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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02 (https://dejure.org/2004,5475)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.09.2004 - 13 A 4479/02 (https://dejure.org/2004,5475)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. September 2004 - 13 A 4479/02 (https://dejure.org/2004,5475)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verschulden der Behörde für die Versäumung einer Antragsfrist; Versäumung infolger verspäteter Bescheidung eines Zulassungsantrags

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2005, 449
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 22.10.1993 - 6 C 10.92

    Schulbeförderungskosten - Art. 20 Abs. 3 GG, zur Vereinbarkeit von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02
    So auch BVerwG, Urteil vom 22.10.1993 - 6 C 10.92 -, NVwZ 1994, 575.

    So BVerwG, Urteil vom 22.10.1993, a.a.O..

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02
    etwa BVerwG, Beschluss vom 5.2.1990 - 9 B 506.89 -, NJW 1990, 3103, und Urteil vom 27.2.1976 - IV C 74.74 -, NJW 1976, 1332, wo zugleich ausgeführt wird, mit § 60 Abs. 1 VwGO (der § 32 Abs. 1 VwVfG entspricht) könnten Härten aufgefangen werden; die Vorschrift ermögliche, dort zu helfen, wo dazu wegen der konkreten Gegebenheiten Anlass besteht.
  • BVerfG, 04.05.2004 - 1 BvR 1892/03

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02
    Ausdrücklich hat das BVerfG, Beschluss vom 4.5.2004 - 1 BvR 1892/03 -, Rz. 11, JURIS, formuliert: Beruhe eine Fristversäumung auf Fehlern des Gerichts, seien die Anforderungen an eine Wiedereinsetzung "mit besonderer Fairness" zu handhaben.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02
    BVerfG, Beschluss vom 26.4.1988 - 1 BvR 669, 686, 687/87 -, BVerfGE 78, 123, 126. .
  • BVerwG, 05.02.1990 - 9 B 506.89

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Abfassung einer Klage in

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02
    etwa BVerwG, Beschluss vom 5.2.1990 - 9 B 506.89 -, NJW 1990, 3103, und Urteil vom 27.2.1976 - IV C 74.74 -, NJW 1976, 1332, wo zugleich ausgeführt wird, mit § 60 Abs. 1 VwGO (der § 32 Abs. 1 VwVfG entspricht) könnten Härten aufgefangen werden; die Vorschrift ermögliche, dort zu helfen, wo dazu wegen der konkreten Gegebenheiten Anlass besteht.
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 22.04

    Arzneimittelzulassung; Verlängerung der Arzneimittelzulassung; Antragsfrist für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02
    Zwar hat die Klägerin die Drei-Monats-Frist des § 31 Abs. 3 Satz 1 AMG - zur Auslegung des § 31 AMG und zur Fristberechnung vgl. Urteil des Senats vom 27.4.2004 - 13 A 3596/01 -, noch nicht veröffentlicht, Revisionsaktenzeichen BVerwG 3 C 22.04 - versäumt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2004 - 13 A 3596/01

    Frist für einen Antrag auf Verlängerung von Arzneimittelzulassungen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02
    Zwar hat die Klägerin die Drei-Monats-Frist des § 31 Abs. 3 Satz 1 AMG - zur Auslegung des § 31 AMG und zur Fristberechnung vgl. Urteil des Senats vom 27.4.2004 - 13 A 3596/01 -, noch nicht veröffentlicht, Revisionsaktenzeichen BVerwG 3 C 22.04 - versäumt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.1995 - 13 A 3442/93

    Verspätete Widerspruchseinlegung; Anrechenbarkeit des Verschuldens

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2004 - 13 A 4479/02
    OVG NRW, Urteil vom 29.3.1995 - 13 A 3442/93 -, NWVBl. 1996, 156.
  • VG Köln, 24.11.2021 - 26 K 475/21
    OVG NRW, Urt. v. 29.09.2004 - 13 A 4479/02, juris, Rn. 18 (zu § 32 Abs. 1 VwVfG).

    OVG NRW, Urt. v. 29.09.2004 - 13 A 4479/02, juris, Rn. 20 ff.; in diesem Sinne wohl auch BayVGH, Urt. v. 24.10.2005 - 3 B 02.3061, juris, Rn. 98; OVG Niedersachsen, Beschl. v. 09.01.2014 - 4 ME 8/14, juris, Rn. 2; VGH BW, Beschl. v. 23.04.2008 - 13 S 783/08, juris, Rn. 7. Vgl. auch BSG, Urt. v. 02.02.2006 - B 10 EG 9/05 R, juris, Rn. 21.

    OVG NRW, Urt. v. 29.09.2004 - 13 A 4479/02, juris, Rn. 27.

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 03.3367

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Dieses Kriterium der Zumutbarkeit räumt die Möglichkeit ein, den vom Gesetz nicht geregelten Fall eines Verschuldens auch der Behörde zu berücksichtigen (so zutreffend OVG Münster vom 29.9.2004, NVwZ-RR 2005, 449, dessen Entscheidung sich der Senat anschließt).

    Ein Verschulden des Klägers wäre jedenfalls durch Umstände aus der Sphäre der beklagten Behörde in einem solchen Maß beeinflusst, dass hier die gebotene Fairness schon zu einer Wiedereinsetzung durch den Beklagten selbst hätte führen müssen (vgl. zu einer insofern vergleichbaren Situation zutreffend OVG Münster vom 29.9.2004, a.a.O., unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts NVwZ 1994, 575).

