Weitere Entscheidung unten: KG, 11.10.2010

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 12 U 79/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9611
OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 12 U 79/09 (https://dejure.org/2009,9611)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.10.2009 - 12 U 79/09 (https://dejure.org/2009,9611)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 12 U 79/09 (https://dejure.org/2009,9611)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht des Berufsunfähigkeitszusatzversicherers bei verspäteter Mitteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1 ; BGB § 305 c
    Durch Abwarten eines Rentenbescheids der Deutschen Rentenversicherung schuldhaft verspätete Leistungsanmeldung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ § 1 Abs. 3; BUZVB § 4 Abs. 2
    Eintrittspflicht des Berufsunfähigkeitszusatzversicherers bei verspäteter Mitteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Abwarten mit der Leistungsanmeldung bis zur Bescheidung eines Rentenantrags durch die Deutsche Rentenversicherung ist schuldhaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Berufsunfähigkeit: Versicherungsnehmer muss im Schadensfall frühestmöglich die Versicherung informieren - Leistungsbeschränkung bei verspäteter Mitteilung des Eintritts der Berufsunfähigkeit

Besprechungen u.ä.

  • deutscherueck.de PDF, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)

    Leistungsbeschränkung bei verspätetem Leistungsantrag (?; Deutsche Rück 2/2010, 2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 751
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.11.1994 - IV ZR 324/93

    Versäumung der Frist

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 12 U 79/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85; VersR 1995, 82).

    Es genüge also zunächst, dass der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer mit Erhebung des Anspruchs behaupte, bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit sei eingetreten; darauf, ob deren Voraussetzungen bereits festgestellt oder zu beweisen seien, komme es für die Anzeige nicht an [BGH VersR 1995, 82 unter 3 b) aa)].

    Mangelndes Verschulden wird regelmäßig nur dann anzunehmen sein, wenn der Versicherungsnehmer vom Eintritt eines Zustandes, der die Annahme bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit rechtfertigte, nicht wusste und ihn auch an der Nichtkenntnis ein Verschulden nicht trifft [BGH VersR 1995, 82 unter 3 b) cc)].

  • OLG Hamm, 28.09.1994 - 20 U 105/94

    Verspätete Anspruchsanmeldung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 12 U 79/09
    Im Hinblick auf das Verschuldenskorrektiv (hierzu nachfolgend unter 3.) und das Wesen von Ausschlussfristen hat der BGH dies jedoch für unbedenklich gehalten (zur Ausschlussfrist siehe auch OLG Hamm VersR 1995, 1038).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 12 U 79/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind allgemeine Versicherungsbedingungen so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (BGHZ 123, 83, 85; VersR 1995, 82).
  • BGH, 10.11.1989 - V ZR 201/88

    Formularmäßige Ausdehnung der Haftung auf sämtliche Verbindlichkeiten eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 12 U 79/09
    Nur falls der Kunde auf eine Regelung nach Lage der Umstände vernünftigerweise nicht gefasst zu sein brauchte, kann die Annahme einer Überraschungsklausel gerechtfertigt sein (BGH NJW 1990, 576; 1982, 2309).
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 12 U 79/09
    Nur falls der Kunde auf eine Regelung nach Lage der Umstände vernünftigerweise nicht gefasst zu sein brauchte, kann die Annahme einer Überraschungsklausel gerechtfertigt sein (BGH NJW 1990, 576; 1982, 2309).
  • OLG Koblenz, 24.02.2016 - 10 U 910/15

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Leistungsausschluss bei schuldhafter

    Mangelndes Verschulden wird regelmäßig nur dann anzunehmen sein, wenn der Versicherungsnehmer vom Eintritt eines Zustandes, der die Annahme bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit rechtfertigt, nichts wusste und ihn auch an der Nichtkenntnis ein Verschulden nicht trifft; darlegungs- und beweisbelastet für sein mangelndes Verschulden ist der Versicherungsnehmer (OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.10.2009, 12 U 79/09 -, RuS 2011, 439 - 440 m. w. N.).
  • OLG Brandenburg, 04.04.2013 - 11 U 94/12

