Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schlechterfüllung ; Schadensersatz ; Bauträgervertrag; Nutzungsvorteile; Entfernter Mangelfolgeschaden ; Werkmangel
- Judicialis
BGB § 467 Satz 2; ; BGB § 635; ; BGB § 638; ; BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ersatzpflicht von Mangelfolgeschäden beim Werkvertrag
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 27.07.1999 - 1 O 37/97
- OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99
Papierfundstellen
- NJW 2001, 3483 (Ls.)
- NJW-RR 2001, 1462
- BauR 2001, 1605
- ZfBR 2001, 547
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.1966 - VII ZR 79/65
Begriff des engen Mangelfolgeschadens
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99
Zwischen den Parteien besteht Einigkeit, daß entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1967, 340, 341) die Finanzierungskosten zu dem unmittelbaren Mangelfolgeschaden zählen, der von dem Schadensersatzanspruch aus § 635 BGB erfaßt wird, auf den sich die Kläger nach Vollziehung der Wandelung nicht mehr berufen können.Wenn das vom Bundesgerichtshof in dem oben genannten Fall (BGH NJW 1967, 340) für Finanzierungskosten bejaht wurde, kann es nicht in erster Linie darauf ankommen, daß sich der Schaden an einem anderen Rechtsgut, etwa dem sonstigen Vermögen des Auftraggebers eingestellt hat.
- BGH, 30.01.1992 - VII ZR 86/90
Kriterien für die Zuordnung einer Werkleistung zur fünfjährigen Verjährungsfrist …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99
Bei der Herstellung von maßangefertigten Einbauküchen kann es sich sogar um Arbeiten an einem Gebäude im Sinne des § 638 BGB handeln (BGH BauR 1992, 369), woraus folgt, daß der entsprechende Aufwand im engen sachlichen Zusammenhang mit den Baukosten steht. - BGH, 15.03.1990 - VII ZR 311/88
Entbehrlichkeit der Aufforderung zu fristgerechter Mängelbeseitigung; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99
Daß derart schädliche Auswirkungen auf weitere Bauteile oder Ausstattungen des Gebäudes zum unmittelbaren Mangelfolgeschaden gehören, ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung wegen des engen Zusammenhangs mit fehlerhaften Bauleistung anerkannt (BGH BauR 1990, 466, 467: Ingenstau/Korbion, VOB, 13. Aufl., B § 13 Rdnr. 287). - BGH, 17.05.1982 - VII ZR 199/81
Entferntere Mangelfolgeschäden
Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.05.2000 - 12 U 230/99
Zur Abgrenzung zwischen der Gewährleistung und der Haftung aus positiver Vertragsverletzung, auf die die Kläger allein noch zurückgreifen können, ist darauf abzustellen, ob der geltend gemachte Folgeschaden eng mit dem Werkmangel zusammenhängt (BGH BauR 1982, 489, 490).
- OLG Bremen, 29.10.2008 - 1 U 47/08
Höhe der Vergütung im Rahmen eines Werkvertrages bei verstecktem Dissens
Eine Verletzung der Prüfungs- und Hinweispflichten der Klägerin, die beim BGB-Vertrag aus § 242 BGB folgen (vgl. z.B. HansOLG Bremen NJW-RR 2001, 1462), kann vorliegend nicht festgestellt werden. - OLG Düsseldorf, 23.10.2001 - 21 U 44/01
Rechte des Bestellers nach vollzogener Wandelung eines Bauträgervertrages; …
Auf die Berufung der P... wies das Oberlandesgericht Düsseldorf durch Urteil vom 11.05.2000 (Az.: 12 U 230/99) die Klage insgesamt mit der Begründung ab, dass die Kläger mit der Geltendmachung unmittelbarer Mangelfolgeschäden nach der Vollziehung der Wandlung ausgeschlossen seien.Darüber hinaus seien die Beklagten verpflichtet, ihnen die im Verfahren 1 O 37/97 LG Duisburg/ 12 U 230/99 OLG Düsseldorf angefallenen, der Höhe nach unstreitigen Kosten von 30.384,42 DM zu erstatten.
Die Akten 8 O 304/94 LG Duisburg und 1 = 37/99 LG Duisburg / 12 U 230/99 OLG Düsseldorf sind beigezogen worden.