  • VGH Bayern, 24.10.2005 - 3 B 02.3061

    Beamtenrecht; Familienbezogene amtsangemessene Alimentation von Beamten mit mehr

    Dieses Kriterium der Zumutbarkeit räumt die Möglichkeit ein, den vom Gesetz nicht geregelten Fall eines Verschuldens auch der Behörde zu berücksichtigen (so zutreffend OVG Münster vom 29.9.2004, NVwZ-RR 2005, 449, dessen Entscheidung sich der Senat anschließt).

    Ein Verschulden des Klägers wäre jedenfalls durch Umstände aus der Sphäre der beklagten Behörde in einem solchen Maß beeinflusst, dass hier die gebotene Fairness schon zu einer Wiedereinsetzung durch den Beklagten selbst hätte führen müssen (vgl. zu einer insofern vergleichbaren Situation zutreffend OVG Münster vom 29.9.2004, a.a.O., unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts NVwZ 1994, 575).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2008 - 13 S 783/08

    Aufklärungspflichten der Behörde bei der Anordnung öffentlicher Zustellung

    Dem Kläger ist zwar zuzurechnen, dass er eine öffentliche Zustellung durch fehlende Ummeldung bzw. Mitteilung an die Behörde veranlasst hat; gleichwohl bestand jedoch jedenfalls nach dem Eingang der Anwaltsschreibens vom 14.8.2007 aus Gründen des fairen Verfahrens (s. Art. 20 Abs. 3 GG; BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006 - 2 BvR 803/05 -, NVwZ 2007, 807; BVerwG, Urteil vom 14.3.2007 - 2 WD 3/06 -, NJW 2007, 2936; OVG Münster, Beschluss vom 29.9.2007 - 13 A 4479/02 -, NVwZ-RR 2005, 449 m.w.N.) Anlass zu einem - z.B. telefonischen - Hinweis auf die zuvor bereits erfolgte öffentliche Zustellung, weil die Widerspruchsfrist noch lief und die öffentliche Zustellung von Verfügungen lediglich eine Zustellungsfiktion bewirkt.
  • OVG Hamburg, 01.09.2022 - 5 Bf 103/22

    Beihilfe für eine Implantatbehandlung; Fristversäumnis bei mehrschrittiger

    Dies ist jedoch von Fall zu Fall in wertender Betrachtung festzustellen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 29.9.2014, 13 A 4479/02, juris Rn. 27 m.w.N.).

    Denn die Formulierung des Stammens "aus behördlicher Sphäre" lässt verschiedene Deutungen und die Subsumtion verschiedenster Fallgestaltungen zu, was wiederum zeigt, dass die Beantwortung der Frage von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 29.9.2004, 13 A 4479/02, juris Rn. 27) und damit nicht verallgemeinerungsfähig gestellt ist.

  • OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 13 LA 238/23

    Antragsfrist; Auslandsverwendungszuschlag; Ausschlussfrist; Besondere

    Selbst wenn man - entgegen der vorstehenden Ausführungen - eine in der E-Mail des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 23. November 2020 möglicherweise zu erblickende falsche "Auskunft" zumindest als mitursächlich dafür ansehen wollte, dass der Kläger die Antragsfrist des § 25 Abs. 2 USG nicht eingehalten hat, wäre ein etwaiges behördliches Mitverschulden im vorliegenden Fall nicht geeignet, das - durch irrige Vorstellungen über die einzuhaltende Form sowie die Kenntnis von der mangelhaften Verwaltungspraxis begründete - eigene Verschulden des Klägers dergestalt zu relativieren, dass Wiedereinsetzung nach § 32 Abs. 1 Satz 1 VwVfG zu gewähren wäre (vgl. zur Berücksichtigung einer behördlichen Mitschuld: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.9.2004 - 13 A 4479/02 -, juris Rn. 20 ff.).
  • VG Potsdam, 20.09.2019 - 8 K 518/19

    Kanalanschlussbeiträge von Grundstücken, die im Beitrittsgebiet bereits vor dem

    Dabei muss - über die in § 45 Abs. 3 VwVfG genannten Fälle hinaus - es sich die Behörde aus Gründen der Billigkeit entgegenhalten lassen, wenn sie durch ihr eigenes Verhalten maßgeblich zur Fristversäumung beigetragen hat (BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1993 - 6 C 10/92 -, juris Rn. 25; OVG Münster, Beschluss vom 29. September 2004 - 13 A 4479/02 -, juris Rn. 30 f.).
  • VG Münster, 14.02.2017 - 6 K 2255/15

    Anspruch auf Gewährung eines bewohnerorientierten Aufwendungszuschusses für

    vgl. etwa: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20. Oktober 1988 - 2 B 26/88 -, juris; zum Fairnessgebot bei behördlichen Fehlern: OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2004 - 13 A 4479/02 -, juris, mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2008 - 15 A 4329/05

    Erhebung eines Anschlussbeitrags zum Ersatz des Aufwandes für eine öffentliche

    vgl. zum behördlichen Mitverschulden bei der Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand unter dem Gesichtspunkt eines Rechts auf ein faires Verfahren BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 -, NJW 2004, 2887; OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2004 - 13 A 4479/02 -, NVwZ-RR 2005, 449.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2007 - 15 A 100/07

    Inhaltliche Bestimmtheit eines Abgabebescheides bezüglich mehrerer

    vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 4. Mai 2004 - 1 BvR 1892/03 -, NJW 2004, 2887; OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2004 - 13 A 4479/02 -, NVwZ-RR 2005, 449.
  • VG Ansbach, 12.09.2022 - AN 3 K 20.02877

    Eigenheimzulage, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (verneint)

  • VG Berlin, 24.08.2022 - 4 K 434.18

    Familiennachzug: Zweiter Visumsantrag der Eltern zum Nachzug zu ihrem

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