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Frist zur Anzeige der Berufsunfähigkeit

    Die obergerichtliche Rechtsprechung, die überzeugt und der sich der Senat deshalb anschließt, geht aber ganz einhellig davon aus, dass es im Allgemeinen an mangelndem Verschulden des Versicherungsnehmers respektive des Versicherten hinsichtlich der Versäumung einer vertraglichen Ausschlussfrist entsprechend § 1 Abs. 2 Satz 2 ...B-BUZ fehlt, sobald er wegen Beschränkungen seiner Erwerbsfähigkeit Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt; er kann sich dann insbesondere nicht mit einem Hinweis darauf exkulpieren, er habe zunächst den Ausgang der eingeleiteten sozialrechtlichen Verfahren abwarten wollen (vgl. dazu OLG Hamm, Urt. v. 28.09.1994 - 20 U 105/94, Rdn. 6, MDR 1995, 370 = VersR 1995, 1038; OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.10.2009 - 12 U 79/09, Rdn. 22, ZfSch 2010, 461 = r+s 2011, 439; OLG Saarbrücken, Urt. v. 26.01.2011 - 5 U 136/10, Rdn. 27, VersR 2011, 1381; Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 2. Aufl., § 46 Rdn. 223).
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Rechtsprechung
   KG, 11.10.2010 - 12 U 79/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,8305
KG, 11.10.2010 - 12 U 79/09 (https://dejure.org/2010,8305)
KG, Entscheidung vom 11.10.2010 - 12 U 79/09 (https://dejure.org/2010,8305)
KG, Entscheidung vom 11. Oktober 2010 - 12 U 79/09 (https://dejure.org/2010,8305)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Unmittelbarkeit einer Beweisaufnahme

  • rechtsportal.de

    ZPO § 538 Abs. Nr. 1
    Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Verfahrensmangel nach einem Richterwechsel (Beweisaufnahme)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1061
  • BauR 2011, 297
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.07.1990 - VIII ZR 366/89

    Erneute Vernehmung eines im Wege der Rechtshilfe im Ausland vernommenen Zeugen

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 79/09
    Die Entscheidung über unvereinbare Zeugenaussagen hängt in einem derartigen Fall von der persönlichen Glaubwürdigkeit der Zeugen ab (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 11. Juli 1990 - VIII ZR 366/89 - NJW 1990, 3088) bzw. führt, sofern der persönliche Eindruck der Zeugen nicht zu einer Entscheidung führt, zu einem non liquet, was im Rahmen der Beweislast zu berücksichtigen ist.
  • BGH, 04.02.1997 - XI ZR 160/96

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 79/09
    Kommt es jedoch auf einen persönlichen Eindruck von den Zeugen an, insbesondere zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen, so muss das Gericht in der Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige Beurteilung zurückgreifen können (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96 - NJW 1997, 1586; OLG Bremen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 1 U 64/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 1991 - 10 U 233/90 - NJW 1992, 187; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 U 177/07 - zitiert nach juris).
  • OLG Bremen, 04.02.2009 - 1 U 64/08
    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 79/09
    Kommt es jedoch auf einen persönlichen Eindruck von den Zeugen an, insbesondere zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen, so muss das Gericht in der Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige Beurteilung zurückgreifen können (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96 - NJW 1997, 1586; OLG Bremen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 1 U 64/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 1991 - 10 U 233/90 - NJW 1992, 187; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 U 177/07 - zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 177/07

    Beweiswürdigung: Glaubwürdigkeitsbeurteilung eines Zeugen durch Verwertung der

    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 79/09
    Kommt es jedoch auf einen persönlichen Eindruck von den Zeugen an, insbesondere zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen, so muss das Gericht in der Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige Beurteilung zurückgreifen können (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96 - NJW 1997, 1586; OLG Bremen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 1 U 64/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 1991 - 10 U 233/90 - NJW 1992, 187; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 U 177/07 - zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 11.07.1991 - 10 U 233/90
    Auszug aus KG, 11.10.2010 - 12 U 79/09
    Kommt es jedoch auf einen persönlichen Eindruck von den Zeugen an, insbesondere zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen, so muss das Gericht in der Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige Beurteilung zurückgreifen können (vgl. BGH Urteil vom 4. Februar 1997 - XI ZR 160/96 - NJW 1997, 1586; OLG Bremen, Urteil vom 4. Februar 2009 - 1 U 64/08; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Juli 1991 - 10 U 233/90 - NJW 1992, 187; OLG Brandenburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 4 U 177/07 - zitiert nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 13.08.2014 - 7 U 128/13

