Rechtsprechung
   KG, 01.02.2018 - (5) 121 Ss 71/17 (49/17)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,56683
KG, 01.02.2018 - (5) 121 Ss 71/17 (49/17) (https://dejure.org/2018,56683)
KG, Entscheidung vom 01.02.2018 - (5) 121 Ss 71/17 (49/17) (https://dejure.org/2018,56683)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - (5) 121 Ss 71/17 (49/17) (https://dejure.org/2018,56683)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,56683) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (23)

  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 519/09

    Ablehnung eines Beweisantrages (völlig ungeeignetes Beweismittel;

    Auszug aus KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen würde (vgl. BGH StV 1997, 338 - juris Rdn. 5; NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 6).

    Der ablehnende Beschluss bedarf einer Begründung, die ohne jede Verkürzung oder sinnverfehlende Interpretation der Beweisthematik alle tatsächlichen Umstände dartun muss, aus denen das Gericht auf die völlige Wertlosigkeit des angebotenen Beweismittels schließt (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 6).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn ausnahmsweise ausgeschlossen ist, dass die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten hierdurch berührt worden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 11).

    Nur wenn die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (dazu vgl. BGH StV 1997, 170 - juris Rdn. 8, 13), wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, zu dem Ergebnis führt, dass der Angeklagte in Auseinandersetzung mit der rechtsfehlerfreien Begründung keine für die Beweiserhebung erheblichen Argumente hätte vortragen und keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten stellen können, ist ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 286 - juris Rdn. 10; NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 11; HansOLG Hamburg StV 2016, 803 - juris Rdn. 40; Krehl a.a.O.).

  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
    Das Revisionsgericht kann das Beruhen in einem solchen Fall daher regelmäßig nicht schon mit der Erwägung verneinen, der Antrag hätte mit rechtsfehlerfreier Begründung abgelehnt werden dürfen (vgl. BGH NStZ 1997, 286 - juris Rdn. 10; Krehl a.a.O.).

    Insoweit ist zu beachten, dass die Bescheidung eines Beweisantrags den Antragsteller vom Standpunkt des Gerichts zu der Beweisbehauptung unterrichten und ihm Gelegenheit geben soll, sich auf die dadurch entstandene Prozesslage einzustellen (vgl. BGH NStZ 1997, 286 - juris Rdn. 10).

    Nur wenn die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (dazu vgl. BGH StV 1997, 170 - juris Rdn. 8, 13), wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, zu dem Ergebnis führt, dass der Angeklagte in Auseinandersetzung mit der rechtsfehlerfreien Begründung keine für die Beweiserhebung erheblichen Argumente hätte vortragen und keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten stellen können, ist ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 286 - juris Rdn. 10; NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 11; HansOLG Hamburg StV 2016, 803 - juris Rdn. 40; Krehl a.a.O.).

  • OLG Koblenz, 15.04.1996 - 1 Ss 85/96
    Auszug aus KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
    4 St 275/79">BayObLGSt 1980, 15 - juris Rdn. 2; OLG Hamm NJW 1980, 2425 - juris Rdn. 10; StV 1981, 75; OLG Bremen StV 1996, 378, 379; OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 149, 150).

    Dies gilt selbst bei einer durch einen Gewissenskonflikt bedingten Dienstflucht (vgl. KG, Urteil vom 20. Juli 1998 - [3] 1 Ss 38/98 [39/98] - juris Rdn. 3 f.; BayObLG a.a.O., OLG Hamm a.a.O. und OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 149, 151 ["Strafmaß im unteren Bereich des gesetzlichen Strafrahmens"]; OLG Bremen StV 1996, 378, 381) und damit erst recht in der vorliegenden Fallkonstellation, in der sich der Angeklagte nicht etwa einer ihm staatlich auferlegten Verpflichtung aus Gewissensgründen entzogen, sondern vielmehr zielgerichtet strafrechtliche Grenzen überschritten hat, um seiner ethischen Auffassung Ausdruck zu verleihen, obwohl ihm hierfür auch ein rechtmäßiges Alternativverhalten zur Verfügung gestanden hätte (dazu vgl. KG, Urteil vom 28. Februar 2008 - [1] 1 Ss 237/07 [24/07] - juris Rdn. 10).

    Der von der Rechtsprechung für die Dienstfluchtfälle entwickelte Grundsatz, dass die Bedeutung der Tat für die Rechtsordnung gegenüber der Stärke des Gewissensdrucks abzuwägen ist und generalpräventive Gesichtspunkte infolgedessen zurücktreten können (vgl. OLG Bremen StV 1996, 378, 379; OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 149, 151; vgl. auch BayObLGSt 1980, 15 - juris Rdn. 2), steht einer solchen Betrachtung nicht entgegen.

