitsverhältnisses; Rechtfertigung der Befristung im Falle der Vertretung zeitweilig ausfallender Mitarbeiter einer ...

  • Judicialis

    BerzGG § 21; ; ZPO § 114; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 319; ; TzBfG § 17 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 256 Abs. 1 § 319; TzBfG § 17 Satz 1
    Befristung des Arbeitsvertrages bei Vertretung zeitweilig ausfallender Mitarbeiter der beschäftigenden Körperschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 Ta 172/04
    Erforderlich ist dabei lediglich, dass ein kausaler Bezug von dem Arbeitsausfall an der Stelle der zu vertretenden Arbeitnehmerperson zu dem zeitlich begrenzten Arbeitsanfall der Aushilfskraft besteht (vgl. näher: BAG, 6.12.1999, NZA 2000, 721 [722]; 21.2.2001, NZA 2001, 1069; 23.1.2002, NZA 2002, 665 f.).
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 440/00

    Befristung des Arbeitsvertrags/Vertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 Ta 172/04
    Erforderlich ist dabei lediglich, dass ein kausaler Bezug von dem Arbeitsausfall an der Stelle der zu vertretenden Arbeitnehmerperson zu dem zeitlich begrenzten Arbeitsanfall der Aushilfskraft besteht (vgl. näher: BAG, 6.12.1999, NZA 2000, 721 [722]; 21.2.2001, NZA 2001, 1069; 23.1.2002, NZA 2002, 665 f.).
  • BAG, 21.02.2001 - 7 AZR 107/00

    Befristeter Arbeitsvertrag - mittelbare Vertretung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 Ta 172/04
    Erforderlich ist dabei lediglich, dass ein kausaler Bezug von dem Arbeitsausfall an der Stelle der zu vertretenden Arbeitnehmerperson zu dem zeitlich begrenzten Arbeitsanfall der Aushilfskraft besteht (vgl. näher: BAG, 6.12.1999, NZA 2000, 721 [722]; 21.2.2001, NZA 2001, 1069; 23.1.2002, NZA 2002, 665 f.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2005 - 12 Ta 291/04

    Urteilsberichtigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 08.03.2005 - 12 Ta 172/04
    Die dagegen gerichtete Beschwerde der Klägerin ist durch unanfechtbaren Beschluss vom 22.02.2005 - 12 Ta 291/04 -zurückgewiesen worden.
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