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OLG Hamburg, 31.05.2006 - 13 AR 16/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bestimmung des zuständigen Gerichtes gemäß § 36 Nr. 6 Zivilprozessordnung (ZPO); Bestimmung des Gerichtsstandes bei so genannten Betriebspachtverträgen
- Judicialis
ZPO § 29 a; ; ZPO § 36 Nr. 6; ; ZPO § 40 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 281 Abs. 2 S. 4
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtsstandsvereinbarung bei einem Pachtvertrag - Abgrenzung Betriebspacht/Raumpacht
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Örtliche Zuständigkeit bei Pachtvertrag über eine Tankstelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus OLG Hamburg, 31.05.2006 - 13 AR 16/06
Eine Bindungswirkung tritt nämlich nicht ein, wenn der Verweisungsbeschluss unter Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs zustande gekommen ist (BGHZ 71, 69, 72).