  • OLG Bremen, 28.08.1995 - Ss 120/94

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Dienstflucht; Verhängung einer

    Auszug aus KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
    4 St 275/79">BayObLGSt 1980, 15 - juris Rdn. 2; OLG Hamm NJW 1980, 2425 - juris Rdn. 10; StV 1981, 75; OLG Bremen StV 1996, 378, 379; OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 149, 150).

    Dies gilt selbst bei einer durch einen Gewissenskonflikt bedingten Dienstflucht (vgl. KG, Urteil vom 20. Juli 1998 - [3] 1 Ss 38/98 [39/98] - juris Rdn. 3 f.; BayObLG a.a.O., OLG Hamm a.a.O. und OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 149, 151 ["Strafmaß im unteren Bereich des gesetzlichen Strafrahmens"]; OLG Bremen StV 1996, 378, 381) und damit erst recht in der vorliegenden Fallkonstellation, in der sich der Angeklagte nicht etwa einer ihm staatlich auferlegten Verpflichtung aus Gewissensgründen entzogen, sondern vielmehr zielgerichtet strafrechtliche Grenzen überschritten hat, um seiner ethischen Auffassung Ausdruck zu verleihen, obwohl ihm hierfür auch ein rechtmäßiges Alternativverhalten zur Verfügung gestanden hätte (dazu vgl. KG, Urteil vom 28. Februar 2008 - [1] 1 Ss 237/07 [24/07] - juris Rdn. 10).

    Der von der Rechtsprechung für die Dienstfluchtfälle entwickelte Grundsatz, dass die Bedeutung der Tat für die Rechtsordnung gegenüber der Stärke des Gewissensdrucks abzuwägen ist und generalpräventive Gesichtspunkte infolgedessen zurücktreten können (vgl. OLG Bremen StV 1996, 378, 379; OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 149, 151; vgl. auch BayObLGSt 1980, 15 - juris Rdn. 2), steht einer solchen Betrachtung nicht entgegen.

  • BGH, 22.08.2001 - 3 StR 191/01

    Betrug; Verleitung zu Börsenspekulationen (Telefonvertrieb); Kausalität

    Auszug aus KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
    c) Da sich die aufgezeigten Strafzumessungsfehler wegen der engen Verknüpfung der Verwarnung mit der vorbehaltenen Strafe (dazu vgl. Hubrach, a.a.O., § 59 Rdn. 25) auch auf deren Bestimmung ausgewirkt haben können, kann der Strafausspruch insgesamt keinen Bestand haben (vgl. BGHR StGB § 59 Gesamtwürdigung 2 - juris Rdn. 14; OLG Nürnberg a.a.O. - juris Rdn. 22) und war daher auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit den Feststellungen aufzuheben.
  • BVerfG, 05.03.1968 - 1 BvR 579/67

    Zeugen Jehovas

    Auszug aus KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
    Eine solche Rechtsfolge lässt sich insbesondere nicht aus den von der Verteidigung zitierten Fällen der Dienstflucht (Verweigerung des zivilen Ersatzdienstes aus Glaubens- oder Gewissensgründen) herleiten, bei denen nach höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung die Motivation durch Gewissensgründe ein allgemeines "Wohlwollensgebot" begründet (vgl. BVerfGE 23, 127 - juris Rdn. 20; …
  • BGH, 21.01.1971 - 4 StR 238/70

    Ausschluss der Aussetzung der Vollstreckung bei einer Trunkenheitsfahrt mit

    Auszug aus KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
    Insoweit ist - entsprechend wie im Rahmen des § 47 Abs. 1 StGB und des § 56 Abs. 3 StGB (dazu vgl. BGHSt 24, 64 - juris Rdn. 14; KG, Urteil vom 7. Januar 2015 - [3] 121 Ss 113/14 [82/14] -) - eine spezifische und sorgfältige Gesamtwürdigung der tat- und täterbezogenen Umstände im Hinblick darauf vorzunehmen, welche generalpräventiven Auswirkungen von der Anwendung des § 59 StGB als der mildesten Sanktionsmöglichkeit des StGB ausgehen (vgl. Senat a.a.O.), wobei - in Abgrenzung §§ 47 Abs. 1, 56 Abs. 3 StGB - darauf abzustellen ist, ob nicht wenigstens die Verurteilung zu der Geldstrafe als solche ohne Rücksicht auf ihre etwaige Vollstreckung geboten ist (vgl. KG, Urteil vom 30. Dezember 1996 - [4] 1 Ss 162/96 [67/96] - juris Rdn. 16; Fischer, a.a.O., § 59 Rdn. 10).
  • OLG Köln, 17.03.2015 - 1 RVs 247/14