    hypoxischer Hirnschaden - Arzthaftung: Bemessung des Pflege- und

    Kommt es auf einen persönlichen Eindruck von den Zeugen an, insbesondere zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit, so muss das Gericht in der Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige Beurteilung zurückgreifen können (BGH, NJW 1997, 1586 f., juris Tz. 13; NJW 1995, 1292 ff, juris Tz. 10; NJW 1991, 1180, juris Tz. 6; KG, BauR 2011, 297 f. juris Tz. 27 m.w.N.; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 355 Rn. 6).
  • KG, 14.02.2011 - 12 U 67/10

    Beweisaufnahme: Nichteinholung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens durch das

    Die Zurückverweisung dient auch dem Interesse der Parteien an der Erhaltung einer Überprüfungsmöglichkeit durch die Berufungsinstanz, da nach der Neufassung des § 513 ZPO keine umfassende zweite Tatsacheninstanz mehr eröffnet ist, sondern in erster Linie eine Fehlerprüfung stattfindet (so auch Senat, Urteil vom 11.10.2010, 12 U 79/09).
  • OLG Frankfurt, 14.09.2011 - 7 U 24/10

    Beweisaufnahme: Rechtsfolge bei Bewertung der Zeugenaussage durch den erkennenden

    Die Entscheidung beruht insoweit auf einem Verfahrensfehler (vgl. hierzu OLGR Koblenz 2002, 354; KG ZfS 2011, 88).
  • LG Osnabrück, 05.07.2018 - 4 S 420/17

    Glaubhaftigkeit von Zeugen - Vernehmungsprotokolle

    Dies ist insbesondere der Fall bei mangelhafter Tatsachenfeststellung aufgrund rechtsfehlerhafter Beweiswürdigung und damit eines Verstoßes gegen die gemäß § 286 Abs. 1 ZPO bestehende Pflicht zur sachgerechten Bewertung der Beweismittel (KG Berlin, BauR 2011, 297).

    Kommt es auf einen persönlichen Eindruck von den Zeugen an, insbesondere zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Zeugen, so muss das Gericht in der Spruchbesetzung einen persönlichen Eindruck von den Zeugen gewonnen haben oder auf eine aktenkundige Beurteilung zurückgreifen können (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.1991, Az. 10 U 233/90; KG Berlin, Urteil vom 11.10.2010, BauR 2011, 297).

  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2012 - L 13 AS 1671/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zurückverweisung gem § 159 Abs 1 Nr 2 SGG -

    Diese Auffassung scheint weit verbreitet, ohne allerdings auf ein gesetzgeberisches Redaktionsversehen hinzuweisen (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 70. Auflage, § 538 ZPO, Rdnr. 7-9; Zöller, Kommentar zur ZPO, 29. Auflage, § 538 ZPO Rdnr. 31; Münchener Kommentar zur ZPO, 3. Auflage, § 538 ZPO Rdnr. 21 ff., 43, jeweils zu § 538 Abs. 2 Nr. 1 ZPO; KG, Urteile vom 11. Oktober 2010, 12 U 79/09, und 14. Februar 2011, jeweils in BauR 2011, 1061; BGH, NJW 2008, 1672; NJW 2011, 2578; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2011, 7 ff.; wohl auch Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Kommentar zur VwGO, § 130 VwGO Rdnr. 6; unklar Eyermann, Kommentar zur VwGO, 12. Auflage, § 130 VwGO Rdnr. 8-11; Kopp/Schenke, Kommentar zur VwGO, 17. Auflage, § 130 VwGO Rdnr. 10 ).
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