    Verhängung einer Verwarnung mit Strafvorbehalt bei leicht fahrlässiger

    Auszug aus KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
    Das Revisionsgericht hat jedoch zu prüfen, ob der Entscheidung des Tatrichters unrichtige Argumente zugrunde liegen und ob sie sich auch sonst noch im Rahmen dessen bewegt, was nach den zugrunde liegenden Feststellungen sachlich vertretbar ist (vgl. BayObLGSt 1989, 88 - juris Rdn. 17; OLG Nürnberg NStZ 2007, 405 - juris Rdn. 13; OLG Köln StV 2015, 565 - juris Rdn. 23; KG a.a.O.; Senat, Urteil vom 17. August 2016 - [5] 161 Ss 80/16 [20/16] - Heintschel-Heinegg in BeckOK StGB 36. Ed. 1. November 2017, § 59 Rdn. 33a).
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Auszug aus KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vornherein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen würde (vgl. BGH StV 1997, 338 - juris Rdn. 5; NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 6).
  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

    Auszug aus KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17
    Nur wenn die erforderliche Bewertung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände (dazu vgl. BGH StV 1997, 170 - juris Rdn. 8, 13), wie sie sich in Urteil und Revisionsvorbringen darstellen, zu dem Ergebnis führt, dass der Angeklagte in Auseinandersetzung mit der rechtsfehlerfreien Begründung keine für die Beweiserhebung erheblichen Argumente hätte vortragen und keine anderen sachdienlichen Anträge mehr hätten stellen können, ist ein Beruhen des Urteils auf dem Rechtsfehler ausgeschlossen (vgl. BGH NStZ 1997, 286 - juris Rdn. 10; NStZ-RR 2010, 211 - juris Rdn. 11; HansOLG Hamburg StV 2016, 803 - juris Rdn. 40; Krehl a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 06.03.2007 - 5 Ss 226/06

    Rechtsnatur und Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt; Zulässige Höhe

  • BGH, 29.02.2000 - 1 StR 33/00

    Absolute Beweiskraft des Protokolls; "Konnexität zwischen Beweistatsache und

  • KG, 28.02.2008 - 1 Ss 237/07

    Einbeziehung aller Straftaten in die Gesamtabwägung bei Gesamtstrafenbildung und

  • BGH, 20.05.2015 - 2 StR 46/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als ungeeignet (Antrag auf Beauftragung eines

  • BGH, 14.10.2003 - 3 StR 316/03

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Selbsterklärungen)

  • OLG Köln, 28.03.1996 - Ss 438/95

    Anforderungen an einen Beweisermittlungsantrag im Strafverfahren; Ablehnung von

  • OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
  • BayObLG, 09.06.1989 - RReg. 2 St 133/89

    Verkehrsblockade; Nötigung; Demonstration; Kernenergie; Zuschauerzahl; Gefahr;

  • KG, 25.07.2001 - 1 Ss 92/01
  • KG, 20.07.1998 - 1 Ss 38/98
  • BayObLG, 29.02.1980 - RReg. 4 St 275/79

    Berücksichtigung der Gewissensfreiheit bei der Strafzumessung im Falle der

  • OLG Hamm, 11.03.1980 - 1 Ss 2661/79
  • KG, 30.12.1996 - 1 Ss 162/96
  • OLG Hamm, 01.09.2020 - 5 RVs 72/20

    Austausch Beweismittel, Darstellungsanforderungen Beweiswürdigung,

    Der Senat kann weder feststellen, dass die betreffenden Beweisanträge mit rechtsfehlerfreier Begründung hätten abgelehnt werden dürfen, ohne die Verteidigungsmöglichkeiten des Angeklagten einzuschränken (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 211 Rn. 11; KG Berlin, Urteil vom 01. Februar 2018 - (5) 121 Ss 71/17 (49/17) -, Rn. 14, juris) noch kann ausgeschlossen werden, dass die Vornahme der Beweiserhebung ohne Einfluss auf die Überzeugungsbildung des Tatgerichts geblieben wäre.
  • KG, 04.07.2019 - 4 Ws 62/19

    Pflichtverteidigerbeiordnung: Notwendige Verteidigung bei Strafmaßberufung der

    Die tatsächlichen Grundlagen sowohl der nach § 47 StGB als auch der nach § 59 Abs. 1 StGB (vgl. hierzu nur KG, Urteil vom 1. Februar 2018 - [5] 121 Ss 71/17 [49/17] - mwN) zu treffenden Entscheidung liegen in dem überaus einfach gelagerten Fall offen zutage; sie sind ausweislich der Urteilsgründe und der Berufungsbegründung bereits in der Hauptverhandlung erster Instanz zur Sprache gekommen, und der Angeklagte konnte sich zu ihnen erklären.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht